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| BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 |
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Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung, Ausgleichsfestsetzung muß vorab (bereits bei der Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung) erfolgen (Verringerung des Rechtsschutzrisikos), Verfassungswidrigkeit von § 13 rheinland-pfälzisches Denkmalschutzgesetz
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- DFR
Denkmalschutz
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
GG Art. 14; RhPfDenkmSchPflG §§ 13 Abs. 1 S. 2, 31 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes - Beseitigung eines Kulturdenkmals wegen Nichtberücksichtigung der Eigentümerinteressen bei Entscheidung über Abbrucherlaubnis - Rechtfertigung von Eigentumsbeschränkungen angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes - Unverhältnismäßigkeit des Beseitigungsverbots bei Fehlen jeglicher Nutzungsmöglichkeit - unzulängliche Ausgleichsregelung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Regelung im "Denkmalschutzgesetz" des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem GG unvereinbar
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelung im "Denkmalschutzgesetz" des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem GG unvereinbar
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 672 (Leitsatz)
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 8, § 13, § 13 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 31 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 2, § 29, § 30
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Denkmalschutz
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Denkmalschutzrecht in Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig! (IBR 1999, 430)
- t-online.de
(Entscheidungsbesprechung)
Abschied von salvatorischen Klauseln im Denkmal- und Naturschutzrecht (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer, Nadine Thorand; NJW 2000, 3737)
- kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Regelung im "Denkmalschutzgesetz" Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1991 - 1 A 10294/89
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 100, 226
- NJW 1999, 2877
- DVBl 1999, 1498
- BauR 1999, 1158
- NVwZ 1999, 1218
- NZM 1999, 812
- NZM 1999, 744
- NVwZ 1999, 972
- NVwZ 1999, 1218 (Ls.)
- IBR 1999, 430
- DÖV 1999, 870
Wird zitiert von ... (241)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Zu den Grenzen der Pflicht von Grundstückseigentümern, Altlasten auf eigene …
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).
Dies geschieht entweder durch ein Gesetz, das einem bestimmten Personenkreis konkrete Eigentumsrechte nimmt - Legalenteignung -, oder durch behördlichen Vollzugsakt auf Grund gesetzlicher Ermächtigung zu einem solchen Zugriff - Administrativenteignung - (vgl. BVerfGE 100, 226 ; stRspr).
Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinn dar und kann wegen des unterschiedlichen Charakters von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ; 79, 174 ; 100, 226 ).
Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).
Der Gesetzgeber hat dabei die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen zu halten.
Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).
Ist die Kostenbelastung aber wegen fehlender Zumutbarkeit von Verfassungs wegen begrenzt, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Zustandsverantwortlichen entscheiden (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Auch die Verwaltungsgerichte müssen wissen, ob und wieweit der Eigentümer mit Sanierungskosten belastet wird, um die Rechtmäßigkeit eines in Eigentumspositionen eingreifenden Verwaltungsakts abschließend beurteilen zu können (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Immobilien - Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
Hierfür muss die Prüfung, ob dem Denkmaleigentümer die (unveränderte) Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG auch in wirtschaftlicher Hinsicht zuzumuten ist, zumindest dem Grunde nach im Erlaubnisverfahren erfolgen; im Fall der Unzumutbarkeit muss die Erlaubnis erteilt werden (Anpassung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Urteil vom 8.5.1989 VGH n. F. 42, 117 = BayVBl 1990, 208] an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 [BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588]).*).Art. 6 Abs. 2 DSchG widerspreche der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 226), weil es die Vorschrift nicht ermögliche, den Abbruch eines Baudenkmals, dessen Erhaltung dem Eigentümer nicht zugemutet werden könne, zu genehmigen.
Auch das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 2. März 1999 zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz (BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588) den "hohen Rang" der Gemeinwohlaufgabe Denkmalschutz.
Ein Erlaubnisvorbehalt für die Beseitigung oder Veränderung eines Baudenkmals muss den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588) aufgestellten Rechtssätzen entsprechen (aa).
