Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1981 - 2 StR 720/80   

Dienstwaffe

§ 244 StGB, Diebstahl mit Waffen, Verpflichtung zum Waffentragen

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 30, 44
  • NJW 1981, 1107
  • NStZ 1981, 220
  • MDR 1981, 510
  • JR 1982, 424



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Nach Eser (in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 244 Rdn. 5) kann es an der Gefährlichkeitsvermutung fehlen, wo wegen der Besonderheiten des Einzelfalles die Gefahr eines Waffengebrauchs erfahrungsgemäß ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Lenckner JR 1982, 424, 427 in seiner Anmerkung zu BGHSt 30, 44).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96  
    Ein "Mitsichführen" liegt dann vor, wenn der Täter die Schußwaffe bewußt gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. die Rspr. zu § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG , an die sich der Gesetzgeber - BT-Drucks. 12/6853 S. 41 - bewußt angelehnt hat: BGHSt 20, 194, 197; 24, 136 f; 30, 44, 45; 31, 105 mit Anmerkung Kühl JR 1983, 425 f und Hruschka JZ 1963, 217 f; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH NStZ 1984, 216 ; 1985, 547; GA 1971, 82; BGH Beschluß vom 14. Juni 1996 - 3 StR 23/96 m.w.N.).

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (BGHSt 24, 136, 138; 30, 44, 45; BGH NStZ 1984, 216, 217).

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01  

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Da die Strafschärfung für den Diebstahl oder Raub mit Waffen ihren Grund in der objektiven Gefährlichkeit der Waffen für Leib und Leben des potentiellen Opfers hat, läßt das Gesetz hier schon das Beisichführen einer Waffe durch den Täter oder einen Teilnehmer ohne konkrete Verwendungsabsicht genügen ( BGHSt 20, 194, 197; 24, 136, 137 f; 30, 44, 45; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 2; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 250 Rdn. 3; Günther in SK-StGB § 250 Rdn. 6).
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  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01  

    Vorlage zum BGH zum Diebstahl mit Waffen: Behandlung eines mitgeführten

    Selbst bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen würde die genannte hohe Mindeststrafe zu verhängen sein, da § 243 Abs. 2 StGB auf § 244 StGB keine analoge Anwendung finden kann (OLG Köln NJW 1978, 652; Lenckner JR 1982, 424, 425).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96  
    Der Begriff des Mitsichführens ist wie in § 27 Abs. 1 Satz 1 VersG - und wie der gleichbedeutende Begriff des Beisichführens in § 125 a Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB - erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den Gegenstand bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGHSt 24, 136 f.; 30, 44, 45; Wache in Erbs/Kohlhaas VersG § 2 Rdn. 13).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07  

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Damit stimmt überein, daß nach gefestigter Rechtsprechung selbst eine dienstlich zum Waffentragen verpflichtete Person nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB zu bestrafen ist, wenn sie in Ausübung des Dienstes unter Mitführen der Waffe einen Diebstahl begeht (vgl. BGHSt 30, 44; OLG Köln NJW 1978, 652).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83  

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt

    "Das Bewußtsein der Verfügung über ein so gefährliches und handliches Angriffsmittel kann leicht zum Einsatz der Schußwaffe führen" (BGHSt 30, 44 [45]).
  • LG Dresden, 12.12.1997 - 8 Ns 101 Js 44995/95  
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