Rechtsprechung
| BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91; 2 BvR 1206/91; 2 BvR 1584/91; 2 BvR 2601/93 |
DDR - Spionage
Völkerrecht, Art. 103 Abs. 2 GG, Rechtsstaatsprinzip, 'einzigartige Situation'
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.09.1994)
DDR-Spione straffrei?
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.1991)
Spionage: Vertikaler Schnitt
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä.
- horch-und-guck.info
(Entscheidungsbesprechung)
Bemerkungen zum »Stasi-Spionage-Beschluß« des Bundesverfassungsgerichtes
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Werner Großmann
Verfahrensgang
- BGH, 17.09.1990 - StB 13/90
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91
- OLG Stuttgart, 28.02.1991 - 4 OJs 11/90
- OLG Koblenz, 05.03.1991 - 3 StE 4/90
- BGH, 03.07.1991 - 3 StR 226/91
- KG, 22.07.1991 - 3 StE 9/91
- BGH, 18.09.1991 - 3 StR 193/91
- BGH, 24.09.1993 - 3 StR 199/92
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91; 2 BvR 1206/91; 2 BvR 1584/91; 2 BvR 2601/93
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 92, 277
- NJW 1995, 1811
- NStZ 1995, 383
- MDR 1995, 1047
- StV 1995, 357
- NJ 1995, 363
Wird zitiert von ... (190)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
Eine Strafverfolgung kann gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, wenn feststeht, dass durch die Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften keiner der gesetzlich anerkannten Strafzwecke mehr zu erreichen ist; Strafverfolgung wäre in einem solchen Fall sinnentleert und als ein Instrument zur Bekämpfung von Unrecht schon nicht (mehr) geeignet (vgl. BVerfGE 92, 277, 347).a) Eine Strafverfolgung kann gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, wenn feststeht, daß durch die Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften keiner der gesetzlich anerkannten Strafzwecke mehr zu erreichen ist; Strafverfolgung wäre in einem solchen Fall sinnentleert und als ein Instrument zur Bekämpfung von Unrecht schon nicht (mehr) geeignet (vgl. BVerfGE 92, 277, 347).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluß vom 15. Mai 1995 ( BVerfGE 92, 277, 317 ff.) auch mit den Fragen des Territorialitäts-, des Ubiquitäts- und des Schutzprinzips befaßt:.
c) Zum Einfluß des Völkerrechts auf nationale Regelungen des räumlichen Geltungsbereiches hat das Bundesverfassungsgericht - nicht nur zu Spionagedelikten ("Das gilt insbesondere für die vom Ausland aus betriebene Auslandsspionage") - ausgeführt ( BVerfGE 92, 277, 320 f.): "Grundsätzlich sind die Staaten von Völkerrechts wegen in der Gestaltung ihres Strafrechts frei.
Schließlich besteht auch keine allgemeine Regel des Völkerrechts, wie ein Staat, nachdem ihm ein anderer Staat beigetreten ist, mit Personen verfahren darf, die Straftaten zugunsten des beigetretenen Staates begangen haben (vgl. BVerfGE 92, 277, 322 - auch zu Begleitdelikten).
Ein unmittelbar aus der Verfassung herzuleitendes Verfolgungshindernis nach den Grundsätzen der Entscheidung BVerfGE 92, 277 besteht nicht.
Zu dem aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entwickelten Verfolgungshindernis gab dem Bundesverfassungsgericht ( BVerfGE 92, 277, 328 ff.) der "besondere Charakter von Spionagestraftaten" Anlaß, soweit diese von Bürgern der ehemaligen DDR auf deren Gebiet begangen wurden, und die Bundesrepublik Deutschland Strafgewalt Über diese Täter nur in Folge der Erstreckung ihrer Staatsgewalt auf das Gebiet der ehemaligen DDR erlangt hat.
