Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
03.11.2000
Aktenzeichen
1 BvR 581/00
Dazu im Internet
rechtsanwaltmoebius.de
Öffentliches Abspielen des Liedes von SLIME "Deutschland muss sterben" nicht strafbar
Fundstellen
NJW 2001, 596
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Öffentliches Abspielen des Liedes von SLIME "Deutschland muss sterben" nicht strafbar