Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54 |
Dahlke
§ 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 Abs. 1 GG, Lizenzgebühr;
§ 812 BGB
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 20, 345
- NJW 1956, 1554
- GRUR 1956, 427
Wird zitiert von ... (72)
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Der Bundesgerichtshof hat die kommerziellen Interessen an der Persönlichkeit von jeher in den durch die Persönlichkeitsrechte gewährleisteten Schutz einbezogen: Die Persönlichkeitsrechte sollen danach die allein dem Berechtigten zustehende freie Entscheidung darüber schützen, ob und unter welchen Voraussetzungen sein Bildnis oder sein Name - entsprechendes gilt für andere kennzeichnende Persönlichkeitsmerkmale - den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar gemacht wird (BGHZ 20, 345, 350 f. - Paul Dahlke; 81, 75, 80 - Carrera).Dementsprechend hat er das Recht am eigenen Bild als ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht bezeichnet und generell bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ersatzansprüche für möglich erachtet (BGHZ 20, 345, 353 u. 355 - Paul Dahlke; 30, 7, 16 - Caterina Valente;… BGH, Urt. v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 140 - Familie Schölermann; GRUR 1979, 732, 734 - Fußballtor;… Urt. v. 14.4.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557, 558 = NJW 1992, 2084 - Joachim Fuchsberger).
Bei Marlene Dietrich handelt es sich - was auch die Revisionserwiderung nicht in Zweifel zieht - um eine sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte (vgl. BGHZ 20, 345, 349 f. - Paul Dahlke; 24, 200, 208 - Spätheimkehrer; 131, 332, 336 - Caroline v. Monaco II).
Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich jedoch derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr.; BGHZ 20, 345, 350 - Paul Dahlke;… BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD, m.w.N.).
Die Klägerin kann den ihr entstandenen Schaden entweder konkret oder nach der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen (vgl. BGHZ 20, 345, 353 f. - Paul Dahlke).
- BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
ungerechtfertigte Bereicherung
Auf diese Ausnahmevorschrift kann sich nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsbedürfnis der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (BGHZ 20, 345, 350; 49, 288; Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203, 2204; vom 26. Juni 1979 …und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO).Dieser Prüfungspflicht genügt er im Regelfall nicht schon dadurch, daß er das Foto von einem Berufsfotografen oder einer Presse- bzw. Werbeagentur erwirbt; gerade in solchen Fällen kann vielmehr Anlaß zu besonderer Nachfrage bestehen (vgl. BGHZ 20, 345, 346; BGH…, Urteil vom 10. November 1961 = aaO; Senatsurteil vom 27. November 1979 - VI ZR 148/78 - NJW 1980, 994, 995 f; OLG Frankfurt GRUR 1986, 614 f und NJW 1992, 441 f).
Das entspricht ständiger Rechtsprechung (BGHZ 20, 345d 354 f; 81, 75, 80 ff; Senatsurteile vom 26. Juni 1979 …und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO).
c) Diesen rechtsgrundlosen Vermögenszuwachs hat die Beklagte durch Zahlung einer angemessenen Vergütung ("Lizenzgebühr") an den Kläger auszugleichen (BGHZ 20, 345, 354 f; 81, 75, 81 f; Senatsurteile vom 26. Juni 1979 …und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO).
Die Beklagte muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (BGHZ 20, 345, 355; Senatsurteile vom 26. Juni 1979 …und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO).
- BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86
Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines …
Mit Recht hebt das Berufungsgericht darauf ab, daß das Recht am eigenen Bild ein Ausschnitt, eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist (BGHZ 20, 345, 347; 26, 349, 355; Senatsurteile vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 - NJW 1974, 1947, 1948 m.w.N. und vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203; v. Gamm, Urheberrechtsgesetz , 1968, Einf. Rd.Nr. 99 und 102).Es ist auch richtig, daß aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will (BVerfGE 63, 131 ,142; BGHZ 20, 345, 347; 24, 200, 208 f.; 26, 349, 355;… Senatsurteile vom 2. Juli 1974 - aaO;… vom 6. Februar 1979 - aaO und vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; BGH, Urteil vom 26. Juni 1981 - I ZR 73/79 - NJW 1981, 2402, 2403).
