Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70   

Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder

§§ 212, 13 StGB, Garantenpflicht, Kausalität, Anforderungen an den (bedingten) Vorsatz (§ 15 StGB)

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1971, 361
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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00  

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

    Die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen setzt voraus, dass durch ein Eingreifen des Angeklagten der Todeseintritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre; denn nur dann könnte das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH bei Dallinger MDR 1971, 361; NStZ 1992, 31; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1).

    b) Die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen kann auch deswegen keinen Bestand haben, weil nicht belegt ist, daß durch ein Eingreifen des Angeklagten der Tod des Andreas T. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre; denn nur dann könnte das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH bei Dallinger MDR 1971, 361; NStZ 1992, 31; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1).

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