Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88   

Eileiterunterbrechung

§ 226 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB, mutmaßliche Einwilligung, maßgeblicher Zeitpunkt, Irrtum

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB (1975) vor § 1

  • DRSP

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

  • uni-koeln.de

    Schwere Körperverletzung - ärztlicher Eingriff und mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) vor § 1 ,
    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 246
  • NJW 1988, 2310
  • NStZ 1988, 406
  • MDR 1988, 685
  • StV 1989, 245
  • StV 1988, 523
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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98  

    Körperverletzung durch Sterilisation bei einer Kaiserschnittoperation

    Zur mutmaßlichen Einwilligung bei Operationserweiterung, hier Sterilisation nach Kaiserschnitt (im Anschluß an BGHSt 35, 246).

    Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, daß sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird (vgl. BGHSt 35, 246, 249 f.).

    Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich der Patient anders entschieden hätte, wird allerdings davon auszugehen sein, daß sein (hypothetischer) Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin als normal und vernünftig angesehen wird ( BGHSt 35, 246, 249 f.; vgl. Ulsenheimer, in Laufs, Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., § 139 Rdn. 46; Geppert JZ 1988, 1024, 1026).

    Indem das Landgericht schon aufgrund dieser objektiven Umstände die sofortige Sterilisation als dem mutmaßlichen Willen der L zuwiderlaufend gewertet hat, hat es entgegen der Auffassung der Verteidigung den vom Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 25. März 1988 ( BGHSt 35, 246, 249) für die mutmaßliche Einwilligung bei unvorhergesehener Operationserweiterung vorgegebenen Beurteilungsmaßstab nicht verkannt.

    Insoweit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Situation von derjenigen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. März 1988 (aaO) zu beurteilen hatte.

    Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum schließt in Analogie zu § 16 StGB vorsätzliches Handeln aus ( BGHSt 11, 111, 114; 35, 246, 250; BGH JZ 1964, 231).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94  

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten (vgl. BGHSt 32, 367, 379; 35, 246, 249; 37, 376, 378 f.), gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf.

    Hierbei sind frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Kranken ebenso zu berücksichtigen wie seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (vgl. BGHSt 35, 246, 249).

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94  

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (u.a. BGHSt 11, 111; 16, 309; 35, 246; BGH JR 1994, 514; BGHZ 29, 46; 29, 176; 106, 391; BGH NJW 1974, 1422; 1980, 633, 1334).

    Zu ihrer Rechtfertigung bedarf es der Einwilligung des Patienten (RGSt 25, 375, 378; 74, 91, 93; BGHSt 11, 111, 112; 16, 309 ff.; 35, 246 ff.).

mehr
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01  

    Abbruch der künstlichen Ernährung eines Betreuten

    Hierbei sind frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Betroffenen ebenso zu berücksichtigen wie seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 35, 246, 249; 40, 257, 263).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 700/94  
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  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90  

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Kann der todkranke Patient nicht mehr selbst entscheiden und wird für ihn auch kein Pfleger bestellt (vgl. BGHZ 29, 52), so ist sein mutmaßlicher Wille und nicht das Ermessen der behandelnden Arzte rechtlicher Maßstab dafür, welche lebensverlängernden Eingriffe zulässig sind und wie lange sie fortgesetzt werden dürfen (zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens: BGHSt 35, 246, 249/250).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01  

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften

    Auch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der mutmaßlichen Einwilligung stellt einen eigenständigen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BGHSt 45, 219 [221]; 35, 246 [249]), der Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen der Strafbarkeit nach § 203 StGB rechtfertigen kann (vgl. Tröndle/ Fischer, a. a. O., Rn. 28).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 300/03  

    Körperverletzung (Arztstrafrecht; ärztlicher Heileingriff; Kausalität;

    Um einen ärztlichen Eingriff, der dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, der nicht befragt werden kann, geht es hier erkennbar nicht (vgl. zum Begriff BGHSt 35, 246).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06  

    Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs-

    Wie die Beklagte zu Recht bemerkt, kommt eine Rechtfertigung unter denn Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung auch dort in Betracht, wo primär die Gelegenheit bestanden hätte, die betroffene Person zu befragen und dies - womöglich sogar schuldhaft - versäumt wurde (BGHSt 35, 246, 249; BGH, NJW 1988, 2310 ).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02  

    Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig

    Eine erhöhte Gefahr für Leib oder Leben der Nebenklägerin (vgl. BGHSt 35, 246 und 45, 219) hatte sich während der Operation nicht ergeben.
  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11  

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99  

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98  

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der

  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89  
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