Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1991 - I ARZ 711/90 |
Drittwiderklage
Widerklage gegen einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten ist unter den Voraussetzungen des § 263 ZPO zulässig;
hat der Dritte am Ort des Verfahrens keinen Gerichtsstand (§ 33 ZPO gilt für ihn nicht), dann erfolgt Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO, ohne daß in diesem Rahmen die Voraussetzungen des § 263 ZPO geprüft werden
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zuständigkeitsbestimmung bei Widerklage
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Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Drittwiderklage
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 2838
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Verfahrensrecht - Gerichtsstand d. Widerklage gilt nicht für bisher Unbeteiligte
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet § 33 ZPO für den bisher am Verfahren nicht beteiligten Drittwiderbeklagten keinen Gerichtsstand am Gericht der Klage (BGH, Beschl. v. 28.2.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838; Sen.Beschl. v. 19.11.1991 - X ARZ 26/91, NJW 1992, 982;… BGH, Urt. v. 6.5.1993 - VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; Sen.Beschl. v. 22.2.2000 - X ARZ 522/99, NJW 2000, 1871, 1872;… Stein/Jonas/Roth, aaO, § 33 Rdn. 41;… Musielak/Heinrich, aaO, § 33 Rdn. 22 ff.; Vossler, NJW 2006, 117, 121).Nicht zuletzt kann im Fall der parteierweiternden Widerklage die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts über § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO begründet werden, soweit ein Gerichtsstand für die bislang am Verfahren Nichtbeteiligten bei ihm nicht besteht (BGH, Beschl. v. 28.2.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838).
Nach ständiger Rechtsprechung lässt die hier getroffene Entscheidung die Befugnis des Prozessgerichts unberührt, über die Sachdienlichkeit der Widerklage und der Drittwiderklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.2.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838).
- BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Widerklage der …
Dem Antrag steht allerdings nicht entgegen, daß er eine Widerklage betrifft; § 36 ZPO ist auch auf diese anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.02.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838 m.w.N.).Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757 ) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden.
Zwar ergibt sich für Klage und Widerklage kein gemeinsamer Gerichtsstand aus § 33 ZPO , weil sich die Widerklage gegen einen bisher am Verfahren nicht beteiligten Dritten richtet (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO. m.w.N Es fehlt jedoch an einer gegen mehrere Streitgenossen im Sinne dieser Vorschrift gerichteten Klage.
- OLG Dresden, 17.04.2002 - 1 AR 17/02
Gerichtsstandbestimmung; Drittwiderklage; Streitgenossen; Prozessstandschaft
a) Die Rspr. des BGH lässt die konnexe "streitgenössische" Drittwiderklage seit langem unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung zu (BGHZ 40, 189; 56, 75; 69, 44; 131, 79, m.w.N.), d.h. bei Einwilligung des Drittwiderbeklagten oder "bei Sachdienlichkeit der subjektiven Klagehäufung" (BGH, NJW 1991, 2838 m.w.N.).Der BGH hat dies ursprünglich im Anschluss an BGHZ 40, 185 bejaht (BGH, NJW 1966, 1028; zust. Bornkamm, NJW 1989, 2713 ), später aber eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für erforderlich gehalten (BGH, NJW 1991, 2838; 92, 982; 93, 2120).
- OLG München, 13.02.2008 - 31 AR 274/07
Kein besonderer Gerichtsstand der Widerklage für widerbeklagte Dritte - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 2838; 1993, 2120) gilt der Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO) nicht für die Drittwiderklage.Die Bestimmung, die der Senat vornehmen würde, ließe die Befugnis des Prozessgerichts unberührt, über die Sachdienlichkeit der Drittwiderklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden (vgl. BGH NJW 1991, 2838; BayObLGZ 1996, 88/90).
- BAG, 16.05.1997 - 5 AS 9/97
Gerichtsstandbestimmung bei Drittwiderklage
Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bedarf einer Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO, wenn die Drittwiderbeklagte in ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden soll und sich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergibt (Anschluß an BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838).«.Diese Bestimmung des Gerichtsstandes erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, daß das mit der Widerklage befaßte Gericht über die Sachdienlichkeit der Widerklage nach § 263 ZPO selbst zu befinden hat (BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838, unter Aufgabe von BGH, NJW 1966, 1028 = LM § 33 ZPO Nr. 8).
- BayObLG, 09.09.1999 - 4Z AR 33/99
Zuständigkeit bei einer Widerklage
a) Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, daß bei Erhebung einer Drittwiderklage gegen eine Partei, die keinen Gerichtsstand im Bezirk des mit der Klage befaßten Gerichts hat, die örtliche Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unter dem Vorbehalt zu bestimmen ist, daß das mit der Widerklage befaßte Gericht die Sachdienlichkeit der Widerklage bejaht (BGH NJW 1991, 2838; 1993, 2120).Außerdem waren die beklagten Parteien des Widerklageverfahrens als Streitgenossen im Sinne von § 59, 60 ZPO anzusehen (BGH NJW 1991, 2838).
- BGH, 22.02.2000 - X ARZ 522/99
Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstandes bei gemeinsamem Gerichtsstand
Es hat sich dazu auf die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1991 (I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838), des X. Zivilsenats vom 19. November 1991 (X ARZ 26/91, NJW 1992, 982) und des VII. Zivilsenats vom 6. Mai 1993 (VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120) bezogen. - BGH, 06.05.1993 - VII ZR 7/93
Kein besonderer Gerichtsstand bei Widerklage gegen Unbeteiligte
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 71l/90 = NJW 1991, 2838 = BGHR ZPO § 33 Drittbeklagter 3 = EWiR 1992, 925 Müller) begründet § 33 ZPO keinen Gerichtsstand für den Widerbeklagten, der nicht zugleich als Kläger an dem Verfahren beteiligt ist. - BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10
Verfahrensrecht - Gerichtsstand der Widerklage gilt auch für Drittwiderklage
a) Erhebt der Beklagte eine mit der Klage im rechtlichen Zusammenhang stehende Widerklage sowohl gegen den Kläger als auch gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten als Streitgenossen im Sinne der §§ 59, 60 ZPO, ist diese streitgenössische Drittwiderklage unter den Voraussetzungen der als Klageänderung behandelten Parteierweiterung zulässig (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1963 - II ZR 77/61, BGHZ 40, 185, 187 ff.; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 209/94, BGHZ 131, 76, 79 f.; BGH, Beschluss vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99 Der Sache nach stellt sich diese Organklage als Parteibeitritt dar (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.11.1982 - 7 C 34.80 -, BVerwGE 66, 266, 267;… BGH, Urt. v. 17.10.1963 - II ZR 77/61 -, BGHZ 40, 185, 189;… Urt. v. 31.03.1971 - VIII ZR 256/69 -, BGHZ 56, 73, 75;… Urt. v. 30.04.1984 - II ZR 293/83 -, BGHZ 91, 132, 134; Beschl. v. 28.02.1991 - I ARZ 711/90 -, NJW 1991, 2838;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 91 RdNr. 7).
- OLG Düsseldorf, 26.03.2007 - 9 U 109/06
Mietpoolvertrag: Zustandekommen eines eigenständigen Beratungsvertrages; …
- BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 208/10
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Widerklage gegen Zedenten der Klageforderung
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z AR 93/02
Örtliche Zuständigkeit bei Widerklage - Einbeziehung Dritter ohne Gerichtsstand …
- KG, 31.08.2000 - 10 U 8170/99
Immobilienmakler - Fortbestand der Provisionsvereinbarung bei späterem Kauf
- BayObLG, 13.11.2002 - 1Z AR 154/02
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand für …
- OLG Jena, 20.09.2004 - 6 U 620/04
Verfahrensrecht - Drittwiderklage auf Einsicht in Geschäftsunterlagen zulässig?
- BayObLG, 10.11.2004 - 1Z AR 137/04
Gerichtsstand bei Widerklage und parteierweiternder Drittwiderklage des …
- BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04
Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen - …
- BGH, 30.09.2010 - Xa ARZ 129/10
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Widerklage gegen Zedenten der Klageforderung
- BayObLG, 28.05.2004 - 1Z AR 52/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Widerklage und Drittwiderklage
- LG Bonn, 20.02.2002 - 2 O 111/01
- OLG Dresden, 03.11.2010 - 3 AR 73/10
Zivilprozessrecht
- OLG Jena, 21.09.2004 - 6 U 620/04
Drittwiderklage; Sachdienlichkeit
