Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82 |
Dame mit Schlapphut
§§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der Hauptverhandlung durch einen Zuhörer stellt keine Störung dar und rechtfertigt keine Verweisung aus dem Sitzungssaal
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 177
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1982, 389
- StV 1982, 474
- StV 1982, 409
- StV 1982, 458
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens …
Der Senat hält dies angesichts der damit verbundenen Einschränkung der Öffentlichkeit für unschädlich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311;… Wickern aaO Rdn. 9 m. zahlr. Nachw. in Fußn. 31; anders OLG Koblenz MDR 1978, 693; offen gelassen bei BGH NStZ 1982, 389). - OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen
So darf etwa ein Zuhörer während der Vernehmung eines Zeugen, auf dessen Aussage er im Vorfeld einzuwirken versucht hat, aus dem Sitzungssaal entfernt werden (BGH NStZ 2004, 220; vgl. auch BGH NStZ 1982, 389).