Denkmalschutzrechtliche Anforderungen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass selbst ein Eigentümer, der die im Interesse der Allgemeinheit geschuldete Aufgeschlossenheit für die Belange des Denkmalschutzes zeigt, von seinem Baudenkmal keinen - auch wirtschaftlich - vernünftigen Gebrauch mehr machen kann (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588).
In solchen Härtefällen kann ein verfassungsgemäßer Vollzug des Gesetzes durch "Ausgleichsregelungen" (BVerfGE 100, 226/244) sichergestellt werden.
Nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen des sogenannten Primärrechtsschutzes (BVerfGE 100, 226/246; vgl. auch BVerfGE 58, 300/324) muss der Denkmaleigentümer den Ablehnungsbescheid anfechten, wenn er sich in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG beeinträchtigt sieht.
Wird eine Veränderungserlaubnis versagt, muss die Beibehaltung des bisherigen Zustandes zumutbar sein (BVerfGE 100, 226/246; vgl. auch BVerfG vom 26.8.2002 NJW 2003, 196 [zur Duldungspflicht nach § 57 Abs. 1 TKG a. F.] und BayVGH vom 29.06.2006 NVwZ-RR 2007, 161;… zweifelnd, ob die Entscheidung über einen finanziellen Ausgleich stets "uno actu" mit der Entscheidung über den Erlaubnisantrag ergehen muss, Dirnberger in: Eberl/Martin/Greipl, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 6. Aufl., Art. 20, RdNr. 17).
Die weite Fassung des Art. 6 Abs. 2 DSchG ermöglicht auch in den Fällen eine sachgerechte Entscheidung, in denen dem Eigentümer die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen nur unter der Voraussetzung zuzumuten sind, dass die Einschränkungen seiner Rechte mit "technischen oder administrativen" (BVerfGE 100, 226/245) ausgeglichen werden.
Zwar enthält das Denkmalschutzgesetz weder eine Rechtsgrundlage, welche die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs in diesen Fällen ausdrücklich gestattet, noch ist ausdrücklich geregelt, dass ein finanzieller Ausgleich zur "Herstellung der Zumutbarkeit" nur subsidiär in Betracht kommt, und dass die Entscheidung über einen finanziellen Ausgleich zusammen mit der Entscheidung über die Erlaubnis getroffen werden muss (zu diesen Anforderungen BVerfGE 100, 226/246).
Ist dem für Denkmalbelange aufgeschlossenen Eigentümer, auf den bei der Zumutbarkeitsprüfung abzustellen ist (BVerfGE 100, 226/243), die (unveränderte) Erhaltung des Baudenkmals nicht zuzumuten, so besteht kein Ermessensspielraum.
In diesem Umfang ist das Gebot, dass zeitgleich mit der Entscheidung über den Erlaubnisantrag über die Frage eines finanziellen Ausgleichs entschieden werden muss (BVerfGE 100, 226/246), aus Gründen der Praktikabilität einzuschränken (vgl. auch OVG RhPf vom 26.5.2004 - Juris [Darlegungs- und Beweislast des Eigentümers für die Unzumutbarkeit der Denkmalerhaltung]).
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Nichtumsetzung von Bebauungsplan: Keine Entschädigung!
Diese lassen sich - namentlich nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz (vgl. BVerfGE 100, 226) - wie folgt zusammenfassen:.Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit, also die Zuordnung des Eigentumsobjekts zu einem Rechtsträger, dem es als Grundlage privater Initiative von Nutzen sein soll, als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 79, 174 ; 87, 114 ; 91, 294 ; 100, 226 ).
Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 226 ; 126, 331 ).
Zu einem Entschädigungsanspruch führen sie von Verfassungs wegen nicht (vgl. BVerfGE 58, 300 ; 100, 226 ).
Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Wo ausnahmsweise die Anwendung des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentümers führt, können Ausgleichsregelungen aber zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zum Ausgleich gleichheitswidriger Sonderopfer in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Soweit kompensatorische Entschädigungsansprüche begründet werden sollen, kann dies ohnehin, auch mit Rücksicht auf das Budgetrecht des Parlaments, nur durch ein Gesetz geschehen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen, oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
aa) Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verlangt vom Gesetzgeber, bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers mit den Belangen des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich zu bringen, wobei er die Grenzen zumutbarer Eigentumsbelastungen nur ausnahmsweise mit Hilfe von Entschädigungs- und Kompensationsvorbehalten verschieben darf (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
- VG Frankfurt/Oder, 21.03.2000 - 7 K 2901/96 Zwar ist der Schutz von Denkmälern ein legitimer gesetzgeberischer Zweck, Denkmalpflege eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, die eigentumseinschränkende Regelungen i.S. einer Inhalts- und Schrankenbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, NJW 1999, 2877, 2878).
Hier gilt, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner oben genannten Entscheidung zu § 13 Abs. 1 Satz 2 des Rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler vom 23. März 1978 (GVBl. Rh.-Pf. S. 159) ausgeführt hat, daß dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines geschützten Denkmals nur durch Inpflichtnahme des Eigentümers des Grundstücks und Gebäudes Rechnung getragen werden kann und daß dessen Eigentum daher einer gesteigerten, sich aus der Situationsgebundenheit, namentlich der Grundstückslage und -beschaffenheit ergebenden Sozialbindung unterliegt (BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2878 m.w.N.).
Die Versagung der Abbruchgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar (so: BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2878).
Zwar ist dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Vorkehrungen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (so zutreffend: BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2879 m.w.N.).
Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verlangt die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, daß in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2879; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13. Juli 1999 - 7 K 1110/97 -, S. 8 EA.).
Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen, oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (so: BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2879).
Darüber hinaus genügt § 30 Abs. 2 BbgDSchG - allein ebenso wie im Regelungszusammenhang des Gesetzes - nicht dem an den Gesetzgeber gestellten Erfordernis der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, durch ergänzende verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften sicherzustellen, daß mit einem die Eigentumsbeschränkung aktualisierenden Verwaltungsakt zugleich über einen dem belasteten Eigentümer gegebenenfalls zu gewährenden Ausgleich zumindest dem Grunde nach entschieden wird (zu diesem Erfordernis: BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2879; Hermes, NVwZ 1990, 733 f.).
Diese Abwägung ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, da das Gesetzessystem mit dem weitgefaßten Denkmalbegriff als zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur gerechtfertigt erscheint, wenn das Gesetz insgesamt auf einen gerechten Ausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Interessen angelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2878).
Denn der eigentums- und denkmalrechtliche Aufwands- und Ertragsvergleich ist regelmäßig gerade auf das aufgrund seiner Eigenschaft ein eigenes rechtliches Schicksal erfahrende Denkmal, das Eigentumsobjekt - ob etwa selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von dem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann - bezogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2878; OVG Lüneburg, Urteil vom 04. Oktober 1984 - 6 A 11/83 -, BRS 42 Nr. 142).
Ebenso wenig verfügt das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz über eine taugliche Regelung, die es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ermöglicht, im Rahmen der Entscheidung über eine Abbruchgenehmigung, nämlich bereits in der Abwägung, zugleich über einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu befinden und diesen jedenfalls dem Grunde nach zuzusprechen (dazu: BVerfG, Beschluß vom 02. März 1999, a.a.O., 2879 m.w.N.).
- BVerfG, 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03
Rechtmäßigkeit einer Wasserschutzgebietsverordnung
Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzrecht (BVerfGE 100, 226 ff.) seien auch im vorliegenden Fall anzuwenden.Sowohl die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums als auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ausgleichsregelungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 58, 137 ; 79, 174 ; 83, 201 ; 100, 226 ).
Sollte eine Ausnahme hingegen aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommen, würde sich für die Verwaltung die von den Beschwerdeführern aufgeworfene Frage stellen, ob - wie es das Bundesverfassungsgericht im Verfahren über die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit denkmalrechtlicher Vorschriften angenommen hat (vgl. BVerfGE 100, 226 ) - zugleich mit der endgültigen Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung durch Verwaltungsakt über den gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach entschieden werden muss.
