Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57   

Dampfkessel-Genehmigung

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 129 Abs. 1 Satz 2 GG;

Art. 83 GG, Landesvollzug von Bundesgesetzen, Wirkung im gesamten Bundesgebiet;

zur Abgrenzung VA - RVO (Hinweis: vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Dampfkessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der durch den Bund erteilten Genehmigungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 11, 6
  • NJW 1960, 907
  • DVBl 1960, 592
  • DÖV 1960, 424
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Wird zitiert von ... (77)  

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92  

    Cannabis

    Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 [18]; 76, 1 [77]), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62  

    Jugendhilfe

    Für den Fall der gesetzesakzessorischen Verwaltung nach Art. 83 ff. GG hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es könne nur im Ausnahmefall angenommen werden, daß das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtige, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86 ff. GG gehörten (BVerfGE 11, 6 [17]).

    Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdBDStR I, S. 367; BVerfGE 12, 205 [251]; 11, 89 [98 f.]; 11, 6 [17]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02  

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

    BVerfG, Beschluss vom 15.3.1960 - 2 BvG 1/57 -, BVerfGE 11, 6 (19); Lerche in von Mangoldt/Klein, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 83 Rn. 49; Ule in JZ 1961, 622 (623) und Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Bd. 2, 6. Aufl., § 48 Rn. 48, jeweils unter Anführung des Territorialprinzips; Isensee, Idee und Gestalt des Föderalismus im Grundgesetz, in HStR IV, § 98 Rn. 33, unter Hinweis auf das bundesstaatliche Gebietskonzept; Broß in von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 3, 3.

    Etwas anderes, nämlich eine Erstreckung der Geltung eines Landeshoheitsakts auf das gesamte Bundesgebiet, gilt lediglich in dem hier nicht gegebenen Fall des Vollzugs eines Bundesgesetzes, BVerfG, Urteil vom 15.3.1960, a.a.O., ferner wenn die Erstreckung eines Landesakts auf das gesamte Bundesgebiet wie z.B. in § 160 GVG ausdrücklich angeordnet ist, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5.11.1965 - VII C 119.64 -, BVerwGE 22, 299 (307), was hier ebenfalls ausscheidet.

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