Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50   

Ehemann in der Schlinge

Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

Volltextveröffentlichungen

Besprechungen u.ä.

  • euv-frankfurt-o.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid (Dr. Dr. Uwe Scheffler)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 2, 150
  • NJW 1952, 552
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03  

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats gründet die Verpflichtung der Ehegatten, sich gegenseitig zum Schutze beizustehen, auf die "enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaft" ( BGHSt 2, 150, 153), was in dem Sinne verstanden werden könnte, daß das Bestehen der Gemeinschaft das maßgebliche Kriterium ist.

    In der weiteren Begründung wird dann aber auf § 1353 BGB abgestellt und unter Berufung auf diese Norm die "Rechtspflicht" bejaht, "einander in Lebensgefahr nach Kräften zu schützen und zu helfen," wobei dieser Grundsatz allerdings wieder durch den Zusatz eingeschränkt wird, die Rechtspflicht bestehe "mindestens so lange, wie kein Teil das Recht zum Getrenntleben hat und beide Teile ... in Hausgemeinschaft leben (vgl. RGSt 71, 187, 189)" ( BGHSt 2, 150, 153 f.).

    Ob das Getrenntleben die Garantenstellung entfallen läßt, brauchte in der Entscheidung BGHSt 2, 150 nicht entschieden zu werden, weil die Eheleute in dem zu beurteilenden Sachverhalt noch zusammenlebten.

    Diese vermittelnde Auffassung, die bereits in der Entscheidung BGHSt 2, 150, 153 f. angelegt ist, dürfte mit der Meinung, nach der die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten in ihrem Grund und in ihrem Umfang allein aus dem tatsächlichen Bestehen eines gegenseitigen Vertrauensverhältnis abzuleiten ist, im Ergebnis weitgehend übereinstimmen.

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01  

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Allerdings ist die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe für die Fälle des pflichtwidrig untätigen Hintermannes in der Rechtsprechung wenig gesichert (vgl. BGHSt 2, 150, 151, 4, 20, 21, 13, 162, 166, 40, 257, 268, BGH NJW 1951, 204, 205 und 1966, 1763) und im Schrifttum umstritten (vgl. Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. vor § 25 Rdn. 104, Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 57, Roxin in LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 201 ff. je m. w. N.).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53  

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Er will sie bejahen, sieht sich aber durch die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 12. Februar 1952 (BGHSt 2, 150) daran gehindert.

    Dadurch wird zwar die Gültigkeit des § 330c StGB nicht berührt (BGHSt 1, 266; 2, 150, 296).

mehr
  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58  
    Nun hat allerdings der 1. Strafsenat in BGHSt 2, 150 ff eine Ehefrau, die mit der ohne ihr Zutun begonnen Selbsttötung ihres Mannes einverstanden war und deshalb untätig blieb, als mögliche Täterin einer Tötungsstraftat angesehen.

    Dort war der Lebensmüde, als die Frau hinzukam, nicht mehr Herr des Geschehens (BGHSt 2, 150, 154; Gallas JZ 1952, 372, 373).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83  

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Der sich vorsätzlich Beteiligende kann infolgedessen (wegen Fehlens einer Haupttat) nicht als Anstifter oder Gehilfe bestrafe werden (BGHSt 2, 150, 152; 6, 147, 154; 13, 162, 167; 19, 135, 137; 24, 342, 343; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 33 und 35 vor § 211; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 21 und 22 vor § 211; Lackner, StGB 15. Aufl. Anm. 3a vor § 211; Wessels, Strafrecht BT - 1, 6. Aufl. S. 7 ff. jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55  
    Für ihre Beurteilung ist aber wesentlicher Gesichtspunkt, inwieweit er den Geschehensablauf mitbeherrscht, ob Hergang und Erfolg der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHSt 2, 150,156; 8, 393; BGH in MDR 54, 529).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63  
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich im Einklang mit dem Schrifttum nicht auf die frühere Dreiteilung der Garantenpflichten beschränkt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen eine Gemeinschaft als Grundlage solcher Pflichten angesehen (BGHSt 2, 150; 13, 162; BGH FamRZ 1955, 136 = JR 1955, 104; FamRZ 1960, 402; Henkel MSchKrim 44. Jahrg. 178, 190).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62  

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55  

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Was der Beteilgte wollte, ist vielmehr auf Grund aller Umstände, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, vom Gericht wertend zu ermitteln (Mezger LK § 47 Anm. 2 b; vgl. auch BGHSt 2, 150, 156).
  • BGH, 16.05.1972 - 5 StR 56/72  

    Dienstpistole auf Armaturenbrett - § 222 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen

    Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 2, 150 betrifft einen Fall, der wesentlich anders liegt.
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87  

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61  
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83  
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52  
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51  

    Angelnder Arzt - § 323c StGB, Berücksichtigung individueller Fähigkeiten

  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54  
  • LSG Hessen, 26.07.1972 - L 3 U 343/71  
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 132/53  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht