Rechtsprechung
dejure.org
Dezernent in der Landesanstalt für Umwelt
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF), ein Amtsträger, der vorsätzlich eine rechtswidrige Genehmigung erteilt (oder in beratender Funktion die Erteilung bewirkt), kann Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) oder mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) einer umweltgefährdenden Abwasserbeseitigung sein;
§§ 324 ff StGB, Rechtswidrigkeit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis bei Kollusion (nunmehr ausdrücklich § 330d Nr. 5 StGB)
HRR Strafrecht
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der vorsätzlich eine falsche Genehmigung ausstellt (Mittäterschaft; mittelbare Täterschaft; Rechtsmissbrauch und Verwaltungsakzessorietät).
NJW 1994, 670
NStZ 1994, 432
Sie betreiben juristische Internetseiten?