a) In dem Sondervotum der Richter Kirchhof, Klein und Winter ( BVerfGE 92, 277, 341 ff.) ist die hier relevante Frage angesprochen, ob sich etwa auch für andere DDR - Bürger und andere Taten der Wertungswiderspruch bei der Verfolgung von Spionagehandlungen aus dem Gebiet der DDR verwirkliche; dieses Problem ist also Gegenstand der Erörterungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht das Verfolgungshindernis eng begrenzt und mit dem "besonderen Charakter von Spionagestraftaten" begründet, die "in ihrer Eigenart von anderen strafbaren Delikten" ( BVerfGE 92, 277, 328) abgegrenzt sind, und wenn dies zur Folge hat, "daß es für den Bereich dieser Delikte nicht als geboten angesehen wird, Rechtsgüterschutz gerade durch Bestrafung konsequent zu verwirklichen" ( BVerfGE 92, 277, 334), so versteht der Senat dies da hin, daß das Bundesverfassungsgericht nur insoweit eine - eng auszulegende - Ausnahmeregelung geschaffen hat.
Es bleibt der Prüfung der Strafgerichte überlassen, ob die Tat nach anderen Strafvorschriften, für die das verfassungsrechtliche Verfolgungshindernis von vornherein nicht in Betracht kommt, verurteilt werden kann ( BVerfGE 92, 277, 339).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 15. Mai 1995 ( BVerfGE 92, 277) ausgesprochen, daß der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann verletzt ist, wenn in der mit der Überwindung der deutschen Teilung entstandenen einzigartigen Situation der auf die Tatbestände der §§ 94, 99 StGB gegründete Strafanspruch gegenüber Bürgern der DDR durchgesetzt wird, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheit Deutschlands vom 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR ihren Lebensmittelpunkt hatten ( BVerfGE 92, 277, 325 f.).
Zu solchen Erwägungen der Verhältnismäßigkeit gibt der besondere Charakter von Spionagestraftaten Anlaß, soweit diese von Bürgern der DDR auf deren Gebiet begangen wurden, und die Bundesrepublik Deutschland Strafgewalt über diese Täter nur infolge der Erstreckung ihrer Staatsgewalt auf das Gebiet der DDR erlangt hat ( BVerfGE 92, 277, 328).
Der Untergang der DDR - und damit auch der Wegfall des ihren Spionen gewährten Schutzes - bei gleichzeitiger Ablösung ihrer Rechtsordnung durch die der Bundesrepublik Deutschland und die damit erst möglich gewordene strafrechtliche Verfolgung führt zu einer besonderen Beeinträchtigung des Täterkreises, der seine Spionagetätigkeit zugunsten der DDR allein von deren Boden aus betrieben und den Bereich der Schutzmächtigkeit dieses Staates nicht verlassen hat ( BVerfGE 92, 277, 330).
Finden sich diese Täter infolge der Vereinigung ohne ihr Zutun als Bürger des Staates wieder, gegen den ihre nach dem Recht ihres Staates rechtmäßige und schutzwürdige Tätigkeit gerichtet war, so werden sie durch eine Strafverfolgung, die ihnen gegenüber nur möglich wird, weil die Strafgewalt der Bundesrepublik auf das Gebiet ihres bisherigen Lebensmittelpunktes erstreckt wird, in besonderem Maße betroffen ( BVerfGE 92, 277, 332).
- BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Völkermord vor deutschen Gerichten
Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen neben dem Umfang der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht durch das Bundesverfassungsgericht die Vorlagepflicht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als spezielles Willkürverbot für die Strafgerichtsbarkeit, die Anforderungen an die Anknüpfung der deutschen Strafrechtsetzungsgewalt an Taten im Ausland und das Recht auf ein faires Verfahren; sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 343 ; 92, 277 ; 94, 315 ; 99, 145 ).b) Ob die Strafbarkeit einer Tat gesetzlich bestimmt war bevor die Tat begangen wurde, ist in erster Linie auf Grund des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
Doch sind die Wirkungen der Erstreckung der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland auf einen Auslandssachverhalt am Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) zu messen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
Anforderungen an staatliches Strafen auf dieser Grundlage ergeben sich aus dem Verhältnismäßigkeitprinzip (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass den strafprozessualen Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG insoweit eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
a) Im Hinblick auf das gewohnheitsrechtlich und vertragsrechtlich (Art. 2 Ziff. 1 UN Charta) verankerte völkerrechtliche Einmischungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht für die Normierung von Sachverhalten, die sich auf fremdem Staatsgebiet und somit außerhalb der deutschen Gebietshoheit vollziehen, einen sinnvollen Anknüpfungspunkt gefordert (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 77, 137 ; 92, 277 ).
