Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55 |
Dorfschande
§ 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall;
§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht hinsichtlich der (gleichen) Tat des Mittäters genügt, niedriger Beweggrund
Volltextveröffentlichungen
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StGB § 211 Abs. 2
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 9, 180
- NJW 1956, 1040
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der verdeckten Tat braucht es sich jedoch nicht um eine eigene Tat des Mörders zu handeln, es genügt die Verdeckung einer fremden Tat (BGHSt 9, 180). - BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter …
Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau, die als leiblicher und - offensichtlich - personensorgeberechtigter Elternteil des Opfers eine Garantenstellung innehatte, dazu veranlaßt, zur Verdeckung der Tat eines anderen (vgl. BGHSt 9, 180), nämlich seiner eigenen Täterschaft, von der sofortigen Benachrichtigung eines Rettungsdienstes abzusehen. - BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00
Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2); …
Dies ist für den Anwendungsbereich der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 211 Abs. 2 StGB anerkannt ( BGHSt 9, 180, 182 m.w.Nachw.;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 9;… Horn in SK-StGB 50. Lfg. § 211 Rdn. 55;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 32;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 211 Rdn. 12).
- BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags
Denn zur Verdeckung einer Straftat im Sinne des § 211 StGB kann auch derjenige handeln, der zwar keine eigene Straftat, wohl aber eine fremde Straftat verdecken will ( BGHSt 9, 180, 182;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9 m. w. Nachw.). - BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche …
Anhaltspunkte dafür, daß - wie der Generalbundesanwalt meint, - der Angeklagte selbst die Absicht hatte, den Fahrgeldbetrug des O. zu verdecken (vgl. BGHSt 9, 180), liegen nicht vor. - BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Als besonders verwerflich sieht das Gesetz auch die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zwecke der Verdeckung einer anderen Straftat an (einer eigenen des Täters oder einer fremden - BGHSt 9, 180), weil eine solche Tat im höchsten Maße gewissenlos und verabscheuungswürdig ist.
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