Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62 |
Ehescheidungsklage
§§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 17, 321
- NJW 1962, 1306
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91 Solche "helfenden bzw. unterstützenden" Umstände, die bei dem eigenhändigen Delikt der Falschaussage zu einer Beihilfe führen können, sind die, durch die die Tat des selbständig entschlossenen Täters günstiger gestaltet wird, sei es, daß die Tat verabredet wird, sei es, daß der Täter in seinem schon gefaßten Entschluß bestärkt wird - (würde er hervorgerufen, käme Anstiftung in Betracht) -, sei es, daß ihm zu verstehen gegeben wird, seine Falschaussage würde gedeckt (vgl. BGHSt 2, 129 [132] = NJW 1952, 512; BGHSt 17, 321 [323] = NJW 1962, 1306).
Der Zeuge war auf sich gestellt und erfuhr keinerlei Unterstützung durch die Angekl. Allein die Möglichkeit, daß ein Gefühl gegenseitigen Verpflichtetseins, ein stillschweigendes Einvernehmen vorgelegen haben mag, kann letztlich eine Strafbarkeit durch positives Tun nicht begründen (BGHSt 17, 321 [323] = NJW 1962, 1306;… anders noch BGH, Urt. v. 27.10.1955 - 4 StR 306/55).
jedoch wird sie im Falle vorangegangenen rechtmäßigen Tuns - wie hier - erst dann begründet, wenn dadurch eine besondere Gefahrenlage geschaffen worden ist; denn dann gebietet dieses sozial inadäquate Verhalten die Rechtspflicht zum Eingreifen (vgl. BGHSt 3, 203 [205]; 17, 321 [323] = NJW 1962, 1306; BGHSt 19, 152 [155] = NJW 1964, 412; BGHSt 26, 35 [38] = NJW 1975, 1175;… OLG Braunschweig, GA 1977, 240 [242];… Dreher-Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 13 Rdnr. 11;… Lackner, StGB, 19. Aufl., § 13 Rdnr. 11; vgl. jetzt auch BGH, NStZ 1992, 31;… a. M. Stree, in: Schönke-Schröder, StGB, 24. Aufl., § 13 Rdnr. 37 m. w. Nachw.).
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88 Bei der konkreten Strafbemessung darf der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung, den der Gesetzgeber bei der Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens bereits berücksichtigt hat, daher nicht lediglich unter Heranziehung der Tatbestandsmerkmale strafschärfend berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB ; BGHSt 17, 321 ; Mösl NStZ 1983, 160 [162] unter Hinweis auf BGH Beschluß v. 3.11.1982 - 3 StR 377/82).
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).
- BGH, 20.04.2004 - 4 StR 474/03
Unbenannter besonders schwerer Fall des Betruges im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB …
Ein solches Prozessverhalten erfüllt - von Ausnahmen abgesehen - keinen Straftatbestand (vgl. BGHSt 17, 321).Ein solches Prozeßverhalten erfüllt - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen Straftatbestand (vgl. BGHSt 17, 321).
- KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99 So ist in der Rechtsprechung Beihilfe zu einem Aussagedelikt bejaht worden, wenn der Täter den Zeugen vor oder bei seiner Vernehmung durch eine ausdrückliche Erklärung oder auf andere Weise wissen ließ, daß er ihn im Falle einer Falschaussage oder eines Meineides nicht verraten werde (vgl. BGHSt 17, 321, 323; 2, 129, 132; BGH NJW 1958, 956, 957).
Seither hat die Rechtsprechung die Anforderungen erhöht und eine Garantenpflicht infolge bösgläubiger Benennung eines Zeugen nur noch beim Hinzutreten weiterer Umstände angenommen (vgl. BGHSt 17, 321, 323).
- BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92
Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der …
Eine Strafschärfung aus diesem Grunde ist nur veranlaßt, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHSt 17, 321, 324; BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3). - BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87 Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ;… LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162).
- OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90 Ein garantenpflichtbegründendes Verhalten der Partei zur Verhinderung des Meineids wird heute - nach früher weiterreichender Ausdehnung der Strafbarkeit (z.B. BGH 3, 18 unter Berufung auf RGSt 75, 271) - nur noch dann angenommen, wenn die Partei die Aussageperson in eine besondere, dem Prozeß nicht mehr eigentümliche (inadäquate) Gefahr der Falschaussage gebracht hat (BGHSt 17, 321, 323 mit weiteren Nachweisen;… Willms a.a.O., Randnr. 17;… Lenkner, a.a.O., Randnr. 39;… Dreher/Tröndle, StGB , 44. Auflage, § 154 Randnr. 24;… Lackner, a.a.O.;… Otto, a.a.O.).
- BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00
Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall, …
- BGH, 10.10.1983 - 4 StR 568/83
- LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
- BGH, 23.11.1994 - 3 StR 517/94
- BGH, 16.06.1988 - 2 StR 117/88
