Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97   

Drehmaschinenkauf in den USA

In Bezug auf die Bundes-Gerichtsbarkeit der USA kommt es für § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur darauf an, ob irgendein Gericht in den USA zuständig ist;

§ 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuständigkeit - irgendeines - Gerichts im Urteilsstaat ist die mündliche Verhandlung vor diesem Gericht (unter - spiegelbildlicher - Berücksichtigung von § 261 Abs. 1 Nr. 3 ZPO);

§ 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, zur streitfallbezogenen Bestimmung der Gegenseitigkeit (hier: in Bezug auf § 23 ZPO);

trotz des Wortlauts von § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO trägt der Vollstreckbarkeitskläger die Beweislast für das Nichtvorliegen dieses Anerkennungshindernisses;

§ 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, bei einem Verstoß gegen Art. 5 HZÜ (deutsche Übersetzung) ist eine Zustellung unwirksam;

Anerkennungsbeklagter kann nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO Prozeßbetrug einwenden, wenn er sich im ausländischen Verfahren nicht eingelassen hatte;

§ 723 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Rechtskraft trotz Laufs eines Wiedereinsetzungsantrags im Urteilsstaat

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; Rechtzeitigkeit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; Säumigkeit des Beklagten im ausländischen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anerkennung des Urteils eines US-amerikanischen Bundesgerichts gemäß ordre public und Gegenseitigkeit

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anerkennung des Urteils eines US-amerikanischen Bundesgerichts gemäß ordre public und Gegenseitigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 141, 286
  • NJW 1999, 3198
  • ZIP 1999, 1226
  • MDR 1999, 1084 (Ls.)
  • EuZW 2000, 224
  • WM 1999, 1381
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Wird zitiert von ... (28)  

  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09  

    Verfahrensrecht - Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen

    Zwar sieht das Abkommen, insbesondere auch in Art. 5 Abs. 2 und Art. 15 HZÜ, eine Heilung von Zustellungsmängeln nicht vor (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313; BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226, 1227; BGH Beschluss vom 4. April 1991 IX ZB 87/90 - WM 1991, 1050, 1052; ebenso Rauscher IPrax 1991, 155, 159; Stürner JZ 1992, 325, 332; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht 5. Aufl. Rn. 69).

    Hinzu kommt, dass ein Verstoß gegen wesentliche Förmlichkeiten des internationalen Rechtsverkehrs sanktionslos bliebe, wenn das zuzustellende Schriftstück den Beklagten nur auf irgendeine Weise erreichte (BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226 ff.; Schack JZ 1993, 621, 622).

    Soweit sich der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit bei einer Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen an einer Anwendung der Heilungsvorschriften des autonomen Rechts gehindert gesehen hat, betraf dies jeweils Fälle, in denen bei der Zustellung gerade die Bestimmungen des Haager Zustellungsübereinkommens missachtet wurden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311 ff.; BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226 ff.; vgl. insoweit auch BGHZ 58, 177, 180 f.).

    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1999 (BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226, 1231) waren bei einer von einem US-amerikanischen Gericht veranlassten Zustellung einer Klageschrift nebst Vorladung an die in Deutschland ansässige Beklagte die Schriftstücke weder in deutscher Sprache abgefasst noch in diese Sprache übersetzt.

  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 7 U 87/00  

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines Urteils aus dem US-Staat Oregon

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  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03  

    Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).

    Läßt der Beklagte sich aber im Ausland nicht ein, steht ihm der Betrugseinwand im Verfahren nach Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ oder nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO uneingeschränkt zur Verfügung (BGHZ 141, 286, 306).

    Anschließend wird der Beschwerderichter unter Einbeziehung aller Umstände zu würdigen haben, ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - der Antragsgegnerin der von ihr zu führende Beweis (vgl. BGHZ 141, 286), daß das Urteil erschlichen wurde, gelungen ist.

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  • OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 3 W 174/04  
    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370,1371).

    Lässt der Beklagte sich aber im Ausland nicht ein, steht ihm der Betrugseinwand im Verfahren nach Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ oder nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO uneingeschränkt zur Verfügung (BGHZ 141, 286, 306).

    Anschließend wird der Beschwerderichter unter Einbeziehung aller Umstände zu würdigen haben, ob- und gegebenenfalls in welchem Umfang - der Antragsgegnerin der von ihr zu führende Beweis (vgl. BGHZ 141, 286), dass das Urteil erschlichen wurde, gelungen ist.".

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06  

    Familienrecht - Vollstreckbarkeit in der BRD bei Verstoß gegen Ordre Public

    Darüber hinaus hat in erster Linie jede Partei selbst nach besten Kräften für ihre eigene ordnungsgemäße Vertretung in einem ihr bekannten Gerichtsverfahren zu sorgen (BGHZ 141, 286, 297 f.).

    Auf Anfrage haben der VIII. Zivilsenat und der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erklärt, dass ihre Rechtsprechung (BGHZ 48, 327, 332 ff. bzw. BGHZ 118, 312, 321 und 141, 286, 297) der Entscheidung des Senats nicht entgegensteht.

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 192/07  

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels; Anforderungen an die

    Die Vorschrift soll nach ständiger Rechtsprechung sicherstellen, dass eine Entscheidung nach dieser Bestimmung weder anerkannt noch vollstreckt wird, wenn es dem Beklagten nicht möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen (EuGH , Urt. v. 14. Oktober 2004 Rechtssache C 39/02, Sammlung 2004, 9657, 9703; BGHZ 141, 286, 295 f ; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, FamRZ 2006, 198; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht 2. Aufl. Art. 34 EuGVVO, Art. 27 EuGVÜ, Art. 27 LugÜ Rn. 111).

    Für den weiteren Verfahrensablauf wird die Gewährung rechtlichen Gehörs durch Art. 27 Nr. 1 LugÜ mittelbar sichergestellt (vgl. BGHZ 141, 286, 296 ; BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 150/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verbürgung der

    Nimmt der Berechtigte sie nicht wahr, hindert das nicht die Anerkennung des ausländischen Urteils (BGHZ 141, 286, 297) .

    Seine internationale Zuständigkeit durfte das kanadische Gericht aus deutscher Sicht mit Recht schon im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO annehmen (vgl. BGHZ 141, 286, 291 ; Zöller/Geimer, aaO § 328 Rdn. 140).

  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07  

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Darüber hinaus hat in erster Linie jede Partei selbst nach besten Kräften für ihre eigene ordnungsgemäße Vertretung in einem ihr bekannten Gerichtsverfahren zu sorgen (BGHZ 141, 286, 297 f.) .
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02  

    Verfahrensrecht - Versäumnisurteil aus EU-Staat: Rechtzeitigkeit der Zustellung

    Durch Untätigkeit vermag sie sich dieser Obliegenheiten nicht wirksam zu entziehen (BGHZ 48, 327, 330 f; 118, 312, 321 f; 141, 286, 297 f; BGH, Beschl. v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202; v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151).
  • OLG Schleswig, 15.02.2007 - 5 U 59/06  

    Einwand der Rechtshängigkeit im Ausland und der Rechtskraft einer ausländischen

    Die Tatsache, dass der amerikanische Rechtsstreit möglicherweise durch ein Versäumnisurteil entschieden worden ist, steht der Anerkennungsfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGHZ 141, 286, 294 ff. - Anerkennung US-amerikanischen Versäumnisurteils).

    Da es sich nach den von den Parteien eingereichten Unterlagen, insbesondere der amerikanischen Klageschrift und der gerichtlichen Entscheidung, um ein US-Bundesgericht ("United States District Court") handelte, kommt es nicht darauf an, ob nach spiegelbildlicher Anwendung deutscher Zuständigkeitsvorschriften ein Gerichtsstand im Staate Illinois oder in der Stadt Chicago gegeben ist, sondern nur darauf, ob irgendein Gericht innerhalb der gesamten USA zuständig ist (vgl. BGHZ 141, 286, 289).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06  

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00  

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht

  • OLG Hamburg, 28.10.2004 - 6 U 89/04  
  • OLG Zweibrücken, 20.06.2008 - 6 U 43/06  

    Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Schuldtitel

  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99  

    Verbügung der Gegenseitigkeit (Provinz British Columbia in Kanada)

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 W 212/03  

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 103/06  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/01  

    Kein ordre public - Verstoß durch Beweislastverkennung

  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 W 16/02  

    Keine sachliche Überprüfung der zu vollstreckenden Entscheidung

  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02  

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 1/05  

    Gerichtsstand der belegenen Sache

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 W 117/06  

    Zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO bei Vollstreckung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06  

    Anerkennung eines dänischen Versäumnisurteils hinsichtlich einer Honorarforderung

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06  

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • OLG München, 01.07.2002 - 25 W 1526/02  

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung eines österreichischen

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07  

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung der Verurteilung eines Geschäftsführers einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 13 B 696/11  

    Landeskasse Düsseldorf darf nicht eine Pfändungsverfügung und

  • OLG Frankfurt, 16.12.2004 - 20 W 507/04  

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen: Voraussetzungen der

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