Für das Strafrecht bildet neben Territorialitäts-, Schutz-, aktivem und passivem Personalitäts- sowie dem Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege das Universalitäts- oder Weltrechtsprinzip einen solchen sinnvollen Anknüpfungspunkt (vgl. BVerfGE 92, 277 ;… allgemein vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum a.a.O., S. 321 f.;… Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., 1983, S. 123 ff.; Werle, Menschenrechtsschutz durch Völkerstrafrecht, ZStW Bd. 109 (1997), S. 808, 813 ff.).
- BGH, 28.11.1996 - StB 13/96
Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches …
Konnte das besondere Verfolgungshindernis, welches das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 15. Mai 1995 zur Frage der Strafbarkeit früherer MfS-Agenten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland aus der Verfassung abgeleitet hat ( BVerfGE 92, 277), im Strafurteil noch nicht berücksichtigt werden, so ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 79 Abs. 1 Alt. 3 BVerfGG möglich.Zur Begründung seines auf § 79 Abs. 1 BVerfGG gestützten Wiederaufnahmeantrags, der sich gegen die Verurteilung in beiden Fällen richtet, beruft er sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 ( BVerfGE 92, 277 = NJW 1995, 1811), durch den ein unmittelbar aus der Verfassung abgeleitetes Verfolgungshindernis für die früheren Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des militärischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR anerkannt worden ist, soweit sie vor dem 3. Oktober 1990 gegen die Bundesrepublik Deutschland Straftaten nach §§ 94, 99 StGB begangen und als Bürger der DDR mit dortigem Lebensmittelpunkt allein vom Boden der DDR aus oder aber vom Boden der DDR und - auch - in anderen Staaten gehandelt haben, in denen sie vor der Strafverfolgung solcher Taten aus Rechtsgründen sicher waren.
b) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277) allerdings keine Norm, auf der die Verurteilungen ehemaliger DDR-Agenten beruht, für mit der Verfassung nicht vereinbar oder gar nichtig erklärt; es hat vielmehr ausdrücklich die sich auch nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit aus den §§ 94, 99 StGB i.V.m. §§ 9, 5 Nr. 4, 3 StGB ergebende Strafbarkeit von DDR-Bürgern, auch soweit sie vom Boden der ehemaligen DDR aus gehandelt haben, als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet ( BVerfGE 92, 277, 316 f.; 330).
Das mit der Entscheidung vom 15. Mai 1995 in BVerfGE 92, 277 für die Gruppen der DDR-Spione, die allein vom Boden der DDR aus oder zusätzlich nur in für sie sicheren Drittländern tätig geworden sind, aus der Verfassung abgeleitete besondere Verfolgungshindernis ist nicht, wie das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Beschluß ausführt, nur dem Verfahrensrecht zuzuordnen.
Da die durch die Entscheidung BVerfGE 92, 277 eingeschränkte Anwendbarkeit der §§ 94, 99 StGB auf DDR-Spione, die Staatsbürger der DDR waren und dort zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ihren Lebensmittelpunkt hatten, sich nicht auf Verfahrensregeln gründet, die allgemein der Strafbarkeit oder Verfolgbarkeit aus jeder Strafvorschrift entgegengehalten werden könnten, ähnelt dieses besondere verfassungsrechtliche Verfolgungshindernis seiner Wirkung nach eher einem materiell-rechtlichen Strafausschließungsgrund (vgl. Volk NStZ 1995, 367, 370), der zudem bei veränderten Rahmenbedingungen, nämlich dann, wenn von DDR-Bürgern auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik gegen diese Spionagehandlungen vorgenommen worden sind, zu einem bloßen, allerdings verfassungsrechtlich begründeten besonderen Strafmilderungsgrund (vgl. BVerfGE 92, 277, 337) herabsinken kann, dann also nur noch materiell-rechtliche Auswirkungen hat.