Es sei dem Betroffenen nicht zuzumuten, einen Verwaltungsakt, den er für unvereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes halte, in der unsicheren Erwartung eines nachträglich in einem anderen Verfahren zu bewilligenden Ausgleichs bestandskräftig werden zu lassen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit, also die Zuordnung des Eigentumsobjekts zu einem Rechtsträger, dem es als Grundlage privater Initiative von Nutzen sein soll, als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 79, 174 ; 87, 114 ; 91, 294 ; 100, 226 ).
Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen, oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Ist die Bestandserhaltung im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kommt für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich nach § 19 Abs. 3 WHG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 BayWG in Betracht, oder es kann geboten sein, dem Eigentümer nach der letztgenannten Vorschrift einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Etwas anderes lässt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzrecht (BVerfGE 100, 226 ff.) nicht herleiten.
Das dort entwickelte Gebot, mit einem die Eigentumsbeschränkung aktualisierenden Verwaltungsakt zugleich über die Gewährung eines Ausgleichs zu entscheiden (vgl. dazu BVerfGE 100, 226 ), soll einem unzumutbaren Rechtsschutzrisiko des Eigentümers entgegen wirken.
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Immobilien - Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau
Zu diesem gehört sowohl die Privatnützigkeit, also die Zuordnung des Eigentumsobjekts zu einem Rechtsträger, dem es als Grundlage privater Initiative von Nutzen sein soll, als auch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 100, 226 ; 102, 1 ).Demgegenüber ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 226 ; 102, 1 ).
Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 100, 226 unter Bezugnahme auf BVerfGE 58, 137 ; 79, 174 ).
Wo ausnahmsweise die Anwendung des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentümers führt, können Ausgleichsregelungen aber zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zum Ausgleich gleichheitswidriger Sonderopfer in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Ist ein solcher Ausgleich des gleichheitswidrigen Sonderopfers im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Da der Ausgleichsanspruch nur der Kompensation eines gleichheitswidrigen Sonderopfers dient (vgl. BVerfGE 100, 226 ), muss er grundsätzlich auch nur diejenige Belastung ausgleichen, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt.
- BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00
Naturschutz
Die Verordnung sei an Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG zu messen, weil ihr für andere Grundstücke des Antragstellers rechtskräftig enteignende Wirkung zugemessen worden sei; die Ausgleichsnorm des Art. 36 BayNatSchG genüge nicht den Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 226).Der Antragsteller meint sinngemäß, die Ermächtigung zur Festsetzung von Naturschutzgebieten in Art. 7 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Oktober 1982 (GVBl S. 874) genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, weil im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) über eine Entschädigung bereits bei der Festsetzung eines Naturschutzgebietes entschieden werden müsse und dies in der salvatorischen Entschädigungsregelung des Art. 36 BayNatSchG nicht vorgesehen sei.
Diese verfassungsrechtliche Beurteilung hält der Überprüfung anhand der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 2. März 1999 zusammenfassend aufgestellten Maßstäbe für die Zulässigkeit von Ausgleichsmaßnahmen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und die an sie zu stellenden Anforderungen stand (BVerfGE 100, 226, 242 ff.).
Danach müssen Normen, die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, grundsätzlich auch ohne Ausgleichsregelungen die Substanz des Eigentums wahren und dem Gleichheitssatz entsprechen (BVerfGE 100, 226, 244).
Sie folgen aus der Situationsgebundenheit des Grundeigentums und belasten den Eigentümer im Regelfall nicht unverhältnismäßig (vgl. auch BVerfGE 100, 226, 242).
Drittens muss die Verwaltung bei der Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung zugleich über den gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach entscheiden, was bei der Aktualisierung durch Verwaltungsakt die Ergänzung der materiellrechtlichen Ausgleichsregelungen durch verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften erfordert, die sicherstellen, dass mit einem solchen Verwaltungsakt zugleich über einen dem belasteten Eigentümer zu gewährenden Ausgleich entschieden wird (vgl. BVerfGE 100, 226, 245 f.).
Das - durch Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts zu erfüllende - Gebot, mit einem die Eigentumsbeschränkung aktualisierenden Verwaltungsakt zugleich über die Gewährung eines Ausgleichs zu entscheiden, soll einem unzumutbaren Rechtsschutzrisiko des Eigentümers entgegen wirken (vgl. im Einzelnen BVerfGE 100, 226, 246).
