Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98   

Dienstfluchtvorwurf

§ 43 VwGO, Nichtigkeitsfeststellungsklage, grundsätzlich fehlendes Feststellungsinteresse bei Erledigung, kein Rehabilitationsinteresse, wenn Kläger im Strafverfahren keine Aussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klärung (§ 228 StPO) beantragt hatte und der Einstellung nach § 153a StPO zugestimmt hatte, keine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Fällen des § 153a StPO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrwesen; Verfahrensrecht - Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO.

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 27.07.1998 - 13 K 2215/97
  • BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 324
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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04  

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

    Auch bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage kann das Rechtsschutzbedürfnis wegen Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts entfallen, etwa weil der als nichtig behauptete Verwaltungsakt für sich keine Geltungsdauer mehr in Anspruch nimmt; denn es wäre nicht verständlich, in dieser Hinsicht die Nichtigkeitsfeststellungsklage an geringere Zulässigkeitsvoraussetzungen als die Anfechtungsklage zu knüpfen (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324).

    74 Die Fortsetzung des Rechtsstreits setzt in diesem Fall ein berechtigtes Interesse voraus (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324), das hier nicht erkennbar ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10  

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses für eine Feststellungsklage von Bürgern

    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um jedes nach der Sachlage anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 2009 - 8 C 10/08 -, Beschl. v. 13. Oktober 1999 - 6 B 122/98 -; Beschl. v. 2. November 1990 - 5 B 100/90 - jeweils zit. nach [...]; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 43 Rdnr. 33; Sodan/Ziekow, VwGO , § 43 Rdnr. 77 jeweils m.w.N.).
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