Insbesondere macht er geltend, daß für ihn die Voraussetzungen eines Strafverfolgungshindernisses im Sinne der Entscheidung BVerfGE 92, 277 vorliegen, weil er außer in der DDR nur in solchen Drittländern tätig geworden sei, in denen ihm wegen der Spionagehandlungen weder Bestrafung noch Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland gedroht habe (vgl. Bl. 283 f. d.A.).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat andere, aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Spionagetätigkeit verwirklichten eigenständigen Straftatbestände von dem für die §§ 94, 99 StGB geltenden besonderen Verfolgungshindernis ausgenommen ( BVerfGE 92, 277, 330), so daß die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Bestechung gemäß § 334 StGB, auch soweit sie zugleich mit der geheimdienstlichen Agententätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR begangen worden ist, von der Wiederaufnahme nur mittelbar - als tateinheitlich begangenes Delikt - berührt wird.
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Deshalb können im Verhältnis zur DDR die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (vgl. BVerfGE 36, 1 [23 f.]; 92, 277 [320]).Dieses Völkergewohnheitsrecht muß aber auf einer allgemeinen, gefestigten Übung zahlreicher Staaten beruhen, der die Rechtsüberzeugung zugrunde liegt, daß dieses Verhalten Rechtens sei (vgl. BVerfGE 92, 277 [320]).
Die von den Beschwerdeführern in Anlehnung an anglo-amerikanische Rechtsvorstellungen in Anspruch genommene "act of state doctrine" kann nicht als allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG angesehen werden, da sie jedenfalls außerhalb des anglo-amerikanischen Rechtskreises nicht anerkannt ist (vgl. BVerfGE 92, 277 [322];… Fonteyne, "Acts of State", in: Bernhardt [ed.], Encyclopedia of Public International Law, Vol. I, 1992, S. 17 [19];… Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., 1984, S. 775 f.).
Für die Anwendung des Tatortrechts hat der Senat dies bereits durch Beschluß vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277 [324 f.]) entschieden; daran hält er fest.
- BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94 Das unmittelbar verfassungsrechtlich begründete Verfolgungshindernis (BVerfG NJW 1995, 1811 ff.) beseitigt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Strafbarkeit der Tat, sondern soll nur deren Verfolgbarkeit ausschließen.
Dem Verfahren steht nicht das durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.5.1995 (NJW 1995, 1811 ff.) - mit Bindungswirkung für die Fachgerichte - geschaffene "Verfolgungshindernis" entgegen.
Für DDR-Staatsbürger, die ihre Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland allein vom Boden der DDR aus begangen haben und die am 3.10.1990 dort ihren Lebensmittelpunkt hatten, besteht danach ein unmittelbar verfassungsrechtlich begründetes "Verfolgungshindernis", das sich aus dem - verfassungsrechtlich im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG ) wurzelnden - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herleitet (BVerfG NJW 1995, 1811/1814/1816).
Für diese Personengruppe bedarf es daher jeweils einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles, ob und inwieweit die Verfolgung oder Bestrafung ihrer Taten nach dem Untergang der DDR angesichts der damit endgültig bewirkten Beendigung geheimdienstlicher Gegnerschaft mit dem Verbot des Übermaßes staatlicher Eingriffe in Einklang steht (BVerfG NJW 1995, 1811 /1816).
Bei den im Bundesgebiet als Agenten tätig gewesenen DDR-Staatsbürgern muß im Rahmen der im Einzelfall zu treffenden Entscheidung über die weitere Strafverfolgung die aus dem "Verfolgungshindernis" für die andere Tätergruppe folgende Straflosigkeit maßgebliche Berücksichtigung finden.(BVerfG NJW 1995, 1811 /1817).
Selbst unter der Annahme, Teile der Dauerstraftat nach § 99 StGB könnten wie selbständige Straftaten dem aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hergeleiteten "Verfolgungshindernis" (BVerfG NJW 1995, 1811/1814/1816) unterliegen, wäre hierdurch der Zeitpunkt der Beendigung der vorliegenden Tat im Sinn des § 78 a S. 1 StGB nicht berührt.
Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ;… S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. auch BVerfGE 92, 277, 326 ff.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 und auch folgend BGHSt 46, 159, 169 ff.).Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hält dazu an, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277, 326; BVerfGE 46, 17, 29; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
Der mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe verbundene Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers zu 3. steht mit Blick auf die vom Landgericht mitgeteilten Gründe nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem heute bestehenden öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
Im Gegensatz dazu gewinnen Staatsorgane ihren Status allein durch einen innerstaatlichen Kreationsakt (vgl. Dinstein, Diplomatic Immunity from Jurisdiction ratione materiae, ICLQ 15 [1966], S. 76 [88]; zur fehlenden Immunität von Spionen BVerfGE 92, 277 [321]).Darüber hinaus ist die gerichtliche Entscheidung über Hoheitsakte anderer Staaten im Rahmen von Vorfragen völkerrechtlich nicht verboten und begegnet nur in den nationalen Rechtsordnungen des anglo-amerikanischen Rechtskreises unter der sog. Act of State Doktrin Bedenken (vgl. BVerfGE 92, 277 [322 f.];… Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., 1984, S. 774 ff.; Steinberger, State Immunity, EPIL inst. 10 [1987], S. 428 [429]; zur US-amerikanischen Act of State Doktrin vgl. Banco Nacional de Cuba v. Sabbatino, 376 U. S., S. 398 [421 ff.]; W. S. Kirkpatrick & Co., Inc. et al. v. Environmental Tectonics Corp., International, ILM 29 [1990], S. 184 [187]).
Das self-contained régime der diplomatischen Immunität geht als lex specialis der allgemeinen Organimmunität vor (vgl. dazu auch BVerfGE 92, 277 [321]).
Der Entsendestaat des Beschwerdeführers konnte vor der Vereinigung nicht auf ein Verfolgungshindernis in der Bundesrepublik Deutschland vertrauen und kann dies in Anbetracht der Kontinuität der Bundesrepublik Deutschland (…vgl. dazu statt aller Blumenwitz: Staatennachfolge und die Einigung Deutschlands, Teil I, 1992, S. 47;… Enderlein/Graefrath, Nochmals: Deutsche Einheit und internationales Kaufrecht, BB 1991, Beilage 6, S. 8 [10]; vgl. auch BVerfGE 92, 277 [330, 348]; Art. 11 EV) auch weiterhin nicht.
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Um dies feststellen zu können, ist eine Abwägung zwischen den Gemeinwohlbelangen, zu deren Wahrnehmung der Eingriff in Grundrechte erforderlich ist, und den Auswirkungen auf die Rechtsgüter der davon Betroffenen notwendig (vgl. BVerfGE 92, 277 <327>). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der mit ihnen verbundenen Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277, 326), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der mit ihnen verbundenen Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
- BGH, 28.11.1996 - StB 12/96
Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit …
Konnte der besondere verfassungsrechtliche Strafmilderungsgrund, welchen das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277) für MfS-Agenten entwickelt hat, die nach § 99 StGB strafbare Handlungen auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen haben, im rechtskräftigen Strafurteil noch nicht berücksichtigt werden, so ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog § 79 Abs. 1 BVerfGG nur in den seltenen Fällen möglich, in denen der Tatrichter diesen Strafmilderungsgrund auch der Sache nach entweder überhaupt nicht berücksichtigt oder in seiner generellen Tragweite grundsätzlich verkannt hat (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 28. November 1996 - StB 13/96).Er hat seinen Wiederaufnahmeantrag auf § 79 Abs. 1 BVerfGG in Verbindung mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - BvL 19/91 ( BVerfGE 92, 277 = NJW 1995, 1811) gestützt und im wesentlichen geltend gemacht, das mit dieser Entscheidung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit früherer Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des militärischen Nachrichtendienstes der DDR nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit entwickelte Verfolgungshindernis von Verfassungs wegen habe auch dem gegen ihn geführten Strafverfahren von Beginn an entgegengestanden.
Aus der Art der Tenorierung der Entscheidung BVerfGE 92, 277 können, entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts, keine gegenteiligen Schlußfolgerungen gezogen werden, da die Tenorierung ersichtlich der Praxis des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen entspricht (…vgl. Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ Ulsamer/Bethge/Winter BVerfGG § 79 Rdn. 19).