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08
Immobilien - Zumutbarkeit der Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes
Im Herbst 2006 beantragte er die nach § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG in der bis zum 9. Dezember 2008 gültigen Fassung erforderliche Genehmigung zum Abriss der Kapelle (zur teilweisen Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung vgl. BVerfGE 100, 226 sowie zu den Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG -, NVwZ-RR 2002, S. 267 ;… Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, juris Rn. 28;… Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03 -, juris Rn. 34).Die Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Abrissgenehmigung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu § 13 Abs. 1 Satz 2 DSchPflG geklärt (vgl. BVerfGE 100, 226).
Die Versagung der Genehmigung zum Abriss der Schlosskapelle ist die Konkretisierung einer Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
Der Schutz von Kulturdenkmälern ist grundsätzlich ein legitimes Anliegen, Denkmalpflege eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, die einschränkende Regelungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG rechtfertigt (BVerfGE 100, 226 ).
Sie ergibt sich aus der Situationsgebundenheit, hier der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks (BVerfGE 100, 226 ).
Durch das Beseitigungsverbot wird die bestehende Nutzung eines Baudenkmals nicht eingeschränkt (BVerfGE 100, 226 ).
Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfGE 91, 294 ; 100, 226 ).
Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar (BVerfGE 100, 226 ).
- VG Köln, 12.01.2007 - 4 K 5370/04 BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff. = NJW 1999, S. 2877 ff.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
vgl. hierzu die im Rahmen der Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O., eingeholte Stellungnahme des BVerwG, wonach eine unzumutbare Belastung des Eigentümers eintreten könne, wenn der Erlös bei einem Verkauf des Grundstücks wegen des auf ihm befindlichen Baudenkmals nicht einmal den Bodenwert erreiche.
- VG Köln, 12.01.2007 - 4 K 8318/03 BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ff. = NJW 1999, S. 2877 ff.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O..
Da es bisher an der Darlegung von Verkaufsbemühungen fehlt, kann offen bleiben, zu welchen Bedingungen den Klägern ein Verkauf zumutbar wäre, insbesondere ob bzw. welcher Mindestveräußerungserlös einem Verkäufer zuzubilligen ist - vgl. hierzu die im Rahmen der Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O., eingeholte Stellungnahme des BVerwG, wonach eine unzumutbare Belastung des Eigentümers eintreten könne, wenn der Erlös bei einem Verkauf des Grundstücks wegen des auf ihm befindlichen Baudenkmals nicht einmal den Bodenwert erreiche - und wie es sich auf einen solchen Wert auswirkt, wenn ein Eigentümer ein Grundstück erworben hat, obwohl er die Vorbelastung des Grundstücks mit einem unter Denkmal stehenden Gebäude kannte.
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Kompetenzverteilung im dualen Rundfunksystem mit Verfassungs- und …
- OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 1/02
Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets im Innenbereich
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00
Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449
Schallschutz gegen Lärmzuwachs auf Straße
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06
"Isolierte" eigentumsverdrängende Planung
- VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02
Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?
- VG Regensburg, 13.10.2008 - RN 8 K 08.535
Maisanbauverbot an der Donau
- BVerwG, 21.09.2004 - 4 B 64.04
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
- VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040
Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes …
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Private Krankenversicherungen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen // …
- BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Immobilien - Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstück
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …
- VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08
Marburger Solarsatzung unwirksam
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03
Umweltrecht - Verhältnis des Wasserrechts zum Bauplanungsrecht
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08
§ 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung …
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Privatgrundstücke als öffentlicher Grüngürtel
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Geldentschädigung wegen Nicht-Umsetzung einer Planung
- BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums; …
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
"Stichtagsregelung" im Vermögensgesetz ist verfassungsgemäß
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
- OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten privater Waldeigentümer
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03
Immobilien - Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus?
