Rechtsprechung
| BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71 |
Eidesverweigerung aus Glaubensgründen
Art. 4 Abs. 1, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 WRV
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Eidesverweigerung aus Glaubensgründen
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungskonforme Auslegung des § 70 Abs. 1 StPO
Besprechungen u.ä.
- delegibus.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kann Joachim Gauck als evangelischer Pfarrer Bundespräsident werden?
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.10.1965 - IV - 186/65 1965 - 8 I KMs 6/65
- OLG Düsseldorf, 22.07.1966 - 1 Ws 407/66
- BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 33, 23
- NJW 1972, 1183
- MDR 1972, 760
- JR 1972, 413
- DÖV 1972, 565
- DVBl 1972, 857
Wird zitiert von ... (54)
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 33, 23 ; 41, 29 ).Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ; 33, 23 ; 93, 1 ).
Auch verwehrt es der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität dem Staat, Glauben und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten (vgl. BVerfGE 33, 23 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00
Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht
Bekenntnis bedeutet dabei nicht lediglich die Zugehörigkeit zu einer organisierten Religionsgemeinschaft, sondern das Bekenntnis, wie es durch die Bekenntnisfreiheit (Religionsfreiheit) des Art. 4 GG geschützt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.1972, BVerfGE 33, 23, 28 = NJW 1972, 1183; Beschluss vom 25.10.1988, BVerfGE 79, 69, 75 = NJW 1989, 827).Insbesondere ist dem Staat eine Bewertung der sich in Bekleidungsvorschriften offenbarenden religiösen Anschauungen nicht gestattet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.1972, a.a.O., 29 ff.).
Danach unterliegt die Bekenntnis- und Religionsfreiheit als Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt nur Einschränkungen, wenn sie in Widerstreit zu kollidierenden Grundrechten Dritter oder anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern tritt (so BVerfG, Beschluss vom 11.04.1972, a.a.O., 29 ff.; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, NJW 2001, 1365, 1366).
Es ist dann Aufgabe des Gesetzgebers, aufgrund einer sachgerechten Güterabwägung die kollidierenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter, also die Bekenntnisfreiheit und die ihr entgegenstehenden Grundrechte Dritter oder sonstige verfassungsgeschützte Rechtsgüter, nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz als einer besonderen Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu einem gerechten, gegenseitig möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.1972, a.a.O., 29 ff.;… Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 1, 21, "Kruzifix"; Beschluss vom 27.11.1990, BVerfGE 83, 130, 143).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2002 - 15 A 1676/00
Kommunalwahl: Freistellung von der Tätigkeit als Wahlhelfer aus Glaubensgründen
BVerfG, Beschluss vom 11.4.1972 - 2 BvR 75/71 -, BVerfGE 33, 23 (28 f.) = NJW 1972, 1183 ff.Ständige Rechtsprechung, grundlegend BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 -, BVerfGE 32, 98 (106 f.) = NJW 1972, 327 ff.; Beschluss vom 11.4.1972 - 2 BvR 75/71 -, a.a.O.
Denn nur wenn der Betroffene eine solche Entscheidung getroffen hat, kann ein Konflikt zwischen einem staatlichem Gebot und einem Glaubensgebot ihn "in seiner geistig-sittlichen Existenz als autonome Persönlichkeit" - vgl. BVerfG, Urteil vom 11.4.1972, a.a.O., S. 1184 - und damit in der durch Art. 4 in spezifischer Weise geschützten Menschenwürde berühren.
BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 2 BvR 387/65 -, a.a.O., S. 329; Beschluss vom 11.4.1972 - 2 BvR 75/71 -, a.a.O., S. 1184.
So zur Freistellung von der allgemeinen Pflicht zur Eidesleistung BVerfG, Beschluss vom 11.4.1972 - 2 BvR 75/71 -, a.a.O., S. 1184.
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563
Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch …
Diese Grenzen müssen also nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundgesetzlichen Wertesystems gezogen werden (vgl. z.B. BVerfG vom 11.4.1972, NJW 1972, 1183/1184 Sp.I).Weil die positive Glaubensfreiheit allen Eltern und Schülern gleichermaßen zukommt, nicht nur den christlichen, lässt sich ein daraus etwa entstehender Konflikt auch nicht nach dem Mehrheitsprinzip lösen, denn gerade das Grundrecht der Glaubensfreiheit bezweckt in besonderem Maß den Schutz der Minderheiten (vgl. BVerfG vom 11.4.1972, NJW 1972, 1183 f. - Eidesverweigerung).
Der Staat - als "Heimstatt aller Bürger" - darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. etwa BVerwG v. 21.4.1999, BayVBI.1999, 663/665 Sp.I m.w.N.), weder durch eine Bevorzugung nach der zahlenmäßigen Stärke noch nach der sozialen Relevanz der Vertreter oder des Inhalts einer bestimmten Glaubenshaltung, auch nicht zum Nachteil von Außenseitern oder Sektierern, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer erwachsen (vgl. dazu BVerfG vom 11.4.1972, NJW 1972, 1183 f. - Eidesverweigerung).
Aus dem hohen Stellenwert der Glaubens- und Gewissensfreiheit, der sich aus ihrer engen Beziehung zur Menschenwürde als dem obersten Verfassungswert herleitet, folgt, dass der Staat auch "Außenseitern" und Einzelnen, die sich von der großen Mehrheit abheben, die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen gestattet, und es ihm versagt ist, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als richtig oder falsch zu bezeichnen (BVerfG vom 11.4.1972, NJW 1972, 1183/1184 Sp.I).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Eine solche Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes geleisteten Eid aus religiösen Gründen ablehnt, wird durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 33, 23 [28 f.] m.w.N.).Unter diesen Umständen ist hier nicht entscheidungserheblich, ob einem solchen Eid von Verfassungs wegen jeder religiöse oder anderweitige Bezug zur Transzendenz abgesprochen werden kann, was nach der Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 33, 23 problematisch erscheint.
Dies zeigt zugleich, daß für die Tätigkeit eines Kreisrats nicht die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen in der Weise vorausgesetzt werden kann, wie es das Bundesverfassungsgericht in einer zudem ergänzenden Begründung für die in Art. 56, 64 Abs. 2 GG genannten Ämter angenommen hat, die in besonders ausgeprägter Weise der Repräsentation des Staates dienen (vgl. BVerfGE 33, 23 [31]).
- BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
Tierschutzrecht
Es kommt dem Einzelnen daher nicht nur als Mitglied einer Glaubensgemeinschaft zugute; vielmehr gestattet Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auch Außenseitern und Sektierern die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75.71 - BVerfGE 33 S. 23, 29).Dabei kann offen bleiben, ob sich dies schon aus dem Grundsatz ergibt, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit Einschränkungen unterliegt, wenn es in Wiederstreit zu anderen Schutzgütern der Verfassung tritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 a.a.O. S. 29).
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht zwar erklärt, das vom Grundgesetz gewährleistete Recht der Glaubensfreiheit werde weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Güterabwägungsklausel relativiert; insbesondere folge aus Art. 136 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG keine Begrenzungsmöglichkeit des einfachen Gesetzgebers, weil diese Vorschrift nach Bedeutung und innerem Gewicht im Zusammenhang der grundgesetzlichen Ordnung von Art. 4 Abs. 1 GG überlagert werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 - BVerfGE 33 S. 23, 29, 31).
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
Ist eine solche Darlegung erfolgt, hat sich der Staat, der ein solches Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft nicht unberücksichtigt lassen darf (vgl. BVerfGE 24, 236 ), einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten (vgl. BVerfGE 33, 23 ). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
4 GG gewährt nicht nur die Freiheit zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (BVerfGE 32, 98 [106]; 33, 23 [28]; 41, 29 [49]); Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sichern in diesem Sinne einen Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung.Grenzen können den Freiheiten des Art. 4 GG nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung jedoch durch andere Bestimmungen des Grundgesetzes gezogen werden (BVerfGE 32, 98 [107 f.]; 33, 23 [29]; 44, 37 [50]).
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
Insbesondere sind die Weimarer Kirchenartikel Bestandteil des Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes, welches das Grundrecht der Religionsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt in den Katalog unmittelbar verbindlicher Grundrechte übernommen und es so gegenüber der Weimarer Reichsverfassung erheblich verstärkt hat (vgl. BVerfGE 33, 23 ). - BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02 Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 33, 23 ; 41, 29 ).
Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ; 33, 23 ; 93, 1 ).
Auch verwehrt es der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität dem Staat, Glauben und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten (vgl. BVerfGE 33, 23 ).
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
- VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417
Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
- VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
Physiologie-Praktikum ohne Tötung von Versuchstieren
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03
Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
- BVerwG, 07.03.1997 - 3 B 173.96
Verfassungsrecht - Religionsausübungsfreiheit und Errichtung eines kirchlichen …
- BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz
- BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer …
- BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
Kündigung wegen Glaubenskonflikts
- BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
- BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem …
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96
Zeugen Jehovas I
- BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96
Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren
- VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 287/03
Konkrete Normenkontrolle: Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften durch …
- BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
- VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00
Einer Lehrerin kann nicht deshalb die Eignung als Pädagogin abgesprochen werden, …
- VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98
- OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01
Zur Befreiung von der Schulbesuchspflicht aus religiösen Gründen.; …
- VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05
9-Jährige aus der islamischen Glaubensrichtung der Ahmadiyya muss am …
- BVerwG, 23.07.1975 - VII B 114.74
Religionsfreiheit und Verschweigen des religiösen Bekenntnisses
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93
Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im …
- OVG Berlin, 04.11.1998 - 7 B 4.98
- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus …
- BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 67.91
- VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
Urteilsgründe im Verfahren der Berliner Scientology-Kirche
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvL 7/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt
- VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12
Iran, D (A), Iraner, Flüchtlingsfrauen, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, …
- BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70
- BVerwG, 30.11.1973 - VII C 59.72
- BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verhängung einer Sperrzeit bei …
- OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 84/02
- BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1997 - 2 A 10914/96
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 9 S 1126/95
Schulfach Ethik für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
- BFH, 22.07.1993 - IV B 24/93
Sie betreiben juristische Internetseiten?