Das Berufungsgericht stellt deshalb auch mit Recht nicht in Frage, daß die Rechtsordnung dem Rechtsträger die alleinige Befugnis zuweist, Dritten die wirtschaftliche Verwertung des eigenen Bildnisses zu gestatten (§ 22 KUG ).Diese Gestattung, deren Reichweite jeweils durch Auslegung nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist (…vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - aaO), kann ausdrücklich oder stillschweigend, unbeschränkt oder beschränkt auf eine bestimmte Art der Verbreitung erteilt werden (BGHZ 20, 345, 348).
Geht es - wie hier - um die wirtschaftliche Verwertung des Bildnisses zu Werbezwecken, so bedarf es der Einwilligung des Rechtsträgers selbst dann, wenn er eine Person der Zeitgeschichte i. S. des § 23 KUG ist und die Veröffentlichung seinem persönlichen Ansehen oder seinem Beruf nicht abträglich ist (BGHZ 20, 345, 350 ff.; 49, 288, 293;… Senatsurteile vom 6. Februar und 26. Juni 1979 - aaO).
An dieser Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, muß sich die Beklagte festhalten lassen (BGHZ 20, 345, 355;… Senatsurteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - aaO).
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78 Er verlangt aber aufgrund der Sonderregelung des Rechts am eigenen Bild lediglich eine Entschädigung dafür, daß die Bekl. sein Bildnis ohne seine Einwilligung veröffentlicht haben (vgl. BGHZ 20, 345 [353] = NJW 1956, 1554); dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Abgebildete nachteilige Wirkungen der Veröffentlichung für seine Person nicht zu besorgen braucht.
2. Hat somit das BerGer. einen Eingriff beider Bekl. in das Recht des Kl. am eigenen Bild durch ihr Mitwirken an der ungenehmigten Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses zutreffend bejaht, so ist ihm im Grundsatz auch darin zu folgen, daß dem Kl. hieraus jedenfalls Bereicherungsansprüche erwachsen sind, für die es auf ein Verschulden der Bekl. nicht ankommt (BGHZ 20, 345 [354] = NJW 1956, 1554).
Entscheidend ist, daß aus dem Bildnis tatsächlich geldwerte Vorteile gezogen worden sind und daß nach der Verkehrsübung dies nicht hätte geschehen können, ohne den Kl. an ihnen in Form eines Entgelts zu beteiligen (BGHZ 20, 345 [354] = NJW 1956, 1554).
Insoweit muß sie sich an dem von ihr geschaffenen Zustand festhalten lassen (BGHZ 20, 345 [355] = NJW 1956, 1554;… Heimann=Trosien, in: RGRK, 12. Aufl., § 812 Rdnr. 13).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Rücktritt des Finanzministers
Das schutzwürdige Informationsinteresse fehlt bei Werbeanzeigen, wenn sie ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens dienen (BGHZ 20, 345, 350 f. - Paul Dahlke;… BGH, Urt. v. 14.4.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557 = NJW 1992, 2084 - Talkmaster-Foto;… Urt. v. 14.3.1995 - VI ZR 52/94, WRP 1995, 613, 614 = NJW-RR 1995, 789 - Chris Revue;… Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 143, 214, 229 - Marlene Dietrich; BGH GRUR 2000, 715, 717 - Der blaue Engel; BGHZ 151, 26, 30).Dabei steht allerdings der Umstand im Vordergrund, dass durch die Verwendung eines Bildnisses der Image- oder Werbewert des Abgebildeten ausgenutzt und der Eindruck erweckt wird, der Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 20, 345, 352 - Paul Dahlke; BGH WRP 1995, 613, 614 - Chris Revue; BGHZ 151, 26, 33).
