Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94 |
Computertomograph
Art. 12, 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, Abgrenzung zur Berufsausübungsregelung, kein Schutz für künftige Chancen und Erwerbsmöglichkeiten;
keine Staatshaftung für Eingriffe in Art. 12 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher Leistungen durch die Kassenärztliche Vereinigung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 132, 181
- NJW 1996, 2422
- MDR 1996, 798
- DVBl 1996, 797
- VersR 1996, 1025
- WM 1996, 1109
- JR 1997, 107
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04
Amtshaftung - Verschulden des Amtsträgers
Greift allerdings ein Akt der öffentlichen Gewalt eher in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungstätigkeit ein, so ist nicht der Schutzbereich des Art. 14 GG, sondern der des Art. 12 GG berührt (Senatsurteile BGHZ 111, 349, 355 ff.; 132, 181, 186 f.; Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744 f.).Auch der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs erstreckt sich nicht auf künftige Chancen und Erwerbsmöglichkeiten, zu denen beabsichtigte Betriebserweiterungen gehören (Senatsurteil BGHZ 132, 181, 187 m.w.N.).
- BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00
Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des …
Zwar mag auch eine erstinstanzliche sozialgerichtliche Entscheidung im Einzelfall bei der Würdigung, ob dem Amtsträger ein Schuldvorwurf zu machen ist, zu berücksichtigen sein (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1996 - III ZR 224/94 - MedR 1996, 464, 466; insoweit in BGHZ 132, 181 nicht abgedruckt). - BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung - …
Von diesem Ausgangspunkt aus wird die Anwendbarkeit des Art. 14 Abs. 1 GG verneint, wenn die Begrenzung der Verwendung vorhandener Vermögensgüter, für die grundsätzlich auch der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG in Betracht kommt, nur die Folge einer angeordneten Handlungsbeschränkung ist (BVerfGE 102, 26, 40), insbesondere dann, wenn durch Gesetz Arbeitsverhältnisse befristet werden und damit die Freiheit der individuellen Erwerbsmöglichkeit von einem bestimmten Zeitpunkt an beendet wird (BVerfGE 84, 133, 157; 85, 360, 383; - insoweit überholt die frühere Rechtsprechung des BGH, BGHZ 81, 21, 33 f; differenzierend BGHZ 132, 181, 186 ff).
- BGH, 22.09.2011 - III ZR 217/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Hiervon hat der Senat jedoch Fälle abgegrenzt, in denen nicht ein Eingriff in den durch Arbeit und Leistung erworbenen Bestand von vermögenswerten Gütern vorliegt, sondern in denen es um die Betätigung und den hiermit verbundenen weiteren Erwerb von Chancen und Verdienstmöglichkeiten geht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, BGHZ 132, 181, 186 f; hierzu auch Senatsurteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 355).Für eine Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. 12 GG gegebenenfalls gewährleisteten Erwerbsschutz sieht der Senat jedoch in ständiger Rechtsprechung keine Grundlage (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, aaO S. 188).
- BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95
"Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der …
Das Grundrecht schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, keine Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 68, 193, 222; BGHZ 111, 349, 357; BGH, Urt. v. 14.3.1996 - III ZR 224/94, WM 1996, 1109, 1111, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97
Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und …
Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann und er daran bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtslage festhält, so kann aus der Mißbilligung seiner Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur BGHZ 119, 365, 369; Urteil vom 14. März 1996 - III ZR 224/94 - NJW 1996, 2422, 2424, insoweit in BGHZ 132, 181 nicht abgedruckt). - OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
Unbegründetheit der Klage eines Krankenhausarztes wegen der eingeschränkten …
Nach dem im Rahmen des § 839 BGB geltenden objektivierten Sorgfaltsmaßstab (vgl. nur BGH NJW 1996, 2422 ff m.w.N.; BGH NJW 1994, 3158 ff;… vgl. weiter Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. § 839 Rn. 50 ff, 52 m.w.N.) sind die Anforderungen an ein amtspflichtgemäßes Verhalten am Maßstab des pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten zu messen. - LSG Bayern, 11.07.2008 - L 12 B 1113/07 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 21 und 132, 181) sei zudem ein Eingriff in die Berufsausübung von selbständig Tätigen bei Vorhandensein eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ein Eingriff in der Qualität einer Enteignung.
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 143/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Die Beschwerde zeigt keine Fehler in der tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts auf, das in dem Entschluss der Klägerin, vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund nach Ablauf des Pachtverhältnisses eine Rehabilitationsklinik in eigener Verantwortung zu betreiben, die Wahrnehmung von Chancen und Verdienstmöglichkeiten auf dem Gebiet eines neuen Geschäftsfelds gesehen hat, zu dem die Klägerin infolge ihres Eigentums an der Immobilie zwar Zugang hatte, das aber noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Senats zur Substanz eines von ihr innegehaltenen Gewerbebetriebs gehörte (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 356 ff; vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, BGHZ 132, 181, 186 f). - BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Die Beschwerde zeigt keine Fehler in der tatrichterlichen Würdigung des Berufungsgerichts auf, das in dem Entschluss der Klägerin, vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund nach Ablauf des Pachtverhältnisses eine Rehabilitationsklinik in eigener Verantwortung zu betreiben, die Wahrnehmung von Chancen und Verdienstmöglichkeiten auf dem Gebiet eines neuen Geschäftsfelds gesehen hat, zu dem die Klägerin infolge ihres Eigentums an der Immobilie zwar Zugang hatte, das aber noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Senats zur Substanz eines von ihr innegehaltenen Gewerbebetriebs gehörte (vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 356 ff; vom 14. März 1996 - III ZR 224/94, BGHZ 132, 181, 186 f). - BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03
Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge …
- LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03
- LSG Bayern, 11.07.2008 - 112 B 1113/07
- LSG Bayern, 03.12.2008 - L 12 KA 164/05
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 3/01 B
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge …
