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Drehmaschinenkauf in den USA
in Bezug auf die Bundes-Gerichtsbarkeit der USA kommt es für § 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur darauf an, ob irgendein Gericht in den USA zuständig ist;
§ 328 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuständigkeit - irgendeines - Gerichts im Urteilsstaat ist die mündliche Verhandlung vor diesem Gericht (unter - spiegelbildlicher - Berücksichtigung von § 261 Abs. 1 Nr. 3 ZPO);
§ 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, zur streitfallbezogenen Bestimmung der Gegenseitigkeit (hier: in Bezug auf § 23 ZPO);
trotz des Wortlauts von § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO trägt der Vollstreckbarkeitskläger die Beweislast für das Nichtvorliegen dieses Anerkennungshindernisses;
§ 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, bei einem Verstoß gegen Art. 5 HZÜ (deutsche Übersetzung) ist eine Zustellung unwirksam;
Anerkennungsbeklagter kann nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO Prozeßbetrug einwenden, wenn er sich im ausländischen Verfahren nicht eingelassen hatte;
§ 723 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Rechtskraft trotz Laufs eines Wiedereinsetzungsantrags im Urteilsstaat
NJW 1999, 3198
ZIP 1999, 1226
MDR 1999, 1084 (Ls.)
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