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97
Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person
Bei Marlene Dietrich handelt es sich - was auch die Revisionserwiderung nicht in Zweifel zieht - um eine sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte (vgl. BGHZ 20, 345, 349 f. - Paul Dahlke; 24, 200, 208 - Spätheimkehrer; 131, 332, 336 - Caroline v. Monaco II).Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich jedoch derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr.; BGHZ 20, 345, 350 - Paul Dahlke;… BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD, m.w.N.).
Die aus abgetretenem Recht vorgehende Klägerin kann den der Berechtigten entstandenen Schaden entweder konkret oder nach der Lizenzanalogie berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen (vgl. BGHZ 20, 345, 353 f. - Paul Dahlke).
- BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04
Der blaue Engel
Die Rechtsprechung sieht seit Längerem im Recht am eigenen Bild auch ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht (vgl. BGHZ 20, 345 ; 81, 75 ; BGH…, Urteil vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 -, NJW 1992, S. 2084 ).Heute muss, anders als noch 1956 in der Tatsacheninstanz zu der Entscheidung BGHZ 20, 345, nicht erst ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um festzustellen, dass die Kommerzialisierung des Bildes eines Prominenten zu Werbezwecken üblich ist (vgl. Helle, RabelsZ 60 , S. 448 ).
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter
Es geht deshalb rechtlich bedenkenfrei davon aus, daß die Verbreitung des Plakates ohne die Zustimmung des Klägers dessen persönlichkeitsrechtliche Befugnisse an seinem Bild verletzt habe und die Beklagte gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 22 KunstUrhG zum Schadensersatz verpflichtet sei, wenn ihr ein Verschulden zur Last zu legen sei (vgl RG JW 1929, 2257; BGHZ 20, 345, 347ff).Sie ist indessen der Ansicht, daß diese Methode der Schadensberechnung, die der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. Mai 1956 (BGHZ 20, 345f - Dahlke) bei unbefugter Verbreitung eines Bildes für zulässig erklärt hat, nicht in Betracht kommen könne, wenn feststehe, daß der Abgebildete die Verwendung seines Bildes zu Werbezwecken aus besonderen Gründen niemals gestattet hätte.
Der Anspruch auf angemessene Vergütung ist deshalb in allen Fällen eines unerlaubten Eingriffs in Ausschließlichkeitsrechte gegeben, wenn die Erlaubnis üblicherweise von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird und der Eingriff demgemäß nach den Gepflogenheiten des täglichen Lebens bei der Art des verletzten Rechts - wenn überhaupt - nur gegen eine Vergütung gestattet wird (BGHZ 20, 345, 353ff).
Soweit der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgericht in der Dahlke-Entscheidung (BGHZ 20, 345, 352ff) ausgeführt hat, daß ein immaterieller Schaden nicht zu einem Geldersatzanspruch führen könne, wenn kein Fall vorliege, in dem das Gesetz den Anspruch eigens darauf erstrecke, wird dies nach Maßgabe der vorstehenden Erörterungen nicht aufrechterhalten.
- OLG München, 10.05.2005 - 6 U 1796/05
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Hieran fehlt es stets, wenn - wie hier - ein Bildnis im Rahmen von Reklame für Waren oder gewerbliche Leistungen verbreitet wird (BGH GRUR 1956, 427, 428 - Paul Dahlke; BGH NJW 1997, 1152, 1153 - Bob Dylan).In einem solchen Fall kann sich der Abgebildete auf berechtigte eigene, der öffentlichen Verbreitung seiner Photographie entgegenstehende Interessen i.S.d. § 23 Abs. 2 KUG berufen (BGH GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; BGH GRUR 1961, 138 - Familie Schölermann; BGH GRUR 1968, 652 - Ligaspieler; BGH GRUR 1979, 723 - Fußballtor).
