Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
10.07.1991
Aktenzeichen
XII ZR 114/89
Dazu im Internet

dejure.org

Depotübertragung durch die Ehefrau

Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, grundsätzlicher Vorrang des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs (§§ 1372 ff BGB, insb. § 1380 BGB) vor den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB, nun speziell § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Ausnahme bei "unerträglichen Ergebnissen" (etwa in Fällen des § 528 BGB);

Zuwendungen unter Ehegatten werden nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfaßt

Kanzlei Prof. Schweizer

Ausgleichung ehebedingter Zuwendungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Alpmann Schmidt

BGB § 242, § 1372

Fundstellen
BGHZ 115, 132
NJW 1991, 2553
DNotZ 1992, 435
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