Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84   

DCPD-Ausgasungen

Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten Betriebs als Handlungsstörer (vgl. für Baden-Württemberg: § 6 PolG);

§ 37 Abs. 1 VwVfG, wenn mehrere Mittel in Betracht kommen, kann eine Polizeiverfügung an den Störer sich u.U. darauf beschränken, den angestrebten Erfolg klar und unmißverständlich anzugeben

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1985, 355



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Wird zitiert von ... (22)  

  • VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00  

    Keine Legalisierungswirkung von bergrechtlichen Betriebsplänen

    Die für gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Legalisierungswirkung sind nach überwiegender Auffassung auf bergrechtliche Zulassungen von Betriebsplänen nicht anwendbar (vgl. Kothe, VerwArch 88, 456/478; Breuer, JuS 1986, 359/363; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.1996 - 21 A 7041/95 -, ZfB 1997, 36 ff.; VG Köln, Urt. v. 21.09.1995, ZfB 1996, 89/93; a.A.: Kloepfer, NuR 1987, 7/13 ff.).

    Gegen eine Legalisierungswirkung der bergrechtlichen Betriebserlaubnis spricht auch, dass die Betriebshandlungen des Bergbaus wegen des Eingriffs in die Erdkruste von vornherein eine im Verhältnis zum Normalmaß erhöhte Gefahrentendenz zeigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.01.1985 a.a.O.) und von ihnen somit stets eine latente Gefährdung der Erdoberfläche ausgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 a.a.O. sowie Urteil vom 29.03.1984, UPR 1984, 279).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.01.1985, NVwZ 1985, 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.05.1996, NVwZ 1997, 507 ff.; BVerwG, Beschl. v. 12.03.1999 - 7 B 260.98 -) ist der Zeitablauf von über 28 Jahren seit Zulassung des Abschlussbetriebsplans und mehr als 14 Jahren seit der Entlassung der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlass der angegriffenen Verfügung.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 1 S 1245/99  

    Polizeiliche Anordnung zwecks Gefahrenbeseitigung in einem aus der Bergaufsicht

    Ob die für gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Legalisierungswirkung auf bergrechtliche Zulassungen von Betriebsplänen, noch dazu nach altem Recht, anwendbar sind, erscheint zweifelhaft (verneinend: Breuer, JuS 1986, 359 (363); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.01.1985, NVwZ 1985, 355ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 - 21 A 7041/95; VG Köln, Urteil vom 21.09.1995, ZfB 1996, 89 (93); bejahend: Kloepfer, NuR 1987, 7 (13ff.)).

    Dagegen spricht, daß die Betriebshandlungen des Bergbaus wegen des Eingriffs in die Erdkruste von vornherein eine im Verhältnis zum Normalmaß erhöhte Gefahrentendenz zeigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.01.1985 a.a.O.), von ihnen somit stets eine latente Gefährdung der Erdoberfläche ausgeht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.09.1996 a.a.O. sowie Urteil vom 29.03.1984, UPR 1984, 279).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, der insbesondere für Fälle der - hier nicht vorliegenden - sog. Uraltlasten eine zeitliche Begrenzung gebieten kann, (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.1985, NVwZ 1985, 355ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.1996, NVwZ 1997, 507ff.; BVerwG, Beschluß vom 12.03.1999 - 7 B 260.98) ist der Zeitablauf von über 21 Jahren seit Zulassung des Abschlußbetriebsplans und mehr als 7 Jahren seit der Entlassung der Klägerin aus der Bergaufsicht kein Hindernis für den Erlaß der Verfügung.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 5887/10  

    Sperrungsanordnung Access-Provider

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 B 1434/84 -, NVwZ 1985, 355 m. w. N.; Bundesverwaltungsgereicht (BVerwG), Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 4 B 192/80 -, Juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280; Drews / Wacke / Vogel / Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage (1986), S. 313; Denninger, in: Lisken / Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage (2007), E Rn. 77, m. w. N.
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