Rechtsprechung
| BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98 |
Drogenkurier aus Jamaika
§ 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) - Aussage in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO)
Volltextveröffentlichungen (3)
- caselaw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 47
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
Aus einem unterschiedlichen Einlassungsverhalten bei mehreren Vernehmungen oder in verschiedenen Verfahrensabschnitten als solchem dürfen keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1999, 47 m. w. N.).Zwar dürfen aus unterschiedlichem Einlassungsverhalten bei mehreren Vernehmungen oder in verschiedenen Verfahrensabschnitten als solchem keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1999, 47 m. w. N.).
- BGH, 02.02.2005 - 1 StR 473/04
Heimtücke bei einer Attacke mit einem Fahrzeug (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit …
Wenn dann aber in der Hauptverhandlung ein entsprechen der Vortrag nicht erfolgt, so hätte dies der näheren Erörterung bedurft (vgl. zum Teilschweigen BGH NStZ 1999, 47). - OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00
Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit
Macht er von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, umfassend Gebrauch, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 32, 140, 144; 38, 302, 305; BGH NStZ 1997, 147 ; NStZ 1999, 47 ; NJW 2000, 1426 ).
- BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99
Aussageverhalten; Schweigen als Belastungsindiz; Unerlaubtes Handeltreibens mit …
a) Mit dem Generalbundesanwalt besorgt der Senat, daß die Beweiswürdigung zum Schuldspruch wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf der unzulässigen nachteiligen Verwertung des Einlassungsverhaltens des zunächst schweigenden Angeklagten B beruht, der seine Tatversion einer Verstrickung durch einen flüchtigen Bekannten erst etwa fünf Monate nach seiner Inhaftierung erwähnt hatte (vgl. BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 16 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten
Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281; NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00-(OWi) 24/00 Macht er von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, umfassend Gebrauch, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 32, 140, 144; 38, 302, 305; BGH NStZ 1997, 147; NStZ 1999, 47; NJW 2000, 1426).
