Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94 |
Drogenbetrug
§ 211 StGB, (außerstrafrechtliche) Verdeckungsabsicht
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher Verfolgung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 41, 8
- NJW 1995, 1910
- MDR 1995, 730
- StV 1998, 19
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht ( BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98;… vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht ( BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98;… vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).
(Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.
- BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung …
Dies steht der Annahme eines Handelns zur Verschleierung der dem Opfer beigefügten Verletzungen oder zur Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen (vgl. BGHSt 41, 8) entgegen. - BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95 Vor dem Hintergrund der erwiesenen Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode und im Blick darauf, daß in zwei tatrichterlichen Urteilen, die insoweit keinen Bestand haben konnten, jeweils auf unterschiedlicher Tatsachengrundlage Mord angenommen wurde, auch eingedenk der wieder abweichenden Bewertung in der Anklage als Verdeckungsmord und insoweit auch unter Berücksichtigung von BGH NJW 1995, 1910 (zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 8 bestimmt), schließt der Senat nunmehr sicher aus, daß ein neuer Tatrichter zu einer bestandskräftigen Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes gelangen könnte.
- BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98 Es genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8).
- BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95 Die erhöhte Verwerflichkeit (vgl. zu der verfassungsrechtlich notwendig restriktiven Auslegung des § 211 StGB : BVerfGE 45, 187 , Leitsatz 4) ergibt sich aus der Bereitschaft, zur Durchsetzung krimineller Ziele "notfalls über Leichen zu gehen" (…vgl. BGHSt 39, 159, 161 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 Ermöglichen), aus der Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht durch den Täter (so zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht BGH, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
