Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70   

Doppelachsaggregat

Werkvertrag, pVV, § 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 852 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag-Verjährung d. Ersatzanspruchs aus §§ 823ff. neben vertr. SE-Anspruch

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines Werkvertrages

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 55, 392
  • NJW 1971, 1804
  • NJW 1971, 1131
  • ZfBR 1993, 72
  • ZfBR 1992, 119
  • WM 1971, 687
  • ZfBR 1986, 67
  • VersR 1971, 639



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 27/96  

    Beiordnung eines Notanwalts

    Daß vertragliche Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem einer deliktischen Haftung nicht grundsätzlich entgegenstehen, kann als gesichert gelten; dies gilt auch für den Fall der Beschädigung bestellereigener Sachen durch den Unternehmer (grundlegend hierzu BGHZ 55, 392, 394 f. - "Doppelachsaggregat"-Fall; weiter BGH, Urt. v. 24.3.1977 - VII ZR 319/75, NJW 1977, 1819; Steffen, Die Bedeutung der "Stoffgleichheit" mit dem "Mangelunwert" für die Herstellerhaftung aus Weiterfresserschäden, VersR 1988, 977).

    Derartige Einschränkungen der deliktischen Haftung kommen indessen nicht in Betracht, soweit wie hier werkvertragliche Ansprüche lediglich deshalb ausscheiden, weil für sie Verjährung eingetreten ist; die Verjährung vertraglicher und deliktischer Ansprüche ist jeweils gesondert nach den für sie geltenden Bestimmungen zu beurteilen (BGHZ 55, 392; BGHZ 116, 297, 301 ff.; BGH NJW 1977, 1819 m.w.N.); eine Angleichung der für Deliktsansprüche geltenden Verjährungsfrist an die kürzere gesetzliche Verjährungsfrist für konkurrierende vertragliche Ansprüche kommt allgemein nur aus zwingenden Gründen in Betracht (BGHZ 116, 297, 301), die hinsichtlich der kurzen werkvertraglichen Gewährleistungsfrist fehlen (BGHZ 55, 392, 397).

    Mit einem solchen Sachverhalt war der Bundesgerichtshof in dem der Entscheidung BGHZ 55, 392 zugrundeliegenden Fall befaßt.

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83  

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung des

    Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß eine mangelhafte Werkleistung jedenfalls dann zugleich den Tatbestand einer Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB erfüllt, wenn in schon vorhandenes und bisher unversehrtes Eigentum des Auftraggebers eingegriffen wird (vgl. etwa BGHZ 55, 392, 394; BGHZ 61, 203 ; NJW 1977, 1819 ).

    Allerdings sind, wie allgemein anerkannt ist, miteinander konkurrierende werkvertragliche Schadensersatzansprüche und solche aus unerlaubter Handlung nach ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen grundsätzlich selbständig zu beurteilen (Senatsurteile BGHZ 55, 392 ; 61, 203, 204 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 177/72  

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung des Auftragnehmers bei entfernteren

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