Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55   

Dorfschande

§ 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall;

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht hinsichtlich der (gleichen) Tat des Mittäters genügt, niedriger Beweggrund

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 9, 180
  • NJW 1956, 1040



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76  

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Bei der verdeckten Tat braucht es sich jedoch nicht um eine eigene Tat des Mörders zu handeln, es genügt die Verdeckung einer fremden Tat (BGHSt 9, 180).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02  

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau, die als leiblicher und - offensichtlich - personensorgeberechtigter Elternteil des Opfers eine Garantenstellung innehatte, dazu veranlaßt, zur Verdeckung der Tat eines anderen (vgl. BGHSt 9, 180), nämlich seiner eigenen Täterschaft, von der sofortigen Benachrichtigung eines Rettungsdienstes abzusehen.
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00  

    Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2);

    Dies ist für den Anwendungsbereich der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 211 Abs. 2 StGB anerkannt ( BGHSt 9, 180, 182 m.w.Nachw.; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 9; Horn in SK-StGB 50. Lfg. § 211 Rdn. 55; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 32; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 211 Rdn. 12).
mehr
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99  

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Denn zur Verdeckung einer Straftat im Sinne des § 211 StGB kann auch derjenige handeln, der zwar keine eigene Straftat, wohl aber eine fremde Straftat verdecken will ( BGHSt 9, 180, 182; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01  

    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche

    Anhaltspunkte dafür, daß - wie der Generalbundesanwalt meint, - der Angeklagte selbst die Absicht hatte, den Fahrgeldbetrug des O. zu verdecken (vgl. BGHSt 9, 180), liegen nicht vor.
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60  

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Als besonders verwerflich sieht das Gesetz auch die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zwecke der Verdeckung einer anderen Straftat an (einer eigenen des Täters oder einer fremden - BGHSt 9, 180), weil eine solche Tat im höchsten Maße gewissenlos und verabscheuungswürdig ist.
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