Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52   

Diebesfalle

§ 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des untauglichen Versuchs

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 4, 199
  • NJW 1953, 1271



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61  

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    BGHSt 4, 199 erklärt in einem Hinweis an das Landgericht unter Bezugnahme auf HESt 1, 234, daß bei einer sog. Diebesfalle der Täter, der das Lockmittel an sich nehme, nur scheinbaren Gewahrsam erlange, daß in Wahrheit der Gewahrsam des Berechtigten bestehen bleibe.

    Das ist in BGHSt 4, 199 auch ausdrücklich erwähnt (vergleiche dazu bereits RGSt 1, 63; RGSt 53, 338).

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05  

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Ein Einverständnis mit dem von dem Täter erstrebten oder erlangten Gewahrsam schließt eine Wegnahme aus (BGHSt 4, 199).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57  

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei

    Denn beim untauglichen Versuch kommt es nicht auf die Gefährdung eines bestimmten gegenwärtigen Rechtsguts an, weil schon die allgemeine Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung gefährlich ist (vgl. Jagusch LK 8.Aufl., Anm. II 2 zu § 43 StGB; Maurach, aaO., § 43 III B 3 c, 4 und C, S. 442-444; BGHSt 4, 199; 254; 10, 388, 390).
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  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85  
    Fordert die Polizei die Tat in der Weise heraus, daß eine Kriminalbeamtin eine Geldbörse auf eine gefüllte Einkaufstasche legt und mit anderen Kriminalbeamten auf den Markt geht, so bricht der Täter, der die Geldbörse an sich nimmt, in aller Regel fremden Gewahrsam nicht, stellt jedenfalls keinen eigenen her (BGHSt 4, 199).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86  
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  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94  
    Insoweit ist für die Fälle des Diebstahls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eigener Gewahrsam des Diebes trotz Wegnahme nicht entstanden ist, wenn die Polizei die Wegnahme bereits hätte verhindern können, der Täter sofort danach festgenommen wurde und er keine Möglichkeit hatte zu entkommen (BGH StV 1985, 323 ; vgl. auch BGHSt 4, 199, 200).
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73  

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Einverständnis mit dem vom Täter erstrebten und erlangten Gewahrsam schließt das Merkmal der Wegnahme aus (BGHSt 4, 199).
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