Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96 |
DDR-Botschafter - Maison de France
Art. 25 GG, Regeln des Völkerrechts, diplomatische Immunität, eingeschränkte Staatennachfolge nach Beitritt der DDR zur BRD;
Art. 100 Abs. 2 GG, Vorlagepflicht schon bei objektiven Zweifeln, unabhängig davon, ob das Gericht selbst zweifelt
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
DDR-Botschafter
- Alpmann Schmidt
WÜD Art 39 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftbefehl wegen Beihilfe zum Mord und zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gegen einen ehemals in der DDR akkreditierten Botschafter eines ausländischen Staates
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Strafrechtliche Verfolgung eines früher in der DDR akkreditierten Botschafters im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag ist verfassungsgemäß
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 21.07.1994 - 352 Gs 2865/94
- KG, 05.07.1996 - 1 Js 3/94
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 96, 68
- NJW 1998, 50
- NStZ 1998, 144
- NJ 1997, 557
Wird zitiert von ... (93)
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
Es kommt für die Vorlagepflicht bei entscheidungserheblichen Zweifeln nicht darauf an, ob das Fachgericht selbst Zweifel hat (vgl. BVerfGE 15, 25, 30; 96, 68, 77; stRspr), sondern es ist ausreichend, dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt.Dies ist der Fall, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288, 319; 96, 68, 77).
Völkergewohnheitsrecht ist der Brauch, hinter dem die Überzeugung rechtlicher Verpflichtung steht ("usage generally accepted as expressing principles of law" (IGR PCIJ Series A 10 [1927], 18 - Lotus-Fall) Die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39, 64 f.; 96, 68, 86 f.).
Zwar gilt im Grundsatz weiter, dass richterliche Entscheidungen, wie auch völkerrechtliche Lehrmeinungen, nur als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen sind (vgl. BVerfGE 96, 68, 87), jedoch ist bei der Ermittlung der Staatenpraxis den neueren Rechtsentwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen.
Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).
Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts schlechthin unvertretbar ist, die Handhabung dieses Rechts deshalb außerhalb der Gesetzlichkeit steht (vgl. BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).
Darüber hinaus soll das Verfahren auch die staatenübergreifende Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der Völkerrechtsregeln sichern (vgl. BVerfGE 96, 68 ); es ist insofern ein Element der Völkerrechtsoffenheit des Grundgesetzes.
Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffene Entscheidung nicht anders hätte ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).
Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).
Auch wenn im Grundsatz weiter gilt, dass richterliche Entscheidungen, wie auch völkerrechtliche Lehrmeinungen, nur als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen sind (vgl. BVerfGE 96, 68 ; siehe auch Art. 38 Abs. 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Gerichtshofs), ist bei der Ermittlung der Staatenpraxis den neueren Rechtsentwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, die durch fortschreitende Differenzierung und eine Zunahme der anerkannten Völkerrechtssubjekte gekennzeichnet sind.
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts schlechthin unvertretbar ist, die Handhabung dieses Rechts deshalb außerhalb der Gesetzlichkeit steht (vgl. BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).
Darüber hinaus soll das Verfahren auch die staatenübergreifende Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der Völkerrechtsregeln sichern (vgl. BVerfGE 96, 68 ); es ist insofern ein Element der Völkerrechtsoffenheit des Grundgesetzes.
Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffenen Entscheidungen nicht anders hätten ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).
Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder des Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).
Auch wenn im Grundsatz weiter gilt, dass richterliche Entscheidungen, wie auch völkerrechtliche Lehrmeinungen, nur als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen sind (vgl. BVerfGE 96, 68 ; siehe auch Art. 38 Abs. 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Gerichtshofs), ist bei der Ermittlung der Staatenpraxis den neueren Rechtsentwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, die durch fortschreitende Differenzierung und eine Zunahme der anerkannten Völkerrechtssubjekte gekennzeichnet sind.