Soweit die Beklagten meinen, angesichts seiner Bereitschaft, mit seinem Konterfei für ein Unternehmen zu werben, habe der Kläger konkludent auf ein Vertretungsrecht auch gegenüber solchen Konkurrenten verzichtet, die sich im Rahmen (zulässiger) vergleichender Werbung ebenfalls seines Bildnisses bedienen, ist eine solche Auslegung der seinem Vertragspartner gegenüber eingegangenen schuldrechtlichen Verpflichtung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vereinbar: Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Paul Dahlke" (GRUR 1956, 427, 428 f.) ausgeführt hat, "entspricht es nicht dem Geschmack eines jeden, sein Bild mit den Waren eines beliebigen Händlers in Verbindung gebracht zu sehen, und es muss deshalb grundsätzlich der freien Entschließung des Einzelnen vorbehalten bleiben, ob ... und in welcher Weise er sein Bild den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar machen will" (Unterstreichungen nicht im Original).
Dies wäre mit dem Charakter des Rechts am eigenen Bild als eines Vermögenswerten Ausschließlichkeitsrechts (BGH GRUR 1956, 427, 429 - Paul Dahlke; GRUR 2000, 715, 717 - Der blaue Engel) nicht vereinbar.
- BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01
Marlene Dietrich III
b) Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann sich allerdings derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 20, 345, 350 - [Paul Dahlke]; Senatsurteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 206/95 - NJW 1997, 1152 [Bob Dylan], m.w.N.).Das wäre der Fall, wenn der Spot den Eindruck erweckt hätte, die Abgebildete identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, mit dem sie jedoch an und für sich nichts gemein hat, sie empfehle es und preise es an (Senatsurteile v. 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668; v. 1. Oktober 1996 - VI ZR 206/95 - NJW 1997, 1152, 1154; BGHZ 20, 345, 352).
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter …
- BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04
Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
- LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06
Springer muss für Werbekampagne an Joschka Fischer zahlen
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreisefall
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
- LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94
GG - Pressefreiheit
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
- BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
Sarah Wiener
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Lebach
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
- BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen …
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70
Wandsteckdose II
- OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Schutz der Privat- und der …
- LG Hamburg, 28.05.2010 - 324 O 690/09
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Werbliche Nutzung des Hochzeitsfotos eines …
- BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
GSM-Wandler
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
- LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
400,00 EUR Schadensersatz für unerlaubte Nutzung eines fremden Bildes?
- BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis
- BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
- BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08
Rechtstellung des Urhebers eines Videos
- BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59
Handstrickverfahren
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84
"Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von …
- BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast
- BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80
Rolls-Royce
- LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03
Haftung für Links auf Nacktfotos
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
- OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96
Polizeibeamte wollen nicht in die Zeitung: Fotoapparat und Film einer Reporterin …
- OLG München, 26.01.2001 - 21 U 4612/00
Verstärkung der Kennzeichnungskraft einer Marke durch Bekanntheit; Nachweis der …
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
- BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77
"White Christmas"
- OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter …
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
- OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07
Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen …
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 129/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 43/08
Rechtsstellung des Urhebers einer Videoaufnahme
- OLG Köln, 16.02.1993 - 15 U 125/92
- KG, 04.03.2004 - 10 U 76/03
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines Kindes prominenter Eltern beim Besuch …
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 317/03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anspruch auf …
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 124/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.02.2009 - 212 C 209/08
Nur 0,3-Geschäftsgebühr für einfache Abmahnschreiben
- BGH, 02.07.1971 - I ZR 58/70
Gasparone II
- OLG München, 03.12.1992 - 1 U 2646/92
- LG Mannheim, 30.01.2004 - 7 O 452/03
Recht am eigenen Bild: Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung; …
- LG Hamburg, 13.01.2006 - 324 O 674/05
- LG Hamburg, 13.01.2006 - 324 O 646/05
Prinzessin von Hohenzollern ./. Viel Spass
- LG Kaiserslautern, 22.06.2007 - 2 O 970/05
Ein Zeitschriftenunternehmen, das ein Nacktfoto veröffentlichen will, ist auch …
- LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
- OLG Köln, 16.02.1993 - 15 U 124/92
- LG Hamburg, 15.10.1993 - 324 O 3/93
- OLG Köln, 15.03.1961 - 2 U 158/60
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