Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52 |
Eifersucht
§ 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Volltextveröffentlichungen
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StGB § 211
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 3, 180
- NJW 1952, 1303
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).Mit dieser Möglichkeit hätte sich der Tatrichter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch zur inneren Tatseite (BGHSt 3, 180, 181), auseinandersetzen müssen.
- BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06
"Fall Dennis"; Totschlag und Mord (bedingter Tötungsvorsatz beim Verhungernlassen …
Das Mordmerkmal "grausam" wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180, 181; BGH NJW 1986, 265, 266).Das Mordmerkmal "grausam" wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180, 181; BGH NJW 1986, 265, 266).
- BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69 Eine so maßlose Eifersucht ist menschlich nicht mehr einfühlbar und steht auf tiefster Stufe (vgl. dazu BGHSt 3, 180, 182/183).
- BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68 Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180 und 264).
- BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67 In Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 3, 180, in der der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen unter denen auch Eifersucht ein niedriger Beweggrund sein kann, abgegrenzt hat, und in erkennbarer Berücksichtigung dieser Rechtsprechung stellt das Schwurgericht maßgeblich darauf ab, daß der Angeklagte nicht wollte, daß A. "ihr Leben behielt, wenn sie nicht zu ihm zurückkehrte".
- BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70 Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Quallen zufügt (BGHSt 3, 180 und 264).
- BGH, 02.12.1986 - 1 StR 638/86 Keinen Bedenken begegnet die Annahme des Schwurgerichts, daß die Angeklagten aus niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB handelten (zu diesem Merkmal vgl. BGHSt 3, 180, 182 sowie BGH NJW 1981, 1382).
- BGH, 16.09.1980 - 1 StR 468/80
Kein Anspruch auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe - Mord aus …
Bei dieser Sachlage bestand, soweit der Angeklagte über die Nichterfüllung seiner Forderungen verärgert war, ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Anlaß seiner Verärgerung und dem von ihm erstrebten Erfolg (vgl. BGH NJW 1967, 1140); seine Eifersucht war als verachtenswertes, auf tiefster sittlicher Stufe stehendes Motiv anzusehen, weil sie, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Angeklagten beruhte (vgl. BGHSt 3, 180 [182]; 22, 12 [13]). - BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.05.1990 - 3 StR 11/90
- BGH, 07.07.1993 - 2 StR 180/93
- BGH, 12.09.1972 - 1 StR 324/72
- BGH, 03.02.1988 - 2 StR 577/87