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R
Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet
Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolgerin der mit dem Wirksamwerden der Beitrittserklärung gemäß Art. 23 GG aF (vgl BGBl 1990 1, 2057 f) als Staats- und Völkerrechtssubjekt vollständig und ersatzlos untergegangenen DDR geworden (vgl dazu BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 94; BGH Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91 - BGHSt 37, 305 = NJW 1991, 929, 931;… BSG Urteile vom 29. September 1994 - 4 RA 7/94 - SozR 3-8570 § 11 Nr. 3, S 3…, vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 107/93 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 5, S 22, 28…, vom 29. September 1998 - B 4 RA 4/98 R - BSGE 83, 19, 22 = SozR 3-8100 Art. 12 Nr. 1, S 5 …und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R - BSGE 83, 224, 228 - in SozR zur Veröffentlichung vorgesehen -, jeweils mwN; vgl auch Denkschrift zum EinigVtr BT-Drucks 11/7760, S 377 zu Art. 44).Für den Fall einer Staatensukzession, als welche die Eingliederung der DDR in das Bundesgebiet anzusehen ist (dazu eingehend BSG Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R - BSGE 83, 224, 229; vgl auch BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 93, jeweils mwN), ergibt sich ein Übergang von Rechten und Pflichten aus einem mit dem Vorgängerstaat abgeschlossenen Vertrag durch das kodifizierte Völkerrecht oder durch Völkergewohnheitsrecht (vgl dazu BVerfG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - BVerfGE 94, 315, 332) weder generell, noch läßt sich daraus ein solcher Übergang speziell für einen der Vereinbarung vom 6. Juli 1984 vergleichbaren Einzelfall oder für eine auf sie zutreffende Kategorie völkerrechtlicher Verträge entnehmen; nichts anderes gilt unter den besonderen Aspekten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.
Eine der Universalsukzession des bürgerlichen Rechts vergleichbare Nachfolge in alle vertraglichen Rechte und Pflichten des Vorgängerstaates aber besteht völkerrechtlich nicht (BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 92;… BSG Urteile vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 107/93 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 5, S 28…, vom 29. September 1998 - B 4 RA 4/98 R - BSGE 83, 19, 22 f = SozR 3-8100 Art. 12 Nr. 1, S 5 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R - BSGE 83, 224, 229, jeweils mwN).
Die in Bezug auf dessen Gebiet abgeschlossenen zweiseitigen Verträge des abgebenden Staates erlöschen vielmehr, sofern sie nicht rein territoriale Fragen regeln oder durch den anderen Staat übernommen werden oder sich gewohnheitsrechtlich aus der Staatenpraxis für einzelne Verträge oder Vertragskategorien eine Nachfolge des aufnehmenden Staates ergibt (BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 92 mwN).
Die grundsätzliche Möglichkeit einer Fortgeltung der von der DDR geschlossenen völkerrechtlichen Verträge war damit nicht ausgeschlossen, deren Fortgeltung aber auch nicht festgestellt; die Entscheidung darüber blieb vielmehr dem vereinten Deutschland nach Erörterung mit den Vertragspartnern vorbehalten (BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 91 f mwN;… BSG Urteile vom 29. September 1998 - B 4 RA 4/98 R - BSGE 83, 19, 24 f = SozR 3-8100 Art. 12 Nr. 1, S 7 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R - BSGE 83, 224, 231; vgl auch Denkschrift zum EinigVtr BT-Drucks 11/7760, S 362 - zu Art. 12, wonach sich die Vertragsparteien außerstande sahen, die Vielzahl der Vertragsbeziehungen im Einzelfall durch den EinigVtr zu regeln und sich daher auf Grundprinzipien beschränkt haben, welche nach der Herstellung der Einheit für die weitere Behandlung der völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen maßgeblich sein sollten).
a) Soweit Art. 12 EinigVtr eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vertragspartnern der DDR entnommen werden könnte (so Dannemann, Das staatsvertragliche Kollisionsrecht der DDR nach der Vereinigung, DtZ 1991, 130 f; BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 91), könnte eine solche allenfalls in dem Sinne verstanden werden, daß nur der Weg für künftige Verhandlungen, nicht aber deren Resultat vorgegeben wird.
