Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93 |
Dezernent in der Landesanstalt für Umwelt
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF), ein Amtsträger, der vorsätzlich eine rechtswidrige Genehmigung erteilt (oder in beratender Funktion die Erteilung bewirkt), kann Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) oder mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) einer umweltgefährdenden Abwasserbeseitigung sein;
§§ 324 ff StGB, Rechtswidrigkeit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis bei Kollusion (nunmehr ausdrücklich § 330d Nr. 5 StGB)
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der vorsätzlich eine falsche Genehmigung ausstellt (Mittäterschaft; mittelbare Täterschaft; Rechtsmissbrauch und Verwaltungsakzessorietät). - Alpmann Schmidt
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Umlagerung von Abfällen einer Sonderabfalldeponie auf eine Hausmüllbeseitigungsanlage, Genehmigung durch die Fachbehörde
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 381
- NJW 1994, 670
- NStZ 1994, 432
- MDR 1994, 292
- StV 1994, 316 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Holocaust-Leugnung im Internet
Ähnliches gilt für den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436; 1997, 189). - BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Den Eintritt eines konkreten Schadens setzt der Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. nicht voraus ( BGHSt 39, 381, 385).c) Durch die Ablagerungen ist jeweils der tatbestandliche Erfolg der Umweltgefährdung eingetreten (vgl. BGHSt 39, 381, 385).
Unter welchen Voraussetzungen eine Straftat "durch einen anderen" begangen wird (§ 25 Abs. 1 StGB), ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind ( BGHSt 39, 381, 388 f. m.w.N.).
- BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
- BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im …
Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts und des Inhalts des angegriffenen Revisionsurteils wird auf NJW 1994, 670 ff. verwiesen. - OLG Oldenburg, 15.09.1995 - Ss 259/95
Zwangsabfall, Entsorgung, Umweltgefährdung, Abfallbeseitigung, Altöl, …
Es hätte aufgrund der neueren Rechtsprechung generell prüfen müssen, ob durch das Verhalten des Angeklagten im Umgang mit dem Altöl unter den vorliegenden Umständen eine nachhaltige Veränderung oder Verunreinigung des Bodens zu befürchten war, wie es das Amtsgericht jedenfalls festgestellt hat (vgl. dazu BGHSt 39, 381, 385; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2841).