Er fällt deshalb nicht unter die vom Bundesverfassungsgericht gebildeten ersten zwei Gruppen ehemaliger DDR-Agenten, für die das Verfolgungshindernis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles gilt, sondern unter die dritte Gruppe, für die es jeweils einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles dahingehend bedarf, ob und inwieweit die Verfolgung oder Bestrafung ihrer Taten nach dem Untergang der DDR mit dem Verbot des Übermaßes staatlicher Eingriffe in Einklang steht (vgl. BVerfGE 92, 277, 336 f.).
Auch für diejenigen unter ihnen, die auch im Gebiet der Bundesrepublik tätig gewesen waren, hat sich durch die Wiedervereinigung der den Spionagestraftatbeständen eigene Wertungskonflikt zwischen den beiden Rechtsordnungen des ausspähenden und des ausgespähten Staates in der selben Weise als Wertungswiderspruch verwirklicht, wie für die übrigen DDR-Agenten (vgl. BVerfGE 92, 277, 332); auch für diese Personengruppe hat die sie treffende Strafverfolgung Auswirkungen, die ihre Schärfe gerade durch die einmalige staatsrechtliche Situation der Wiedervereinigung gewinnen und deshalb bei der Entscheidung über die weitere Strafverfolgung oder die Höhe einer Strafe maßgeblich Berücksichtigung finden müssen (…BVerfGE aaO S. 337).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03
Völkerrechtliche Notstandseinrede
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
- BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 …
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
- BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R
Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 …
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
- BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06
BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen …
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens
- BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben
- BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05
Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung nach dem AEntG ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05
Unzulässige Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum …
- BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 8 R 437/05
Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der …
- BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte - …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R
Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99
Studiengebühr für Langzeitstudierende
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06
Zur Anwendbarkeit des § 14 a Abs. 2 AsylVfG auf ein lediges, unter 16 Jahre …
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 3/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 2/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 5/03
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 4/03
- BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07
Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks …
- BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist …
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch …
- BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige …
- BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
- BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00
Erbrecht - Behandlung von in der früheren DDR vorgenommen Schenkungen
- BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Darmstadt, 03.12.2008 - 5 K 1079/08
Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Verurteilungen im …
- VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10
Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94
Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der …
- BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
Zulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05
Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
Keine Strafe ohne Schuld ("ne bis in idem"); Kindesentziehung (Dauerdelikt; …
- BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05
Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
- FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind ab dem VZ 2004 nicht …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler - Zwangsversteigerung: Keine Gläubiger-Vertretungsberechtigung
- BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung
- BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
Einhaltung der Kostendeckungsgrenze
- FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 444/07
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09
Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …
- VG Cottbus, 27.10.2011 - 6 K 952/10
Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 27.10.2011 - 6 K 953/10
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Verfassungsmäßigkeit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
- BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07
Zulässigkeit einer Vorlage an das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer …
- BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt.
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
Vertrauensschutz bei nachträglicher Änderung des Fördersatzes
- BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00
Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag
- BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvL 9/01
- BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten …
- BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind …
- BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvL 7/03
Vereinbarkeit der Neufassung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes mit der …
- BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07
Verfassungsmäßigkeit der Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts für die …
- VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09
Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
- BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
BGH spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom …
- BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R
Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für …
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 1/04
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- SG Berlin, 21.03.2005 - S 35 RA 3631/92
- BVerwG, 23.01.2007 - 1 C 1.06
D (A), Revisionsverfahren, Erledigung der Hauptsache, …
- BFH, 24.07.2008 - II B 38/08
Verfassungsmäßigkeit des Einigungsvertrags und des Solidaritätszuschlags - Erlass …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § …
- VG Cottbus, 17.09.2009 - 6 K 447/06
- BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96
Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten …
- BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft …
- BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
- BVerfG, 30.10.2000 - 2 BvR 736/00
Uhren hinter Gittern
- BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvL 4/00
Zur Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrag gem. Art.100 Abs. 1 …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Unzulässigkeit der Richtervorlage des Scheswig-Holsteinischen …
- VG Stuttgart, 15.09.2005 - A 8 K 12592/05
Zur Anwendbarkeit des § 14a Abs 2 AsylVfG 1992)
- BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06
Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage
- VG Cottbus, 14.05.2009 - 6 K 1037/05
Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag
- BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97
Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
- BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Strafzumessung - Missbrauchsgebühr
- BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen …
- BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken
- BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor …
- FG Düsseldorf, 06.07.2004 - 16 K 642/01
Tarifbegünstigung; Entlassungsabfindung; Abschmelzung; Freibetrag; StEntlG …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
Ermessensanforderungen bei Neuerteilung eines vertragsärztlichen …
- VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05
Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder
- BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Zur Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- FG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 K 661/03
Keine verfassungswidrige Rückwirkung durch Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 …
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2008 - L 12 R 1770/07
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige …
- VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08
Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag; Satzungsregelungen zu …
- BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
- BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.06.2006 - 3 K 2331/01
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des …
- VG Cottbus, 22.01.2010 - 6 K 827/05
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
- BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
- BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
- BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
Unzulässige Richtervorlage mangels fehlender vorangegangener Auslegung des …
- BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
- BVerfG, 30.11.1999 - 1 BvL 9/96
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anhebung von Kindergeld für die Jahre …
- OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02
- FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6331/01
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der sog. Mindestbesteuerung nach § …
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
- VG Cottbus, 27.01.2010 - 6 L 57/08
Bestimmtheit einer Beitragssatzung; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; …
- FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08
Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage …
- VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08
- BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94
Verfassungsrechtliches Verfolgungshindernis für Spionagetätigkeit auf dem Boden …
- BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
Rechtswegerschöpfung - Mangelnde Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde …
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 123/99
Militärregierungsgesetz; Kommerzielle Koordinierung; Verfolgungshindernis; …
- FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 1946/98
Rückwirkungsverbot; Umwandlungsbeschluss; notarielle Beurkundung; Anmeldung; …
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
- FG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 5 K 290/00
Rechtzeitige Stellung des Bauantrags für Eigenheimzulage maßgeblich
- KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausspähung von Exiliranern
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04
- VG Cottbus, 24.02.2009 - 6 L 319/08
Beitragserhebung für Abwasserentsorgung sogenannter altangeschlossener …
- OLG Stuttgart, 26.07.1996 - 3 StE 3/92
- BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 294/98
Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- FG Hamburg, 28.04.2000 - II 769/99
Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs
- FG Hessen, 06.02.2003 - 1 K 1684/00
Vermächtnis; Grundstück; Erbschaftsteuer; Wertersatzanspruch; Rückwirkung; …
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks; …
- VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07
- VG Cottbus, 09.02.2012 - 6 K 2/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BVerfG, 26.05.1995 - 2 BvR 1724/93
Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione
- KG, 03.04.1996 - 2 Ss 156/96
- BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96
- LSG Bayern, 08.12.1999 - L 13 KN 6/98
- VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02
Rückwirkende Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
- VG Mainz, 22.06.2006 - 1 K 892/05
1. Zur Erlangung einer unbeschränkten sog. gelben Waffenbesitzkarte für …
- FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 169/08
Verfassungsgemäßheit der Tarifvorschrift § 32a EStG - steuerfreie …
- VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 318/09
Überschreitung des satzungsrechtlichen Gestaltungsspielraums; Grundfläche für die …
- VG Cottbus, 26.08.2010 - 6 K 720/07
- SG Berlin, 26.11.1993 - S 43 VH 114/88
- BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1839/94
Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione
- BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 204/94
Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione
- BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1899/94
Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione
- BVerfG, 25.06.1995 - 2 BvR 182/94
Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione
- BGH, 30.08.1995 - 3 StR 46/95
- VG München, 19.09.2001 - M 6a K 01.2097
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 13 VH 7/94
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Begrenzung der rückwirkenden …
- OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08
Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines …
- BGH, 13.10.1995 - StB 71/95
- VG Cottbus, 19.01.2012 - 6 K 588/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 19.01.2012 - 6 K 855/10
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/01
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