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz ist im wesentlichen mit dem GG vereinbar/ einzelne …
- VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07
Staats- und Verfassungsrecht; konkrete Normenkontrolle; Konkrete Normenkontrolle; …
- VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
- BayObLG, 27.10.2004 - FkBR 1/03
Fortgeltung fideikommissrechtlicher Sicherungsmaßnahmen
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 1 A 10178/05
Abriss eines denkmalgeschützten Hauses
- BVerwG, 23.09.1999 - 6 BN 12.98
- BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99
Immobilien - Planungsabwägungen bzgl. eines privatnützigen Flughafens
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 1 S 1633/10
- OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05
Sonnenkollektoren auf Dach denkmalgeschützten Gebäudes
- OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02
Abriss einer das Ortsbild prägenden baulichen Anlage
- BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08
Immobilien - Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95
Umfang des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit; Herabsetzende Äußerungen im …
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
- BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
Planfeststellung; Flughafen; Verkehrsflughafen; Luftfrachtverkehr; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09
Abbruchgenehmigung; Zumutbarkeit; Sozialbindung; Eigentum; …
- BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03
Immobilien - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Energieversorger
- VG Düsseldorf, 27.06.2008 - 25 K 1378/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08
- VGH Bayern, 31.10.2000 - 9 N 96.3505
Naturschutzrecht: Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 A 44.00
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines …
- OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97
Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung einer Jugendstil-Villa …
- BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 11378/09
Teilzerstörtes Kelterhaus unter Denkmalschutz?
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 1 S 413/99
Rechtskräftige Feststellung der Denkmaleigenschaft; Zumutbarkeit der Erhaltung
- VGH Hessen, 29.03.2001 - 4 UE 2331/93
Denkmalschutz und Abrißinteresse bei durch den Eigentümer selbst verschuldetem …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
Wirtschaftlich unzumutbare Belastungen zum Erhalt eines Baudenkmals; …
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03
Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04
Raumordnungsziele als Gegenstand der Normenkontrolle
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 2 B 3.06
Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal; Zumutbarkeit der …
- VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
Wasserverband, Gewässeranlieger, Eigentumsschutz, Gleichbehandlung
- BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der …
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
Solaranlage auf historischem Kirchendach
- VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06
Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 11 B 19.10
Keine Befugnis eines Waldbesitzers zur Beseitigung bzw. Reduzierung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 2/01
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des …
- OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07
Baugenehmigung für Errichtung einer Windenergieanlage
- BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99
Enteignung einer Jagdgenossenschaft
- BVerwG, 07.11.2000 - 6 B 19.00
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.07.2001 - VGH B 12/00
Bezeichnung gefährlicher Hunde in Gefahrenabwehrverordnung rechtmäßig?
- VG Berlin, 07.07.2009 - 16 A 74.07
- BVerwG, 20.09.2011 - 7 B 46.11
Genehmigung zum teilweisen Abbau von Biberdämmen bei Überflutungen des …
- VG Göttingen, 18.10.2011 - 2 A 309/10
Sonnenkollektoren contra Denkmalschutz
- BVerwG, 07.02.2002 - 4 B 4.02
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00
Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch
- BVerwG, 01.04.2003 - 4 BN 23.03
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Verfassungswidrige Kampfhundeverordnung wegen fehlender Übergangsfrist zur …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.07.2005 - VGH N 25/04
Kommunale Bauleitplanung in FFH- u. Vogelschutzgebieten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 1541/05
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal
- BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
Nachbarrecht - Müssen übergreifende Bauteile geduldet werden?
- BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00
Öffentliches Baurecht
- BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98
Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- VG Düsseldorf, 22.06.2001 - 25 K 6904/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 1 A 11013/01
- BVerwG, 29.12.2003 - 7 BN 1.03
- VG Düsseldorf, 11.08.2005 - 4 K 6369/04
- OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
Denkmal: Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04
Genehmigung für Eingriff in ein Kulturdenkmal
- VG Köln, 30.06.2006 - 4 K 5206/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 8 A 10076/08
Baumaßnahmen neben Kulturdenkmal: Abwehrrechte?
- BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07
Immobilien - Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verfassungsgemäß
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2008 - 4 K 7/05
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zur Sicherung der …
- VG Berlin, 13.10.2011 - 16 K 28.10
- BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00
Fachplanungsrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Schienenwegerecht
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10
Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; …
- StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
Gesetzliche Ausgestaltung des Bestandschutzes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06
Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
Konzentrationszonen für Windkraftnutzung in Regionalplan
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09
Ehemaliger Park als geschützter Landschaftsbestandteil
- BGH, 28.06.2001 - III ZR 286/00
Entschädigung für Neugliederung der Einzugsbereiche von …
- OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00
Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2003 - 10 S 2619/00
Immobilien - Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03
Rücksichtnahmegebot im Außenbereich
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03
- OVG Niedersachsen, 03.04.2006 - 1 LA 260/05
Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen
- VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07
Denkmalschutz-Belange missachtet: Bebauungsplan nichtig!
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 8 A 1850/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - 8 A 1850/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 8 A 3365/99
- OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04
Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2007 - 10 A 1544/05
Löschung der Eintragung in der Denkmalliste
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 10 A 3666/06
Immobilien - Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste
- OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08
Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals
- VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 265/09
Wohnrecht - Genehmigung zum Halten von Giftschlangen in einer Privatwohnung
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zulässigkeit einer Autobahn in einem Planfeststellungsabschnitt unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 2720/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2003 - 8 A 10775/02
"Investorenvertrag" mit Denkmalbehörde ist zulässig
- BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01
Immobilien - Höhe der Entschädigung für Inhalts- und Schrankenbestimmung
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07
Maisanbauverbot nach Einschleppung des Maiswurzelbohrers
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 8 A 10285/09
Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalschutzbehörde; Denkmalzone; Eigentümer; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 8 A 10590/11
Denkmalschutz vs. erneuerbare Energien
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2132/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Altschuldenhilfe-Gesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 8 A 2049/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 8 A 2049/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1973/97
- BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 1700/00
Duldung einer Telekommunikationslinie bei bestehendem Rohrleitungsrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 1 A 11012/01
Abriss trotz Denkmalschutz // Denkmalschutz vs. Eigentum - "Villa Neizert" kann …
- VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
Baurecht: Genehmigung einer Windkraftanlage trotz entgegenstehender verbindlicher …
- VG Gera, 11.11.2004 - 4 K 1717/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtbauförderungsrecht; Abbruchgenehmigung; …
- VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642
Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen
- OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 1 U 249/05
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?
- OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03
Zur Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch einen von den …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06
- BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09
Entzug von Nutzungsmöglichkeiten durch Überplanung
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 A 10710/09
Immobilien - Abwehrschutz gegen denkmalbeeinträchigende Baumaßnahmen
- BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09
Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche …
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 …
- VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08
Airbus; Werksflugplatz; Mühlenberger Loch; Planfeststellungsbeschluss
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zulässigkeit einer Autobahn in einem Planfeststellungsabschnitt unter …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zulässigkeit einer Autobahn in einem Planfeststellungsabschnitt unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1968/99
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.07.2001 - VGH B 18/00
Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 4207/00
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 18/00
Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde
- VG Köln, 25.07.2003 - 14 K 64/99
- VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
Zuordnung nicht überbaubarer Flächen
- VGH Bayern, 17.11.2004 - 20 N 04.217
Abwägung von Zielen der Raumordnung
- OLG Rostock, 20.02.2006 - 3 U 110/05
Bauvertrag - Rückforderung möglicher Schmiergeldzahlungen: Beweislast
- OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07
Rücksichtnahme bei Garagenerrichtung
- VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
Pferdehaltung in ehemals landwirtschaftlichem Anwesen
- OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 1 KN 266/07
Zulässige Festsetzung einer privaten Grünfläche
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zulässigkeit einer Autobahn in einem Planfeststellungsabschnitt unter …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zulässigkeit einer Autobahn in einem Planfeststellungsabschnitt unter …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 8/01
- VG Arnsberg, 26.02.2003 - 1 K 1595/01
- OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2004 - 5 S 2713/02
Eigentumsrechtliche Zumutbarkeit eines Aufforstungsverbots wegen Biotopschutzes …
- OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
Verkehrsanlage geht Gewinnung von Bodenschätzen vor
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 1612/04
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Beeinträchtigungsverbot; Denkmalschutz; …
- OVG Sachsen, 28.05.2009 - 1 B 700/06
Naturschutzgesetz; Sozialbindung von Eigentum; Kormoranfraß; Fischereibetrieb; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
Nutzungseinschränkung durch B-Plan: Verhältnismäßigkeit?