Aufgrund des völkerrechtlichen Verbots von Verträgen zu Lasten Dritter (Art. 34 WVK) hätten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR das Schicksal der von der DDR abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge nicht einseitig durch den EinigVtr festlegen können (vgl BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 91 mwN).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Auch angesichts des hohen Wertes des Freiheitsrechts ( BVerfGE 10, 302 ; 65, 317 ; 96, 68 ) erscheint ein verfassungsgemäßer Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen in besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Freiheitsentziehung durch eine enge Bindung an den zu erfüllenden Schutzzweck streng begrenzt werden.Der Richter darf gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränken, das die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung im Gesetzestext hinreichend bestimmt regelt (vgl. BVerfGE 96, 68 ).
- BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische …
Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind Regeln des universell geltenden Völkergewohnheitsrechts, ergänzt durch aus den nationalen Rechtsordnungen tradierte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 94, 315 ; 96, 68 ).Eine allgemeine Regel des Völkergewohnheitsrechts ist eine Regel, die von einer gefestigten Praxis zahlreicher, aber nicht notwendigerweise aller Staaten (usus) in der Überzeugung einer völkerrechtlichen Verpflichtung (opinio juris sive necessitatis) getragen wird (vgl. Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, BGBl II 1973 S. 503 ff.; BVerfGE 46, 342 ; 96, 68 m.w.N.).
Grundsätzlich allerdings sind richterliche Entscheidungen, wie auch die völkerrechtlichen Lehrmeinungen, als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen (Art. 38 Abs. 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs; vgl. auch BVerfGE 96, 68 ).
Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jeweils eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den anderen geschlossen werden kann (BVerfGE 96, 68 ).
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
Die aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 96, 68 ).Auch im Strafrecht steht der Gesetzgeber vor der Notwendigkeit, der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung tragen zu müssen (vgl. BVerfGE 96, 68 ).
b) Diesen Anforderungen wird die gesetzliche Bestimmung des § 13 Abs. 1 StGB gerecht, der die Strafbarkeit unechter Unterlassungsdelikte normiert (vgl. BVerfGE 96, 68 ).
Eine Garantenstellung als Voraussetzung für eine mögliche Strafbarkeit schlichten Untätigbleibens setzt damit nach dem Wortlaut des Gesetzes zwingend eine Rechtspflicht zur Abwendung des deliktischen Erfolgs voraus; eine sittliche Pflicht oder die rein faktische Möglichkeit zur Erfolgsabwendung genügen nicht (vgl. BVerfGE 96, 68 ;… kritisch Seebode, Zur gesetzlichen Bestimmtheit des unechten Unterlassungsdelikts, in: Festschrift für Günter Spendel zum 70. Geburtstag, 1992, S. 317 ).
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
Zulässiger Gegenstand einer Vorlage zur Feststellung des Völkerrechts
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (s. nur BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimesse, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (s. BVerfGE 15, 25 ; 64, 1 ; 96, 68 ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (s. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).
Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage …
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).
Ernstzunehmende Zweifel bestehen schon dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).
Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 8/05
Verfahrensrecht - Keine Zwangsvollstreckung in Gegenstände fremder Botschaften
Dürfte der Empfangsstaat auch mit anderen als den vom Diplomatenrecht vorgesehenen Mitteln gegen einen Diplomaten vorgehen, würden die Grundlagen der diplomatischen Beziehungen erschüttert, die ein Zusammenleben der Staaten erst ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68, 82).Völkerrechtliche Verträge sind vom Senat so auszulegen, dass die Vertragspartner einerseits das von ihnen gemeinsam angestrebte Ziel durch den Vertrag erreichen können, andererseits nicht über das gewollte Maß hinaus als gebunden angesehen werden dürfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55, BVerfGE 4, 157; BVerfG, Beschluss vom 7. April 1965 - 2 BvR 227/64, BVerfGE 18, 441, 450; Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68, 79/80 m.w.N.).
Die möglichen Reaktionen auf einen eventuellen Missbrauch diplomatischer Vorrechte und Immunitäten, für den hier allerdings nichts ersichtlich ist, werden durch das Diplomatenrecht abschließend umschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68).
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04 Die Vorschrift ist nicht bereits bei jeder irrtümlichen Überschreitung der vom Gesetz gezogenen Grenzen verletzt, sondern erst, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts schlechthin unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 96, 68 [77]).
