Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93   

Deckungsverkauf vor Ablauf der Nachfrist

§ 326 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Differenz- und Surrogationstheorie, hypothetischer Alternativschaden

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers auch bei Deckungsverkauf vor Ablauf einer Nachfrist

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienverkauf: Welcher Schadensersatz, wenn Käufer nicht zahlt? (IBR 1995, 36)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 126, 131
  • NJW 1994, 2480
  • ZIP 1994, 1277
  • MDR 1994, 1182
  • DNotZ 1995, 382
  • JR 1995, 327
  • IBR 1995, 36
  • DB 1994, 1718
  • WM 1994, 1675
  • WM 1994, 1396



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96  

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (statt aller: BGHZ 126, 131, 133 f; Palandt/Heinrichs, § 325 Rdnr. 12).

    Für die konkrete Berechnung des Nichterfüllungsschadens ist deshalb anerkannt, daß der Verkäufer den Verlust aus einem Deckungsverkauf auch dann ersetzt verlangen kann, wenn er das Deckungsgeschäft getätigt hat, bevor die primären Leistungspflichten infolge einer Nachfristsetzung nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Ablauf der Nachfrist erloschen sind (BGHZ 126, 131, 134).

    Der Gläubiger läuft in einem solchen Fall zwar in der Zeit bis zum Ablauf der Nachfrist Gefahr, daß er die Leistung - als Käufer - doppelt erhält oder sie - als Verkäufer - ein zweites Mal erbringen muß, falls der Schuldner bis zum Fristablauf seiner Leistungspflicht doch noch nachkommt (BGHZ 126, 131, 135).

    Solange der Gläubiger bis zum Erlöschen der Erfüllungsansprüche zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sich mithin vertragstreu verhält (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - VIII ZR 132/85, BGHR BGB § 326 Abs. 1 - Vertragsuntreue eigene), kann er den Verlust im Rahmen seines Nichterfüllungsschadens geltend machen (BGHZ 126, 131, 137).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05  

    Versicherungsrecht - Vertragswidrige Verweigerung der Deckung: Haftung?

    Der geschädigte Gläubiger ist aber im Falle einer schuldhaften Leistungsstörung so zu stellen, wie wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 - NJW 1998, 2901 unter II 2; BGHZ 126, 131, 133 f.).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98  

    Immobilien - Formerfordernis bei vom Grundstücksvertrag abhängigen Verträge

    Dieser wird durch den Umstand, daß den Beklagten nachträglich ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung erwachsen ist, nicht berührt (Senatsurt. v. 13. Juni 1975, V ZR 171/73, WM 1975, 948; v. 20. Mai 1994, V ZR 64/93, NJW 1994, 2480; v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, WM 1997, 977).
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  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98  

    Immobilien - Schadensberechnung beim Grundstückskauf

    Eine andere Möglichkeit der Schadensberechnung hat der Gläubiger nach der vom Senat vertretenen Auffassung nur dann, wenn er seinerseits die von ihm geschuldete Leistung bereits (voll) erbracht hat (BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 136; vgl. auch BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 325 Rdn. 14 und 15; Erman/Battes, BGB, 9. Aufl., § 325 Rdn. 8; MünchKomm/Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64, 75 und 83; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 326 Rdn. 26 und § 325 Rdn. 13; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 73).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00  

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    c) Für die Berechnung des Nichterfüllungsschadens ist anerkannt, daß der Verkäufer den Verlust aus einem Deckungsverkauf ersetzt verlangen kann (BGHZ 126, 131, 134; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, WM 1998, 1784 unter II 2 b).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96  

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217; 114, 193, 196) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen, das er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gehabt hätte (Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO.; BGHZ 126, 131, 134 f).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99  

    Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer

    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die gegenseitigen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (vgl. RGZ 141, 259, 261 f; BGHZ 126, 131, 134, 136; 136, 52, 54; BGH, Urt. v. 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902; v. 24. September 1999 - V ZR 71/99, Umdruck S. 5, z.V.b.).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 42/02  

    Immobilien - Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

    Das Verlangen von Schadensersatz gemäß § 326 BGB a.F. schließt allerdings grundsätzlich Ansprüche auf Rückgewähr von Leistungen aus, die zur Erfüllung der Leistungspflichten aus dem Schuldverhältnis bereits erbracht worden sind (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 136).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06  

    Verfahrensrecht - Neue rechtliche Aspekte in Berufungsverhandlung: Folgen?

    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01  

    Vorbehaltsurteil: Aufrechnung oder Verrechnung?

    Vielmehr konzentriert sich das Vertragsverhältnis auf die einseitige Verbindlichkeit zur Leistung von Schadensersatz, wobei der Vergütungsanspruch, dessen Leistung verweigert wird, nur einen Rechnungsposten darstellt (vgl. statt vieler: Staudinger-Peters (2000), § 635 Rn. 39; Staudinger-Otto (2001) § 325 Rn. 34, 40, 52; RGZ 149, 135, 136; BGHZ 126, 131, 136).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 4 U 57/05  

    Auswirkung der Mitwirkung eines Notars an einem gemäß § 14 Abs. 2 BNotO

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02  

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09  

    Immobilien - Ersatz des positiven Interesses bei Kauvertragsrückabwicklung

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 294/95  

    Annahme eines ersatzfähigen Schadens bei Bestehen eines anderweitigen

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01  

    Gegenseitiger Vertrag: Berechnung des Nichterfüllungsschadens im

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02  
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02  

    Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem

  • OLG Rostock, 24.02.2000 - 7 U 201/99  
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