Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72   

Demonstration in amerikanischen Wohngebieten

Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, polizeilicher Gewahrsam, Anscheinsgefahr

Volltextveröffentlichungen

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2; HessGesetz über die öffentliche Sicherhiet, Ordnung vom 17.12. § 47, 48, 49

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 45, 51
  • NJW 1974, 807
  • MDR 1974, 513
  • DÖV 1974, 637
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Wird zitiert von ... (113)  

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03  

    Amtshaftung - Unvollständige Tatsachenangaben für Haftbefehl

    Eine "Gefahr" liegt nach allgemeiner Ansicht vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Ge-schehens mit Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädi-gen wird (BVerwGE 45, 51, 57).

    Diese zeichnet sich durch eine besondere zeitliche Nähe und ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aus: Der Schaden muß in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten (Belz/Mußmann aaO, § 23 Rn. 9, § 9 Rn. 3; Wolf/Stephan, PolG BW 5. Aufl. 1999 § 23 Rn. 6; BVerwGE 45, 51, 58; VGH BW NVwZ 1987, 237, 238 zu § 9 Abs. 1 PolG BW; VGH BW NVwZ-RR 1994, 52 zu § 2 Abs. 1 Satz 1 FeuerwehrG BW).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1974 (BVerwGE 45, 51, 58) unter Hinweis auf zahlreiche Veröffentlichungen in Rechtsprechung und Litera-tur besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt.

    Entsprechende Regelungen waren vor Einführung des § 23 PolG vorhanden (siehe schon § 15 Preuß PVG und die in BVerwGE 45, 51, 57 zitierten weiteren Gesetze).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02  

    Rasterfahndung

    Danach ist die bei der Beurteilung des Schadenseintritts erforderliche Prognose unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erstellen, und es ist deswegen nach dem Ausmaß des möglichen Schadens zu differenzieren ( BVerwGE 45, 51 ; 47, 31 ; 57, 61; 62, 36; 88, 348 ; 96, 200; 116, 347 ; 121, 297; OVG Bremen, Urteil vom 27. März 1990 - 1 BA 18/89 -, Juris; Schenke, POR, 4. Aufl., Rz. 77; Wolffgang/Hendricks/Merz, POR NRW, 2. Aufl. 2004, Rz. 270; Haurand, Allgemeines POR in NRW, 4. Aufl., S. 52; Gusy, Polizeirecht, 5. Aufl. 2003, § 3 Rz. 115; Schoch in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, 2. Kap. Rz. 89; Pieroth/Schlink/Kniesel, POR, 3. Aufl. 2005, 2. Teil § 4 Rz. 7).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Freiheitsentziehung ohne richterliche

    "Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerwGE 45, 51 ; Dürig, in: Maunz/ Dürig, GG, Art. 104 Rn. 38; Rüping, in: BK, Art. 104 Rn. 65; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Art. 104 Rn. 42; Gusy, in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 104 Rn. 47; Grabitz, a.a.O.).
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