- BVerwG, 06.03.2000 - 6 B 79.99
- VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 CS 02.2403
Abfallrechtlicher Erzeugerbegriff, Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung …
- StGH Hessen, 17.12.2004 - P.St. 1842
Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen …
- BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07
Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig
- OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08
Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung
- OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06
Antrag auf Abrissgenehmigung eines Kulturdenkmals
- VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10
Bisherige Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Gaststätten, Gaststätten …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2288/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 10 A 606/99
- BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 12.03
Annahme einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzungen für eine Entschädigung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99
- LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03
- BVerwG, 29.06.2004 - 7 BN 2.03
- BVerwG, 19.05.2005 - 4 A 2000.05
Planfeststellung; Flughafen; Verkehrsflughafen; Luftfrachtverkehr; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 20 A 1245/04
- OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 64/03
Zur Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch einen von den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 20 A 2136/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 19.06
Genehmigung zum Anbau eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Haus
- VG Berlin, 06.09.2007 - 16 A 15.06
Denkmalschutz steht Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in der …
- VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 07.02683
Vernichtungsanordnung geschlachteter Tiere - Klage abgewiesen
- VG Meiningen, 10.03.2009 - 2 K 374/05
Bergrecht; Bewilligung; Nutzung; Unmöglichkeit; faktisch; Enteignung; Eingriff; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
- BVerwG, 02.07.2001 - 4 BN 37.01
- VG Köln, 11.09.2001 - 14 K 2838/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2003 - 1 A 10371/02
Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11997/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02
Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals
- OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 8 LA 265/04
Biotopschutz nach § 28 a Abs. 1 NNatG; Biotop; Biotopschutz; Feuchtbiotop; …
- VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401
Lebensmittelrecht: BSE-Tauglichkeitserklärungen für Fleisch durch nicht …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 C 11347/09
Gültigkeit einer Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen im historischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1999 - 8 A 10320/99
- BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 12 A 10027/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 8 A 198/01
- VG Gera, 13.08.2003 - 1 K 1619/99
Wasserrecht; Wasserrecht; Entschädigungspflicht nach § 19 Abs 3 WHG; …
- VG Koblenz, 17.02.2004 - 1 K 2231/03
Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02
Grenze von Auflagen im Denkmalschutz
- VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760
Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung; …
- VG Köln, 17.09.2009 - 4 K 7697/08
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63
Denkmalschutzrecht: Erteilung einer Abbrucherlaubnis, wirtschaftliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2001 - 1 A 11012/01
- VG Arnsberg, 09.11.2001 - 12 K 4777/00
- OVG Saarland, 14.06.2002 - 3 Q 39/01
Gewässerrandstreifen; Ausschluss von Nutzungen
- VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 2600/00
Versagung einer Baugenehmigung und Forderung des Rückbaus wegen Verletzung …
- VG Stuttgart, 10.03.2004 - 2 K 4399/02
Zuschüsse für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes
- VG Göttingen, 23.03.2007 - 2 A 50/05
Geringfügige Beeinträchtigung des Denkmalwertes durch Installation einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04
Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2009 - 11 S 58.08
- VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Wasserrecht: Bauverbot in einem nicht förmlich festgesetzten …
- VG Minden, 02.02.2012 - 9 K 699/11
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 1 A 11106/99
- VG Kassel, 07.10.2003 - 2 E 152/03
- OLG Dresden, 30.08.2004 - 2 U 1184/04
- VG Berlin, 09.05.2007 - 10 A 272.06
Ermittlung des wirtschaftlichen Nachteils nach Kürzung der Emissionsberechtigung
- VG Berlin, 09.09.2010 - 16 A 9.08
- VG Berlin, 19.04.2007 - 16 A 19.07
Durchsetzung der vertraglich übernommenen Sanierungsverpflichtung und die …
