Rechtsprechung
| BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83; 1 BvR 501/83 |
Eigenbedarf I
§ 564b Abs. 2 Satz 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Eigenbedarf I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.02.1983 - 11 S 295/82
- LG Koblenz, 19.04.1983 - 6 S 278/82
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83; 1 BvR 501/83
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 68, 361
- NJW 1985, 2633
- MDR 1985, 550
- ZMR 1985, 154
Wird zitiert von ... (108)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Die Verfassungsmäßigkeit des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen, die seiner Anwendung im Einzelfall gezogen sind, waren bereits Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1985 (BVerfGE 68, 361;… zu Inhalt und Entstehungsgeschichte der Vorschrift a.a.O., S. 363 f.).Den in BVerfGE 68, 361 (370 ff.) entwickelten und vom Bundesgerichtshof im Rechtsentscheid vom 20. Januar 1988 beachteten Grundsätzen sei weiterhin zu folgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Beschluß vom 8. Januar 1985 (BVerfGE 68, 361 [367 ff.]) zur Verfassungsmäßigkeit des § 564b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB entschieden, daß das Kündigungsrecht des Vermieters ohne Verfassungsverstoß von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietvertrages abhängig gemacht werden darf.
Er trägt dem Umstand Rechnung, daß die selbst genutzte Wohnung sowohl für den Mieter als auch für den Eigentümer Mittelpunkt der Existenz ist (BVerfGE 68, 361 [371]).
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]).
Eine Gesetzesauslegung, welche den Willen des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, unberücksichtigt ließe, wäre indes mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 68, 361 [375]).
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits hervorgehoben hat, geht es bei der Eigenbedarfskündigung für beide Vertragsteile - und damit auch für den Vermieter - um Interessen mit starkem personalem Bezug (vgl. BVerfGE 68, 361 [371]).
Fachgerichte haben seinen Entschluß, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu akzeptieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen (vgl. auch BVerfGE 68, 361 [373 f.]).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auch der Vermieter kann für aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter fließende Ansprüche das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Anspruch nehmen (für den Anspruch auf Mietzins: vgl. BVerfGE 37, 132 [141 f.]; 49, 244 [247 ff.]; 53, 352 [357 f.]; 71, 230 [247]; 79, 80 [84 f.]; für das Kündigungsrecht: vgl. BVerfGE 68, 361 [370]; 79, 283 [289 f.]; 79, 292 [302]).Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung, die als solche mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozial gebundenen Eigentums nicht in Einklang stünde, ist nicht erkennbar (vgl. BVerfGE 68, 361 [71]).
Die Wohnung als der räumliche Mittelpunkt freier Entfaltung seiner Persönlichkeit, als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung, kann ihm nicht ohne beachtliche Gründe durch Kündigung entzogen werden (vgl. BVerfGE 68, 361 [371]).
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 [372]; 79, 292 [303]).
- BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87
Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Es komme hinzu, daß das LG vom Beschluß des BVerfG v. 8.1.1985, BVerfGE 68, 361 , dem zitierten Rechtsentscheid des OLG Hamburg, WuM 1986, 51 und dem Rechtsentscheid des BayObLG in WuM 1986, 271 abgewichen sei.Die Erwägung, der Beschwerdeführer zu 1.) habe den Eigenbedarf selbst herbeigeführt, verstoße aus den in BVerfGE 68, 361 aufgeführten Gründen gegen Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG .
Die verfassungsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 BGB stellen, sind durch den Beschluß v. 8.1.1985 (BVerfGE 68, 361 ) grundsätzlich geklärt.
Zu Unrecht beruft sich das LG darauf, das BVerfG habe im Fall 1 BvR 792/83 (BVerfGE 68, 361 ) von Verfassungs wegen keinen Anlaß zu Beanstandungen gesehen.
In der genannten Entscheidung (BVerfGE 68, 361, 372 f.) ist dargelegt, daß die Fachgerichte auch bei Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 S. 1 BGB die widerstreitenden Belange (Erlangungsinteresse und Bestandsinteresse) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu einem Ausgleich bringen müssen.
Die Entscheidung BVerfGE 68, 361 bietet auch keine Handhabe für eine Praxis, Eigenbedarfskündigungen unter formelhaftem Hinweis auf einen - eher so empfundenen als im einzelnen dargelegten - »weit überhöhten Wohnbedarf« die Berechtigung abzusprechen.
- BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85 Wesentliche Funktion der Eigentumsgarantie ist es, dem Träger des Grundrechts im vermögensrechtlichen Bereich einen Freiraum zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung, auch durch wirtschaftliche Betätigung, zu sichern (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 51, 193 ; 68, 361 ).
Aufgabe der Gerichte bei der Anwendung und Auslegung eigentumsbeschränkender Vorschriften ist es, die dem Gesetzgeber bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Eigentümerbefugnisse gezogenen Grenzen zu beachten und ggf. durch verfassungskonforme Auslegung zu aktualisieren (vgl. BVerfGE 68, 361 ).
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Soweit es um die Funktion des Eigentums als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (vgl. BVerfGE 50, 290 [340 f.] m.w.N.); soweit der Nichteigentümer seinerseits der Nutzung des Eigentumsobjekts zu seiner Freiheitssicherung und verantwortlichen Lebensgestaltung bedarf, umfaßt das grundgesetzliche Gebot einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung die Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Nichteigentümer (vgl. BVerfGE 68, 361 [368]).Zwar ist dem vorlegenden Gericht darin zuzustimmen, daß der gesetzgeberischen Zielsetzung kein soziales Gewicht beikommt, das etwa dem sozialen Mietrecht (vgl. BVerfGE 38, 348 [370]; 68, 361 [369 f.]) vergleichbar wäre.
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Vielmehr vollzieht sie die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nach und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 89, 1 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Sie tragen der Tatsache Rechnung, daß große Teile der Bevölkerung auf Mietwohnungen unausweichlich angewiesen sind und die Wohnung Lebensmittelpunkt des Mieters ist, so daß ein Wohnungswechsel für ihn in der Regel neben nicht unbeträchtlichen Kosten, Beeinträchtigungen im persönlichen, familiären und sozialen Bereich mit sich bringt (vgl. BVerfGE 68, 361 [370]; 79, 292 [302]).Aus der Aufgabe des Gesetzgebers, im Mietrecht die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 68, 361 [368]), kann daher ein sachlicher Grund für eine Besserstellung des Eigentümers, der die Wohnung einem gewerblichen Zwischenmieter vermietet hat, nicht hergeleitet werden (vgl. BGHZ 84, 90 [98]).
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Ferienwohnungen
Auch die Fachgerichte haben bei deren Handhabung die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (BVerfGE 68, 361 [372]; 79, 292 [303]).Das BVerfG hat bereits im Jahre 1985 (BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; bestätigt durch BVerfGE 79, 292 [302]) ausgesprochen, daß der Gesetzgeber das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ohne Verstoß gegen die Eigentumsgewährleistung vom Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564b Abs. 1 BGB) abhängig machen durfte.
Das hat das BVerfG mehrfach festgestellt (vgl. BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; 79, 292 [302]) und auch in dem heutigen Beschluß erneut bestätigt.
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Dieses sollte den Mieter vor nicht hinreichend motivierten, das heißt ohne beachtliche Gründe verfolgten Räumungsbegehren schützen (vgl. BVerfGE 68, 361, 371 m.w.N.).Das Bundesverfassungsgericht hat stets den hohen sozialen Wert hervorgehoben, den die Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt für die Entfaltung des Mieters hat (vgl. BVerfGE 38, 348, 370; BVerfGE 68, 361, 370; BVerfGE 79, 292, 302).
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Eigenbedarf; Wohnbedarf des Vermieters; Sozialklausel; Lebensgestaltung des …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; 89, 1 ).Denn es unterliegt der alleinigen, sich aus dem Eigentumsgrundrecht ergebenden Befugnis des Vermieters zu bestimmen, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361 ).
14 Abs. 1 Satz 1 GG schließt allerdings Beschränkungen des Kündigungsrechts, wie sie die - verfassungsgemäße (vgl. BVerfGE 68, 361) - Vorschrift des § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB und die Regelung in § 556 a BGB vorsehen, nicht aus.
- BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06
Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Mietrecht - Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung
- BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
- BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG …
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
- BVerfG, 24.06.1988 - 1 BvR 736/88
Darlegungs- und Beweislast beim Einwand rechtsmißbräuchlicher …
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Immobilien - Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Eigenbedarf muss schnell umgesetzt werden
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung …
- OLG Frankfurt, 03.06.1988 - 20 REMiet 2/88
- BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Auslegung der Duldungspflicht für die Verlegung von Versorgungsleitungen nach der …
- BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/87
- BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung …
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Voraussetzungen einer Entwicklungsmaßnahme
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer …
- BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Wohnungseigentum - Eigentumsschutz der Wohnungseigentümer untereinander
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Wohnungseigentum - Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin
- BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
- BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94
Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten …
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die …
- BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 416/98
Verfassungsmäßigkeit des § 2 BergArbWoBauG
- BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …
- BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
- BVerfG, 23.03.1998 - 1 BvR 2231/97
Überspannung der Anforderungen an eine Kündigung nach § 564b Abs. 4 BGB
- OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten privater Waldeigentümer
- BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Geldausgleichs für …
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht
- BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung
- BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …
- OLG Hamburg, 03.03.1999 - 4 REMiet U 131/98
Mietpreisüberhöhung nach Wegfall eines geringen Wohnraumangebots
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
- BVerwG, 02.07.2008 - 4 A 1025.06
Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Planfeststellung eines Flughafens; …
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 50/01
Vertragswidriger Umbau eines Badezimmers durch Mieter ohne Strukturveränderung …
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Bestandsschutz einer immissionsschutzrechtlich genehmigten und in Betrieb …
- BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut …
- BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11
Konkurrentenstreit zwischen Beamten und Angestellten
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96
Zweckentfremdungsgenehmigung mit Auflage
- BVerfG, 24.04.1998 - 1 BvR 587/88
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Arbeitnehmererfindungsgesetzes
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 1143/90
Verfassungsmäßigkeit des fehlenden Urheberrechtsschutzes für als Technische …
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Kompetenzverteilung im dualen Rundfunksystem mit Verfassungs- und …
- BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
Verfahrensrecht - Rechtsschutz für den Schuldner in der Zwangsverwaltung
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Entscheidung über eine …
- KG, 15.06.2000 - 16 REMiet 10611/99
Haftung des Mieters für Erfüllungsgehilfen
- BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86
Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, …
- BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi
- VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 70/06
Mietrecht - Darf Mieter auf Auseinandersetzungen zw. Mieter/Vermieter hinweisen?
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Wiederaufnahme eines wegen Todes einer …
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 …
- VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07
Staats- und Verfassungsrecht; konkrete Normenkontrolle; Konkrete Normenkontrolle; …
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Immobilien - Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!
- BVerwG, 12.03.1998 - 6 B 10.98
Verwaltungsprozeßrecht - Revision und irrevisibles Landesrecht
- BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den …
- BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslegung des § 10 Abs. 3 BKleingG
- VGH Hessen, 20.09.2001 - 4 UE 1212/96
Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum - Ersatzwohnraum
- OLG Koblenz, 01.03.1989 - 4 W - RE - 695/88
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Zweckentfremdungsverbot; Geltungsbereich; Umwidmung von Wohnraum
- OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85
- BVerfG, 30.11.1989 - 1 BvR 1212/89
Erfordernis der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten …
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters
- BVerfG, 01.07.1988 - 1 BvR 1390/87
Prüfungsumfang bei der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 20.07.1989 - 2 BvR 1205/88
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über Kündigung wegen Eigenbedarfs
- OLG Karlsruhe, 29.12.1989 - 3 REMiet 2/89
- BVerfG, 23.08.1990 - 1 BvR 440/90
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unzulässigkeit von Vorratskündigungen
- BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über …
- OLG Saarbrücken, 02.07.1992 - 5 REMiet 1/92
- BVerfG, 22.09.1992 - 2 BvR 1035/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung nachträglich …
- BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und Begriff des besonders schweren …
- BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschedung über eine …
- BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung über …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
- BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 188/11
Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.e.Verfahrens über eine …
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 40.85
- VGH Bayern, 11.12.1992 - 2 N 90.2791
Bauplanungsrecht: Ausschluß von Vergnügungsstätten im Bebauungsplan
- AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung: Wirksamkeit einer …
- OLG Hamm, 24.07.1986 - 4 REMiet 1/86
- OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W - RE - 57/87
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 14.85
- AG Neuss, 14.04.1989 - 36 C 114/88
- BVerfG, 23.09.1991 - 1 BvR 775/89
Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen unter nahen …
- BVerfG, 07.06.1989 - 1 BvR 230/89
Verfassungsrechtliche Prüfung von klageabweisenden Entscheidungen wegen Räumung
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 4 M 126/92
- VerfG Brandenburg, 19.11.1998 - VfGBbg 37/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen berufungsgerichtliche Entscheidung zur …
- OLG Hamburg, 03.03.1999 - 4 REMiet U131/98
- VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 108/02
Keine Verletzung des Willkürverbots und der Eigentumsgarantie durch …
