Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95 |
Dagobert
§§ 255, 52, 53 StGB, natürliche Handlungseinheit
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 253 StGB
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert). - lexetius.com
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kaufhaus-Erpresser "Dagobert" vor Gericht (DER SPIEGEL 14/1995; 23.01.1995)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Arno Funke
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 41, 368
- NJW 1996, 936
- NStZ 1996, 429
- MDR 1996, 510
- JR 1996, 511
- StV 1996, 312
Wird zitiert von ... (60)
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinne liegt bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 41, 368; BGHSt 43, 381, 387).Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369), so dass ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinne liegt bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nach der Rechtsprechung vielmehr nur dann vor, wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, daß das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGHSt 41, 368; BGHSt 43, 381, 387; BGH NStE Nr. 39 zu § 24 StGB, jeweils m. w. N.).
Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
- BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; …
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - jedoch nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen ( BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - jedoch nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen ( BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).
- BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).Denn in Fällen sukzessiver Tatausführung - wie hier - hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 41, 368 ("Dagobert") für die Beurteilung, inwieweit Teilakte zu einer Tat im Rechtssinne verbunden werden, darauf abgestellt, ob die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte in sich einen einheitlichen Lebensvorgang bilden.
Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen ( BGHSt 41, 368, 369).
- BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter …
Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so dass ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen ( BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
Von einem solchen, auch durch spätere Handlungen nicht mehr rücktrittsfähigen fehlgeschlagenen Versuch ist - bei aktivem Tun - nur dann auszugehen, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitliegenden Mitteln vollenden, so daß ein erneutes Ansetzen notwendig sei, um zum gewünschten Ziel zu gelangen ( BGHSt 41, 368, 369 m.w.N.).
- BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig
Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96, vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).Die tatbestandliche Einheit einer solchen - versuchten Erpressung endet dort, wo der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann, weil er sein tatbestandliches Ziel vollständig erreicht hat oder weil der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. BGHSt 40, 75, 76 f.; 41, 368, 369).
Der Senat kann offen lassen, ob diese Umstände es schon rechtfertigen, auch den Versuch der Erpressung gemäß den in BGHSt 41, 368 dargelegten Grundsätzen als in einem ersten Abschnitt abgeschlossen, weil fehlgeschlagen, zu werten.
- BGH, 22.10.1997 - 3 StR 415/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
Notwehr und Erlaubnistatbestandsirrtum bei einem sich bedroht fühlenden Mitglied …
Bei der sukzessiven Tatausführung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369) ist keine Zäsur eingetreten. - BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Hiergegen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich nichts einzuwenden; denn da die konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzeltaten deren Gesamtunrechts- und Schuldgehalt im allgemeinen nicht berührt (vgl. BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschl. vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03), führt die Verurteilung wegen nur einer Tat oder nur weniger tatmehrheitlicher Taten in aller Regel im Ergebnis zu einer den Angeklagten weder ungerechtfertigt belastenden noch unberechtigt begünstigenden Straffolge. - BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
Fehlgeschlagener Versuch
Das Landgericht verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls solche Versuche nicht fehlgeschlagen sind, bei denen der Täter die Tat zwar nicht mehr planmäßig ausführen, sie aber, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereit stehenden Mitteln vollenden kann (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.; 39, 221, 228; 41, 368, 369;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2 und 5).Auch im Fall der Wegnahme des Geldes unter Ausnutzung der vorausgegangenen Nötigung der Postangestellten hätte entgegen der Auffassung des Landgerichts ein einheitlicher Lebensvorgang und nur eine Tat im Rechtssinne vorgelegen (vgl. BGHSt 14, 386, 390; 34, 53, 57; 41, 368, 369;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 2).
- BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02
Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur …
Die unterschiedliche rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses ist kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (vgl. BGHSt 41, 368, 373).Der neu entscheidende Tatrichter wird insoweit zu bedenken haben, daß bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang die unterschiedliche rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
- BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11
Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit; …
- BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …
- BGH, 03.04.2008 - 4 StR 81/08
Konkurrenzen bei der versuchten schweren räuberischen Erpressung (Tateinheit bei …
- BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09
Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; …
- BGH, 18.06.2003 - 1 StR 184/03
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit …
- BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung gerichtlicher Entscheidungen als Urkunden); …
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11
- BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig
- BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich …
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98
- BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01
Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten, …
- BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96
PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02
Vergabe - Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
- BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03
Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben
- BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener …
- BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen …
- BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang …
- BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01
Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten …
- BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des …
- BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08
Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …
- BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 579/00
Nötigung; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Fehlerhafte Annahme der …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenz; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; …
- BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil; …
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …
- BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont); unbeendeter …
- BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04
Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung.
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07
Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage; …
- BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01
Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei
- BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03
Fragerecht bei Vernehmung in der Türkei; letztes Wort bei Hilfsbeweisantrag; …
- BGH, 28.08.2007 - 4 StR 323/07
Tateinheit bei Körperverletzung und Nötigung (Teilidentität der Tathandlungen; …
- BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
- BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98
- BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98
Räuberische Erpressung; Bereicherungsabsicht
- BGH, 05.10.2000 - 4 StR 313/00
Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit durch engen zeitlichen Zusammenhang bei …
- OLG Stuttgart, 24.07.2001 - 2 Ss 345/01
- BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96
- LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von …
- BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96
- BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97
- BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11
Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise …
- BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
"Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …
- BGH, 04.12.1996 - 5 StR 519/96
- BGH, 18.02.1997 - 1 StR 675/96
- BGH, 23.02.2011 - 5 StR 23/11
Räuberische Erpressung (mehrere Nötigungshandlungen; Tateinheit); Strafzumessung …
- BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
