Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98 |
Dienstfluchtvorwurf
§ 43 VwGO, Nichtigkeitsfeststellungsklage, grundsätzlich fehlendes Feststellungsinteresse bei Erledigung, kein Rehabilitationsinteresse, wenn Kläger im Strafverfahren keine Aussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klärung (§ 228 StPO) beantragt hatte und der Einstellung nach § 153a StPO zugestimmt hatte, keine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Fällen des § 153a StPO
Volltextveröffentlichungen (3)
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrwesen; Verfahrensrecht - Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes Rehabilitationsinteresse für eine Feststellungsklage nach Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung gem. § 153 a StPO.
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.07.1998 - 13 K 2215/97
- BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 324
Wird zitiert von ... (2)
- VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
Auch bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage kann das Rechtsschutzbedürfnis wegen Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts entfallen, etwa weil der als nichtig behauptete Verwaltungsakt für sich keine Geltungsdauer mehr in Anspruch nimmt; denn es wäre nicht verständlich, in dieser Hinsicht die Nichtigkeitsfeststellungsklage an geringere Zulässigkeitsvoraussetzungen als die Anfechtungsklage zu knüpfen (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324).74 Die Fortsetzung des Rechtsstreits setzt in diesem Fall ein berechtigtes Interesse voraus (BVerwG, Beschluss v. 13.10.1999, NVwZ-RR 2000, 324), das hier nicht erkennbar ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10
Vorliegen eines Feststellungsinteresses für eine Feststellungsklage von Bürgern …
Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um jedes nach der Sachlage anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 2009 - 8 C 10/08 -, Beschl. v. 13. Oktober 1999 - 6 B 122/98 -; Beschl. v. 2. November 1990 - 5 B 100/90 - jeweils zit. nach [...];… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 43 Rdnr. 33;… Sodan/Ziekow, VwGO , § 43 Rdnr. 77 jeweils m.w.N.).
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