Zum anderen muss das Gericht aber nicht selbst zweifeln, sondern es genügt ein so genannter "objektiver Zweifel", das heißt für die Begründung der Vorlageverpflichtung ist es ausreichend, wenn das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt (vgl. BVerfGE 15, 25 [33]; 23, 288 [318 f.]; 64, 1 [15]; 75, 1 [11]; 92, 277 [316]; 96, 68 [77]).
Ernstzunehmende Zweifel sind dann gegeben, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 [319]; 64, 1 [15]; 96, 68 [77]).
Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen aber zwei verschiedene Institute des Völkerrechts mit jeweils eigenen Regeln dar, sodass von etwaigen Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den anderen geschlossen werden kann (BVerfGE 16, 27 [55]; 96, 68 [85]).
- BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11
Landesarbeitsgericht verhandelt über die Zulässigkeit einer Klage gegen einen …
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Freiheitsentziehung ohne richterliche …
- KG, 07.11.2003 - 25 W 100/03
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Pfändung des Bankkontos einer …
- BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05
Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der …
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R
Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische …
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07
Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände …
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
- BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Verfahrensrecht - Verfahrensrecht - Anforderungen für einstimmige Zurückweisung
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03
Völkerrechtliche Notstandseinrede
- BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …
- BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …
- BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Völkermord vor deutschen Gerichten
- KG, 03.12.2003 - 25 W 15/03
Diplomatische Immunität: Vollstreckung in inländische Vermögensgegenstände eines …
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeit ausländischer staatlicher Gebührenansprüche
- BVerfG, 26.04.2000 - 2 BvR 1881/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen …
- BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Voraussetzungen der Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht wegen Zweifel …
- BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07
Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden …
- BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R
Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB …
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei …
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03
Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der …
- BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00
Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05
Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
- OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03
Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten …
- BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05
Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung; …
- LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von …
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Verfassungswidrigkeit der Anordnung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche …
- BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R
Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen …
- BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03
Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene …
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung …
- BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R
Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen
- BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08
Verfahrensrecht - Telefonische Beratung über das Urteil möglich?
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung …
- BVerfG, 04.10.2000 - 2 BvR 36/00
Rechtswirkungen des Globalentschädigungsabkommens zwischen der ehemaligen DDR und …
- BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01
Anforderungen an den Auslieferungshaftbefehl
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 194/05
Anwendbarkeit des VermG bei Geltendmachung von Ansprüchen durch österreichische …
- BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 6/00 R
Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der UdSSR aufgrund des …
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
- BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02
Verfassungsbeschwerde gegen einen Bewährungsbeschluß
- BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
- OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03
Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss; …
- BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00
Ausschluss von Globalentschädigungsabkommen der ehemaligen DDR unterfallenden …
- BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Steuerfreiheit für Eigenanteile …
- BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99
BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln
- BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
- BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung an die USA
- BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 290/02
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe bei Verwarnung mit Strafvorbehalt
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 2/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 3/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 4/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 5/03
- BGH, 29.04.2003 - VI ZB 42/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 3/08
Pacht
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1615/97
- BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
Verletzungen des Grundsatzes "in dubio pro reo"
- LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 24/00
- BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 20/00
Keine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Verf BB Art 53 Abs 1 durch …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99
- BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
- OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10
Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der …
- BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
Nichtbeachtung der Vorlagepflicht; Rechtliches Gehör; Mißbrauchsgebühr
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 19/03
Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht: Berichtigung des Tenors des …
- BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 131/05
- OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
Untersuchungshaftbefehl: Widerruf der Aussetzungsentscheidung wegen "neu …
- LSG Sachsen, 05.12.2001 - L 4 RA 123/01
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
- OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11
Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei Vernehmungen eines …
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2003 - 21 O 122/03
- LG Frankfurt/Main, 07.09.2004 - 21 O 55/04
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 84/06
Recht auf den gesetzlichen Richter - Auslegung und Anwendung eines …
- VerfG Brandenburg, 04.05.2000 - VfGBbg 16/00
- AG Frankfurt/Main, 06.05.2003 - 32 C 1511/02
