Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52 |
Ehefrau auf Soziussitz
§§ 840, 426 BGB, gestörte Gesamtschuld, vertraglicher Haftungsauschluß;
Einzelabwägung nach § 254 BGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- caselaw.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 12, 213
- NJW 1954, 1641
- NJW 1954, 875
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Immobilien - Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
Dagegen spricht indessen, daß die Rechtsprechung vorab vereinbarten Haftungsfreistellungen für das Innenverhältnis der Gesamtschuldner bislang keine Wirkung beigelegt hat (BGHZ 12, 213, 217 ff.; 35, 317, 323; 58, 216, 219 f.;… BGH, Urt. v. 27. Februar 1989, II ZR 182/88, NJW 1989, 2386, 2387).Dies läuft auf einen Vertrag zu Lasten Dritter hinaus, dem auch zur Lösung der Probleme des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs keine Wirksamkeit beigelegt werden kann (vgl. BGHZ 12, 213, 218; vgl. auch Hager, NJW 1989, 1640, 1643).
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06
Resellervertrag
Ein Gesamtschuldverhältnis besteht jedoch auch dann, wenn der Haftungsumfang mehrerer Verantwortlicher unterschiedlich hoch ist; das Gesamtschuldverhältnis besteht dann bis zum geringeren Betrag (vgl. BGHZ 12, 213, 220) . - BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60
unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB
wenn dieser seiner Ehefrau auf Grund des § 1359 BGB nicht schadensersatzpflichtig ist (Ergänzung zu BGHZ 12, 213 = NJW 54, 875).Der Senat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 12, 213 = NJW 54, 875 entschieden, daß eine vertragliche Abrede über Haftungsfreistellung oder Haftungsminderung zwischen Fahrer und Fahrgast den Ausgleichungsanspruch eines Zweitschädigers gegen den Fahrer nicht beeinträchtigen kann, und damit den Satz wesentlich einschränkt, daß ein Schadensausgleich immer eine gemeinsame Schadensersatzpflicht mehrerer Schädiger zur Voraussetzung hat.
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Grundstücksvertiefung; Immissionseinwirkungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Bauvertrag - Grundsatzentscheidung zur Haftung von Architekt und Bauunternehmer
Insbesondere ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder von dem anderen verursacht worden ist (BGHZ 12, 213; 17, 214, 222; 26, 217, 222 i. BGH NJW 1963, 2067). - BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70
Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens
So hat die Rechtsprechung einen Schutz des Zweitschädigers für geboten erachtet, wo der Geschädigte einem Erstschädiger aufgrund persönlicher Beziehungen eine Haftung von vornherein erlassen hatte (BGHZ 12, 213). - BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89
Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 …
Ebenso hat die Rechtsprechung der Freistellung eines der Schädiger durch den Geschädigten keine Auswirkungen in Bezug auf einen weiteren Schädiger beigemessen (vgl. BGHZ 12, 213, 217f.; 58, 216, 219ff.). - BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der …
Ein Gesamtschuldverhältnis besteht jedoch auch dann, wenn der Haftungsumfang mehrerer Verantwortlicher unterschiedlich hoch ist; das Gesamtschuldverhältnis besteht dann bis zum geringeren Betrag (vgl. BGHZ 12, 213, 220) . - BGH, 26.03.2009 - I ZR 43/06
Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der …
Ein Gesamtschuldverhältnis besteht jedoch auch dann, wenn der Haftungsumfang mehrerer Verantwortlicher unterschiedlich hoch ist; das Gesamtschuldverhältnis besteht dann bis zum geringeren Betrag (vgl. BGHZ 12, 213, 220). - BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70
Ausgleichsanspruch des Architekten gegen den Bauunternehmer
- OLG Düsseldorf, 27.07.2004 - 14 U 24/04
Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz
- BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78
Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz; …
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers …
- LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
- BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77
Schadenszurechnung bei Notarhaftung
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58
Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen …
- BGH, 07.06.1968 - VI ZR 1/67
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision von Zweiradfahrern; …
- BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Ersatz von Anwaltskosten
- BGH, 17.05.1956 - II ZR 96/55
Haftpflichtversicherung. Ausgleichsansprüche
- BGH, 17.09.1962 - III ZR 212/61
Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner …
- LG Trier, 10.05.1979 - 3 S 21/79
Sie betreiben juristische Internetseiten?