Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97   

Eigenberichterstattung im Internet

§ 890 ZPO, 'Äußerungskern', Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, GG Art. 5 Abs. 1 S. 2, GG Art. 5 Abs. 2, ZPO § 890 Abs. 1 S. 1
    Wiedergabe untersagter Äußerungen über das Internet

  • jur-abc.de

    Wiedergabe untersagter Äußerungen über das Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit und Erzwingung titulierter Unterlassungspflichten

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"

Verfahrensgang

nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04  

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im

    Eine gegen die Vollstreckung gerichtete Verfassungsbeschwerde kann nur zur Überprüfung von Grundrechtsverletzungen dienen, die sich auf die Zwangsvollstreckung selbst beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

    Die hier angewandte, im Wettbewerbsrecht entwickelte "Kerntheorie", wonach der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche gleichwertigen Äußerungen umfasst, die ungeachtet etwaiger Abweichungen im Einzelnen den Äußerungskern unberührt lassen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 5 B 1717/99  

    Dokumentenbelieferung für Internet-Datenbank

    für Online-Dienste verneint: Degenhart in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1 und 2, Rn. 414; a.A. Burkhardt, CR 1999, S. 38, S. 40 f.; für über das Internet verbreitete Rundschreiben offen gelassen: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97 -, JURIS.
  • OLG München, 01.03.2001 - 21 W 3313/00  

    Referierende Wiederholung des Unterlassungstenors - referierender Bericht im

    Diese Norm schränkt zwar als allgemeines Gesetz die Meinungsäußerungsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich ein (vgl. BVerfG, EuGRZ 1997, 446).
mehr
  • OLG Köln, 20.12.2007 - 15 W 76/07  
    Denn jedenfalls im Regelfall gebietet es der auch für die sog. "Eigenberichterstattung" eines Presseorgans über ein gegen ihn erlassenes Verbot geltende Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG nicht, die durch wörtliche Wiedergabe der untersagten Äußerungen eintretende Auffrischung des Verletzungserfolges hinzunehmen (vgl. BVerfG, EuGRZ 1997, 446; BGH, NJW 1996, 1131 ff; OLG München, AfP 2001, 322 f; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 187 f; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, 12. Kap. Rdz. 158 - jew. m. w. Nachw.).
  • KG, 10.09.2009 - 9 W 158/09  

    Kein Verstoß gegen Unterlassungstenor durch bloße Wiedergabe

    Wird der Schuldner zur Unterlassung einer bestimmten Aussage verurteilt, bedeutet die bloße referierende Wiedergabe des Unterlassungstenors für sich genommen noch keine Verletzung des gerichtlichen Verbots (OLG München, AfP 2001, 322; Juris Tz. 6; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 158), Denn in einer zutreffenden Wiedergabe des titulierten Unterlassungsgebots liegt im Allgemeinen noch kein erneutes Aufstellen oder Verbreiten der untersagten Äußerung, sondern lediglich die Mitteilung einer wahren Tatsache (KG, ZUM-RR 2008, 119, Juris Tz. 12; OLG Frankfurt. NJW-RR 2001, 187, 188), etwas anderes gilt nur dann, wenn der referierende Charakter der Aussage aus Sicht des durchschnittlichen Lesers in den Hintergrund tritt und die Wiedergabe des gerichtlichen Verbots lediglich als Vorwand dient, um die untersagte Äußerung nochmals zu wiederholen oder gar zu bekräftigen (vgl, BVerfG, Beschl, v. 9.7.1997-1 BvR 730/97, bezüglich der Äußerung: "Wie ihr Euch erinnern werdet, habe ich Jan Philipp Reemtsma als 'eines der größten Schweine' bezeichnet und seinen 'Entführern viel Glück' gewünscht").
  • OLG Köln, 19.06.2009 - 15 W 32/09  
    Der Senat bleibt seiner in dem Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 76/07 - geäußerten, in dem angefochtenen Beschluss richtig zitierten Auffassung, dass die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Verletzten gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, § 890 ZPO und dem Recht auf freie Meinungsäußerung des zur Unterlassung einer ehrverletzenden Erklärung Verurteilten gemäß Art. 5 Abs. 1 GG dann nicht von dem Unterlassungsgebot erfasst, wenn sich die Wiederholung der nach dem Unterlassungstitel untersagten Äußerung als Berichterstattung über das verhängte Verbot und vom durchschnittlich aufmerksam wahrnehmenden Adressatenkreis nicht als wiederholende Auffrischung der verbotenen Äußerung darstellt (vgl.: BVerfG, B. v. 9.7.1997 - 1 BvR 730/97 - EuGRZ 1997, 446; BGH, OLG München, B. v. 1.3.2001 - 21 W 3313/00 - AfP 2001, 322; OLG Frankfurt, B. v. 18.3.1999 - 16 W 2/99 - NJW-RR 2001, 187; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12 Rn. 158).
  • OLG Köln, 29.06.2009 - 15 W 32/09  
    Der Senat bleibt seiner in dem Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 76/07 - geäußerten, in dem angefochtenen Beschluss richtig zitierten Auffassung, dass die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Verletzten gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, § 890 ZPO und dem Recht auf freie Meinungsäußerung des zur Unterlassung einer ehrverletzenden Erklärung Verurteilten gemäß Art. 5 Abs. 1 GG dann nicht von dem Unterlassungsgebot erfasst, wenn sich die Wiederholung der nach dem Unterlassungstitel untersagten Äußerung als Berichterstattung über das verhängte Verbot und vom durchschnittlich aufmerksam wahrnehmenden Adressatenkreis nicht als wiederholende Auffrischung der verbotenen Äußerung darstellt (vgl.: BVerfG, B. v. 9.7.1997 - 1 BvR 730/97 - EuGRZ 1997, 446; BGH, OLG München, B. v. 1.3.2001 - 21 W 3313/00 - AfP 2001, 322; OLG Frankfurt, B. v. 18.3.1999 - 16 W 2/99 - NJW-RR 2001, 187; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12 Rn. 158).
  • KG, 24.07.2009 - 9 W 133/09  
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der referierende Charakter der Aussage aus Sicht des durchschnittlichen Lesers in den Hintergrund tritt und die Wiedergabe des gerichtlichen Verbots lediglich als Vorwand dient, um die untersagte Äußerung nochmals zu wiederholen oder gar zu bekräftigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.7.1997 - 1 BvR 730/97, bezüglich der Äußerung: "Wie ihr Euch erinnern werdet, habe ich Jan Philipp Reemtsma als 'eines der größten Schweine' bezeichnet und seinen 'Entführern viel Glück' gewünscht").
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht