Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1999 - 2 ARs 487/99, 2 AR 227/99   

DNS-Untersuchung bei Rückkehr des ausgewiesenen Strafgefangenen

§ 81a Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 1 DNA-IFG, keine "Vorratshaltung" von richterlichen Beschlüssen;

§ 13a StPO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO; § 81a Abs. 2 StPO; § 2 Abs. 1 DNA-IFG
    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für Entscheidung über Anordnung der Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetische Untersuchung

  • lexetius.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • AG München - I Gs 6582/99
  • LG München II - 35 Js 3466/96
  • BGH, 23.12.1999 - 2 ARs 487/99, 2 AR 227/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 212
  • StV 2000, 113
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99  

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Dies gilt - wovon eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne weiteres ausgeht (BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99) - auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des DNA-IFG vom 2.Juni 1999 (BGBl. I S. 1242).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 ARs 257/02  

    Keine "Vorratshaltung" richterlicher Beschlüsse gegen flüchtigen Beschuldigen.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 ( NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist.
  • BGH, 02.02.2000 - 2 AR 249/99  
    Dies gilt - wovon eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne weiteres ausgeht (BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99) - auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des DNA-IFG vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1242).
mehr
  • BGH, 11.09.2002 - 2 AR 135/02  
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 ARs 487/99 (NStZ 2000, 212 = StV 2000, 113 = BGHR StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1997, 2165, 2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterlichen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist.
  • BGH, 23.12.1999 - 2 AR 227/99  
    2 AR 227/99 2 ARs 487/99.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht