Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
16.11.1987
Aktenzeichen
II ZR 92/87
Dazu im Internet

dejure.org

Duldungsvollmacht für GmbH

§§ 164 ff BGB, §§ 35 GmbHG, keine Duldungsvollmacht für GmbH, wenn Verhalten des scheinbaren Vertreters nicht von allen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird

Prof. Dr. Lorenz, München

Rechtsgeschäftlicher Charakter der Duldungsvollmacht: Keine Duldungsvollmacht für eine GmbH, wenn das Verhalten des (scheinbaren) Vertreters nicht von allen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird

uni-konstanz.de

Fundstellen
NJW 1988, 1199
DNotZ 1988, 690
NJW-RR 1988, 616
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