Rechtsprechung
| BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97 |
Durchsuchung der Strafverteidiger
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 S. 2; GVG § 176
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung
Besprechungen u.ä.
- uni-erlangen.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung (Dr. Matthias Jahn)
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 1676/97
- BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 296
- NStZ 1998, 46
- StV 1998, 241
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen …
Die Verfügung muss selbst nach ihrem Wortlaut und durch hinreichende Bestimmtheit in der Fassung sicherstellen, dass der Umfang der Durchsuchung im Einzelfall dem Maß der angenommenen Gefahr entspricht und die Überprüfung den betroffenen Verteidiger jedenfalls nur insoweit belastet, als dies unumgänglich erscheint (vgl. BVerfG NJW 1998, 296, 298).Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).
Vielmehr muss die Verfügung selbst nach ihrem Wortlaut und durch hinreichende Bestimmtheit in der Fassung sicherstellen, dass der Umfang der Durchsuchung im Einzelfall dem Maß der angenommenen Gefahr entspricht und die Überprüfung den betroffenen Verteidiger jedenfalls nur insoweit belastet, als dies unumgänglich erscheint (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Keine Kutten im Gericht
bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 [123]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 [297];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 [1500 f.];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 [57];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 [1054], jeweils zu § 176 GVG). - BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06 Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
Die Besorgnis, die Antragstellerin könnte durch Zwang oder Drohung als Werkzeug für Befreiungsaktionen der Angeklagten oder sonstige Störungen des Prozesses eingesetzt werden, stellt eine sachliche Erwägung dar, die generell geeignet sein kann, die Durchsuchung ihrer Person und Behältnisse trotz ihrer Tätigkeit als Verteidigerin im betroffenen Strafverfahren zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .
- LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines …
Der Sitzungspolizei unterstehen auch Verteidiger (BVerfG NJW 1978, 1048 f.; 1998, 296 ff., 2006, 1500 f.) und in sonstiger Funktion im Verfahren auftretende Rechtsanwälte (…Kissel/Mayer, a.a.O., Rn 40 zu § 176, m.w.N.). - OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02
Rechtsmittel eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gegen seine Durchsuchung beim …
Insbesondere wird die Anordnung der Absondung eines Bewährungshelfers nicht dessen Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. hierzu - allerdings zur Absondung von Verteidigern - BVerfG, Vorprüfungsausschuss, ZfStrVO 1982, 377; BVerfG, NJW 1998, 296; OLG Nürnberg, StV 2002, 669).
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