Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93 |
Denkzettel
§ 24 StGB, Rücktritt vom Versuch auch bei dolus eventualis möglich, außertatbestandliches Handlungsziel
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 S. 1StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des außertatbestandsmäßigen Handlungsziels. - Alpmann Schmidt
StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Handlungssziels
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-bonn.de
(Entscheidungsbesprechung)
Rücktritt trotz Erreichung des Handlungszwecks
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsprechung des BGH zum Rücktrittshorizont (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2011, 524)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 221
- NJW 1993, 2061
- NStZ 1993, 433
- MDR 1993, 776
- StV 1993, 408
- NJ 1993, 566
Wird zitiert von ... (130)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Wohnungseigentum - Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?
Eine Vorlage der Entscheidung über die Frage der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an den Großen Senat nach § 132 Abs. 3 und 4 GVG oder an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG kam nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen hierfür jeweils nicht vorliegen (vgl. BGH, IX. Zivilsenat, Beschl. v. 15. Februar 2000 in XI ZR 10/98, NJW 2000, 1185; Beschl. v. 19. Mai 1993, GSSt 1/93, MDR 1993, 776, 777;… Kissel, GVG, 4. Aufl., § 133 Rdn. 38). - BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGHSt 31, 170, 171; 39, 221, 227).
Zwar liegt es bei gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt ( BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.).
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228;… vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 24 Rdn. 6 m.w.N.).
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227).
Zwar liegt es bei gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt ( BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.).
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
Ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch bleibt auch in den Fällen möglich, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel erreicht hat (BGHSt 39, 221, 230 ff.).Nach dem Willen des Gesetzgebers ist für eine weiter gehende Bewertung der Motive eines Täters für seine Abstandnahme von der weiteren Tatausführung kein Raum (BGHSt 39, 221, 231).
Demgegenüber bleibt ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch in den Fällen möglich, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 230 ff.).
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist für eine weiter gehende Bewertung der Motive eines Täters für seine Abstandnahme von der weiteren Tatausführung kein Raum (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 231).
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95
Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert).
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse dieser Rechtsprechung auch auf die Beurteilung der Konkurrenzen anzuwenden, denn Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, auf die sich der Rücktritt erstreckt, ist die für die Beurteilung der Konkurrenzen maßgebliche Tat im materiellrechtlichen Sinne ( BGHSt 39, 221, 230; 33, 144; 35, 187 (vgl. auch BGH Beschluß vom 8. November 1994 - 4 StR 566/94 -); zweifelnd Otto Jura 1992, 423, 427 m.w.N.).Danach gilt folgendes: Eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn die der Tatbestandsvollendung dienenden Teilakte einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist.Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 -; vgl. BGHSt 39, 221, 228;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
Ohne zeitliche Zäsur konnte der Angeklagte die Tat mit den bereits eingesetzten oder bereitstehenden Mitteln nicht vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228).
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wahrgenommen hat, auf der Hand ( BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.).Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369), so dass ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369).
Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand ( BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8;… BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
- BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter, …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (BGHSt - GS - 39, 221, 228).
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (BGHSt - GS - 39, 221, 228; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00).
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des …
Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont (BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).Bei einem Tötungsdelikt liegt demgemäß ein unbeendeter Versuch vor, bei dem allein der Abbruch der begonnenen Tathandlung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch führt, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt noch nicht alles getan hat, was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des Todes erforderlich oder zumindest ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227).
Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem er für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Beschluss vom 21. März 2001 - 3 StR 535/00) oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
Der Versuch eines Tötungsdeliktes ist daher nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH…, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 3 StR 321/91, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).
- BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter …
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist maßgebend, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227).Dass der Angeklagte das sog. außertatbestandsmäßige Handlungsziel erreicht hatte, steht der Annahme strafbefreienden Rücktritts nicht entgegen (st. Rspr., BGHSt 39, 221;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 32).
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist maßgebend, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227).
Daß der Angeklagte dieses - bezogen auf den körperlichen Angriff gegen das Opfer - sog. außertatbestandsmäßige Handlungsziel erreicht hatte, steht der Annahme strafbefreienden Rücktritts nicht entgegen (st. Rspr., BGHSt 39, 221;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 32).
- BGH, 13.06.2006 - 4 StR 67/06
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz; strafbefreiender Rücktritt …
Auch derjenige kann vom unbeendeten Tötungsversuch strafbefreiend zurücktreten, der von ihm möglichen weiteren Tötungshandlungen allein deshalb absieht, weil er sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat oder erreicht zu haben glaubt ( BGHSt 39, 221, 231/232): Ein strafbefreiender Rücktritt ist nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Angeklagte sein Ziel, dem Tatopfer Verletzungen zuzufügen, um ihm eine "Lektion" zu erteilen, bereits erreicht hatte.Für die Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 58; 39, 221, 228), sind vielmehr die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt des Scheiterns seines Versuchs, das Opfer durch Verwendung des zunächst eingesetzten Tatmittels zu töten, maßgeblich (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227/228).
Das Landgericht hat zwar nicht verkannt, dass auch derjenige vom unbeendeten Tötungsversuch strafbefreiend zurücktreten kann, der von ihm möglichen weiteren Tötungshandlungen allein deshalb absieht, weil er sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat oder erreicht zu haben glaubt ( BGHSt 39, 221, 231/232), so dass hier ein strafbefreiender Rücktritt nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Angeklagte sein Ziel, dem Tatopfer, eine Stichverletzung zuzufügen, um ihm eine "Lektion" zu erteilen, bereits erreicht hatte.
Für die Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt ausschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 58; 39, 221, 228), sind vielmehr die Vorstellungen des Täters zum Zeitpunkt des Scheiterns seines Versuchs, das Opfer durch Verwendung des zunächst eingesetzten Tatmittels zu töten, maßgeblich (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227/228).
- BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist ( BGHSt 39, 221, 227), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.
a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).
Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist ( BGHSt 39, 221, 227), so dass die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.
- BGH, 23.07.2002 - 4 StR 170/02
Totschlagsversuch; Rücktritt (Freiwilligkeit; fehlgeschlagener Versuch; …
- BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten …
- BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der …
- BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel); …
- BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07
Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung …
- BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98
Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen …
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und …
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
- BGH, 31.07.1996 - 1 StR 270/96
- BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/96
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter …
- BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97
Taxifahrer - § 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, …
- BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit und …
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer …
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
- BGH, 15.01.2004 - 3 StR 490/03
Vollendung bei der Nötigung (unbeachtliche Erreichung eines Fernziels; …
- BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04
Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der …
- BGH, 10.11.2005 - 4 StR 337/05
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlages (unbeendeter Versuch).
- BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06
Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom …
- BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …
- BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08
Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter …
- BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09
Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts …
- BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01
Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …
- BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02
Freiwilliger Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont); …
- BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins …
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07
Versuch (umgekehrt geänderter Rücktrittshorizont; Abgrenzung von beendetem und …
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 402/07
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener und unbeendeter Versuch; Maßgeblichkeit …
- BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09
Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; …
- BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
- BGH, 21.03.2001 - 3 StR 535/00
Rücktritt vom Versuch einer Straftat; Beendeter und unbeendeter Versuch
- BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01
Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs
- BGH, 24.10.2002 - 4 StR 369/02
Unbeendeter Versuch; Rücktritt (freiwillig; Rücktrittshorizont).
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen …
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs); …
- BGH, 21.12.2011 - 1 StR 400/11
Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz (mehrfache gefährliche Tritte gegen …
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
- BGH, 10.10.2000 - 4 StR 372/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Beendeter Versuch (Keine Vorstellungen über …
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
- BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 464/95
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
- BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts …
- BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und …
- BGH, 02.03.2011 - 2 StR 674/10
Rechtsfehlerhaft verneinter Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; …
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98
Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz …
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
- BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06
Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch …
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte …
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97
Heizkörper - §§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom …
- BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …
- BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …
- BGH, 14.11.2007 - 2 StR 458/07
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit); fehlgeschlagener Versuch (Fehlschlag …
- BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08
Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …
- BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug
- BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99
Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 05.09.2002 - 4 StR 279/02
Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 17.12.2002 - 3 StR 389/02
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung am Verbrechen (freiwilliges Aufgeben; …
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 526/02
Bedingter Vorsatz (extrem gefährliches Handeln); Beweiswürdigung; Rücktritt vom …
- BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines …
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98
Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von …
- BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03
Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom …
- BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04
Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont); unbeendeter …
- BGH, 22.09.2005 - 3 StR 256/05
Rücktrittshorizont (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch).
- BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08
Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; …
- BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere …
- BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
- BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
- BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere …
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 159/00
Schuldspruch gegen "Schockanrufer" wegen Mordes und versuchten Mordes in sechs …
- BGH, 22.08.2001 - 3 StR 249/01
Überzeugungsbildung (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft; Rücktritt (Zäsur, …
- BGH, 15.05.2002 - 4 StR 140/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; Aufgabe; …
- BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95
- BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
- BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98
Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung; …
- BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10
Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke; …
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11
- BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
Armbrust - § 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, …
- BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95
- BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
- BGH, 24.09.1996 - 1 StR 433/96
- BGH, 05.02.1997 - 5 StR 1/97
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 362/97
- BGH, 21.01.1998 - 2 StR 480/97
Freischießen des Fluchtwegs - § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - …
- BGH, 24.03.1998 - 4 StR 34/98
- BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99
"Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung
- BGH, 16.03.2011 - 2 StR 22/11
Versuchter Mord (Tötungsvorsatz; Heimtücke; Rücktritt vom unbeendeten Versuch: …
- BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit; …
- BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
- BGH, 04.10.1995 - 2 StR 180/95
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
- OLG Rostock, 28.10.2002 - I Ws 471/02
Neufassung des Haftbefehls durch Beschwerdegericht bei fehlgeschlagenem …
- BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11
Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 162/94
- BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95
- BGH, 03.05.1995 - 5 StR 194/95
- BGH, 11.09.1996 - 3 StR 320/96
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 414/97
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 173/98
- BGH, 06.08.1998 - 4 StR 354/98
- BGH, 27.03.2012 - 5 StR 103/12
- BGH, 14.07.1993 - 3 StR 195/93
- BGH, 08.09.1993 - 5 StR 522/93
- BGH, 27.10.1994 - 1 StR 649/94
- BGH, 07.05.1996 - 4 StR 178/96
- BGH, 17.12.1997 - 5 StR 690/97
- BGH, 05.08.1993 - 4 StR 414/93
- BGH, 07.09.1993 - 4 StR 515/93
- BGH, 08.09.1993 - 5 StR 531/93
- BGH, 11.07.1996 - AK 23/96
