Rechtsprechung
   BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97   

DDR-Strafrichter I

Art. 12 GG, Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen eklatanter Unrechtshandlungen

Volltextveröffentlichungen

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    GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 6
    Verfassungsbeschwerde eines Richters in der früheren DDR gegen die Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97  

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Senats für Anwaltssachen kommt ein solcher Verstoß vor allem dann in Betracht, wenn die einschlägigen Vorschriften des StGB/DDR oder der StPO/DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet worden sind oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt worden ist (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1995 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175; 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294; 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - nicht veröffentlicht; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 - dokumentiert in Juris).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98  
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt sich bei seiner früheren Tätigkeit der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat; einen derartig engen Prüfungsmaßstab fordert Art. 12 GG nicht (BVerfG, Beschl. v. 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97, BRAK-Mitt. 1997, 211, 212; Senatsbeschl. v. 31. Januar 1997, aaO).
  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99  

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt sich bei seiner früheren Tätigkeit der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat; einen derartig engen Prüfungsmaßstab fordert Art. 12 GG nicht (BVerfG, Beschluß vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97, BRAK-Mitt. 1997, 211, 212; Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1998, aaO).
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