Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51 |
Constanze I
§§ 823, 1004 BGB, Art. 5 GG, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
BGB §§ 823 Abs 1, 1004; UWG §§ 1, 14; PresseG §§ 11, 20; StGB § 193
- Rechtsanwälte Peter
Constanze I
- archive.org
- rechtsanwaltmoebius.de
Haftung eines Verlegers für eine rechtsverletzende Veröffentlichung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Haftung des Verlegers für ohne sein Wissen erfolgende, rechtsverletzende Veröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 3, 270
- NJW 1952, 660
- GRUR 1952, 410
Wird zitiert von ... (61)
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Ebenso wie der Verleger die von einem Presseerzeugnis ausgehende Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174;… Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), ist der Betreiber eines Internetforums Herr des Angebots und kann der Verletzte deshalb Löschungs- und Unterlassungsansprüche auch gegen ihn richten. - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174;… Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188). - BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
(Abweichung von BGHZ 3, 270 - Constanze I).In dieser Frage vertritt die Revision den Standpunkt, die Grenze müsse nach den Grundsätzen des sogenannten Constanze-Urteils (BGHZ 3, 270 - Constanze I-) festgesetzt werden.
Es sei ferner Voraussetzung der Rechtfertigung, daß der Täter auch subjektiv besonders sorgfältig geprüft habe, ob die "Rechtsverletzung" nach Schwere und Ausmaß zur sachgemäßen Interessenwahrnehmung erforderlich sei (BGHZ 3, 270, 280 ff.).
Schon deshalb bedarf das in dem Urteil BGHZ 3, 270 behandelte Problem des Verhältnisses der freien Meinungsäußerung zur Beeinträchtigung gewerblicher Interessen einer erneuten Überprüfung.
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch außerhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270;8, 142;8, 387;24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).In der vorgenannten Entscheidung BGHZ 3, 270, 279 ist ausgeführt, dass das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb - eben so wie das Eigentum - durch § 823 Abs. 1 BGB nicht nur in seinem eigentlichen Bestand, sondern auch in seinen einzelnen Erscheinungsformen, wozu der gesamte gewerbliche Tätigkeitskreis zu rechnen sei, vor unmittelbaren Störungen bewahrt bleiben müsse.
Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270;8, 142;23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956, NJW 1956, 1719).
Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270;8, 142;24, 200), wirkt sich einschränkend aus.
- BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Verbreitet der Gläubiger in der Öffentlichkeit, daß er gegen den Schuldner einen Konkursantrag gestellt habe, so kann hierin ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb liegen, insbesondere dann, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Prüfungspflicht und Aufklärungspflicht verletzt hat (Vergleiche BGH, 1952-11-28, I ZR 21/52, BGHZ 8, 142 und BGH, 1951-10-26, I ZR 8/51, BGHZ 3, 270).Denn in den dort entschiedenen Fällen hatte der Schädiger nicht ein objektives, seiner Willkür entzogenes und mit gesetzlichen Sicherungen ausgestattetes Verfahren in Gang gesetzt, sondern selbst und unmittelbar in eine freie gewerbliche Betätigung eingegriffen, wie durch öffentliches Abraten von dem Bezug einer Zeitschrift (BGHZ 3, 270) oder durch Warnung beteiligter Handelskreise vor der "langsamen" Zahlungsweise eines Abnehmers (BGHZ 8, 142).
Den Gläubiger, der sie verbreiten will, trifft deshalb die in dieser Entscheidung und schon in BGHZ 3, 270 geforderte Prüfungs- und Aufklärungs*-pflicht.
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
Deshalb kann etwa im Presserecht der Unterlassungsanspruch nicht nur gegen Autor und Verleger gerichtet werden (vgl. BGHZ 3, 270, 275 f. ; 14, 163, 173 ff. ), sondern auch gegen so genannte technische Verbreiter, wie Grossisten, Inhaber von Vertriebsstellen oder Buchhandlungen (…vgl. Senat , Urteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 23/72 - aaO, S. 116;… Beater, Medienrecht [2007], Rn. 1927 ff.). - BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
Betonzusatzmittel
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, setzt der Begriff des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs bestimmte objektive und subjektive Erfordernisse voraus; er verlangt in objektiver Hinsicht ein Verhalten, das geeignet ist, den Absatz eines Wettbewerbers - nicht notwendig den eigenen Absatz - zu fördern, wodurch der Absatz der Mitbewerber oder eines von ihnen beeinträchtigt wird (BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; 14, 163, 171 - Constanze II; 19, 299, 303 - Kurverwaltung); dabei muß zwischen den erstrebten Vorteilen, die auch in der Abwendung eines Nachteils bestehen können, und den dem Verletzten durch das angegriffene Verhalten drohenden Nachteilen eine Wechselwirkung bestehen (GRUR 1951, 283, 284 - Möbelstoffe).Daraus, daß § 14 UWG lediglich Tatsachenbehauptungen betrifft, kann nicht etwa der Umkehrschluß gezogen werden, abfällige Werturteile seien grundsätzlich erlaubt und könnten nicht unter § 1 UWG oder § 823 Abs. 1 BGB fallen (vgl. BGHZ 3, 270, 278 - Constanzel;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. Anm. 3 und 4 zu § 14 UWG).
Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).
- BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84
"Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs
Ein solches Handeln ist nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den eigenen oder einen fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit Wettbewerbsförderungsabsicht tätig geworden ist, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems;… BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 = WRP 1983, 395, 396 - Geldmafiosi).Das Bewußtsein, fremden Wettbewerb zu fördern, kann zwar Beweisanzeichen für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs sein, zieht aber die Feststellung, daß diese Absicht gegeben sei, nicht ohne weiteres nach sich (BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I;… BGH, Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich;… BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395, 397 - Geldmafiosi, st. Rspr.).
- BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90
Nicola
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet eine Erstbegehungsgefahr, wer sich des Rechts berühmt, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1951 - I ZR 8/51, BGHZ 3, 270, 276 - Constanze I;… ferner BGH, Urt. v. 9.10.1986 - I ZR 158/84, GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung;… BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 198/88, GRUR 1990, 678, 679 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen;… zuletzt BGH, Urt. v. 16.1.1992 - I ZR 20/90 - Systemunterschiede, Umdruck S. 6, 7). - BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79
Vertragswidriger Testkauf
- BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01
BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der …
- BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52
Schwarze Listen
- LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10
- BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
Krankentransportbestellung
- BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90
Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
- OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05
Unlauterer Wettbewerb: Übersendung der Aufforderung zur Teilnahme an einer …
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
- BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98
Beförderungs- und Konkurrentenklage
- BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
- OLG Koblenz, 13.02.1997 - 6 U 1500/96
Zahnarztwerbung
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
Zur Veröffentlichung einer Auflistung von Gerichtsverfahren; Zusammenfassung der …
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
- OLG Düsseldorf, 05.11.1987 - 10 U 25/87
Unterlassungsanspruch gegen grundlose Überweisung geringer Beträge
- OLG Dresden, 25.08.1998 - 14 U 3276/97
Anonymisierte Krankenkassen-Preis-/Leistungsvergleiche
- BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82
Kundenboykott
- OLG München, 22.06.1988 - 21 U 2954/88
- OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den …
- BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54
Bad Ems
- BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
Photokina
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 59/84
"Innungskrankenkassenwesen"; Rechtsweg für Klage auf Unterlassung der Werbung …
- LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LG Trier, 19.09.1996 - 7 HO 113/96
- LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
- LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 B 450/06
- LSG Bayern, 19.11.2007 - L 12 B 475/06
- LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
- LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
- BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67
Sportkommission
- LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
Gegendarstellungsanspruch: Verneinung eines berechtigten Interesses bei …
- LG Berlin, 04.11.2008 - 27 O 643/08
Immobilienanlagen - Kritik an Finanzierungspraktiken eines Bauunternehmens
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 529/10
Bundesrepublik gegen Focus-Interview des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des …
- OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die …
- OLG Hamburg, 07.05.1992 - 3 U 273/91
Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines Serviceunternehmens in einer …
- OLG München, 11.11.1999 - U (K) 4428/99
- LG Düsseldorf, 17.10.2001 - 12 O 278/01
- KG, 14.05.2003 - 25 U 217/02
Erwerbsbefugnis für ehemals volkseigene Waldflächen im Beitrittsgebiet: …
- LG Köln, 19.12.2003 - 28 O 439/03
- LG Düsseldorf, 28.01.2004 - 34 O 157/03
Meinungsäußerung statt UWG
- OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10
Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters
- BGH, 08.01.1960 - I ZR 7/59
Schleuderpreise
- LG Bonn, 30.09.1998 - 16 O 50/98
- OLG Hamm, 26.01.2001 - 9 U 165/00
- LG Düsseldorf, 05.02.2009 - 4a O 287/08
Ölsaatpresskuchen
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
- LG Köln, 09.02.2011 - 28 O 621/10
- LG München I, 22.07.1981 - 9 O 10102/81
