Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94   

DDR-Hochschullehrer II

Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung, Art. 12 i.V.m. Art. 5 Abs. 3, Art. 33 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Hochschullehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 [BGBl. I S. 1546]

Verfahrensgang

  • LAG Berlin, 13.06.1994 - 16 Sa 23/94
  • LG Berlin, 13.06.1994 - 16 Sa 23/94
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 96, 205
  • NJW 1997, 2310
  • NVwZ 1997, 989
  • NZA 1997, 996
  • NJ 1997, 532
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Wird zitiert von ... (536)  

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06  

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 96, 205, 216).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 96, 205, 216).

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 96, 205 ; stRspr).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07  

    Bankrecht - Vertrieb von Medienfonds: Aufklärungspflicht der Bank?

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274 ; 79, 51, 61 ; 86, 133, 146 ; 96, 205, 216 f. ; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05  

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Direkte staatliche Eingriffe in bestehende Arbeitsverhältnisse müssen sich aber stets an dem Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes messen lassen (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, zu C III 1 der Gründe; 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua. - BVerfGE 85, 360, zu C III 1 a der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 ua. - BVerfGE 96, 152, zu C I der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, zu B I 1 der Gründe; 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 - AP GG Art. 12 Nr. 112, zu IV 1 der Gründe; 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - BVerfGE 98, 365, zu C III 1 a der Gründe).
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