Rechtsprechung
| BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88 |
Eilversammlungen
Art. 8 GG, §§ 26 Nr. 2, 14 VersG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Eilversammlungen
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gemehmigung von Eilversammlungen
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 20.10.1986 - 22 Ds 26/86
- LG Mannheim, 30.06.1987 - 5 Ns 20/87
- OLG Karlsruhe, 02.05.1988 - 3 Ss 163/87
- BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 85, 69
- NJW 1992, 890
- NStZ 1992, 188
- NVwZ 1992, 463
Wird zitiert von ... (34)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen …
- BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
§ 43 a StGB ist verfassungswidrig
Das Grundgesetz will auf diese Weise sicherstellen, dass jedermann sein Verhalten auf die Strafrechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen befürchten muss (vgl. BVerfGE 64, 369 ; 85, 69 ).Im Strafrecht kommt freilich der grammatikalischen Auslegung eine herausgehobene Bedeutung zu; hier zieht der mögliche Wortsinn einer Vorschrift gerade mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG der Auslegung eine Grenze, die unübersteigbar ist (BVerfGE 85, 69 ; 87, 209 ).
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Die Auslegung der Norm, um die es hier allein geht, wird durch Art. 103 Abs. 2 GG nach den hierzu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen dahin eingeschränkt, daß sie den möglichen Wortsinn der Norm - beurteilt aus der Sicht des Normadressaten - nicht überschreiten darf (vgl. BVerfGE 73, 206, 235 f.; 85, 69, 73; ebenso Abschnitt B I 1 der Gründe der vorliegenden Entscheidung).
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 137.07 Bei Eilversammlungen, bei denen die 48-Stunden - Frist nicht eingehalten werden kann, gilt diese Frist nicht; der Veranstalter ist stattdessen gehalten, unverzüglich die Anmeldung vorzunehmen, sobald der Entschluss zur Durchführung feststeht (vgl. BVerfGE 85, 69, 74 f.;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 14 Rn. 22 m.w.N.).
Den in der Anmeldung enthaltenen Informationen kommt insoweit wesentliche Bedeutung für die Gefahrenabwehr und den Ausgleich drohender Grundrechtskollisionen zu (vgl. BVerfGE 69, 315, 358 f; 85, 69, 74 f.;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 1 Rn. 194 ff, § 14 Rn. 51 ff;… Hettich, Versammlungsrecht in der kommunalen Praxis, 1. Aufl. 2003, Rn. 108).
Allerdings gilt die in § 14 VersG normierte Anmeldepflicht nicht für Spontandemonstrationen, da wegen des zeitlichen Zusammenfallens von Entschluss zur und Ausführung der Versammlung eine vorhergehende Anmeldung bei der zuständigen Behörde nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 69, 315, 350; 85, 69, 74;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 14 Rn. 20 m.w.N. ).
Anders als eine vor Durchführung der Versammlung zu erfüllende Anmeldepflicht, die - wie oben dargelegt - bei Spontanversammlungen nicht erfüllt werden kann, ohne den mit der Versammlung verfolgten Zweck zu vereiteln (vgl. BVerfGE 69, 315, 350; 85, 69, 74; BVerwGE 26, 135, 138;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 14 Rn. 20 m.w.N. ), erleichtert eine Auskunftspflicht im Ausführungsstadium vielmehr die Erreichung dieses Zwecks und kann sie ggf. sogar erst ermöglichen.
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
Dann genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 41, 314 ; 71, 108 ; 73, 206 ; 85, 69 ; 87, 209 ; 92, 1 ). - BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Das Grundgesetz will auf diese Weise sicherstellen, dass jedermann sein Verhalten auf die Strafrechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen befürchten muss (vgl. BVerfGE 64, 369 ; 85, 69 ; 95, 96 ).Damit wird jede Auslegung einer Strafbestimmung ausgeschlossen, die den Inhalt der gesetzlichen Sanktionsnorm erweitert und damit Verhaltensweisen in die Strafbarkeit einbezieht, die die Tatbestandsmerkmale der Norm nach deren möglichem Wortsinn nicht erfüllen (vgl. BVerfGE 85, 69 ).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Die äußerste Grenze der Auslegung bildet der Wortlaut der Norm [vgl. BVerfGE 85, 69 [73] m.w.N.]. - BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend, der die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation darstellt (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 85, 69 ). - BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
Verhältnismäßig ist diese jedoch nur, sofern sie nicht ausnahmslos gilt, sondern Spontan- oder Eilversammlungen zulässt, und ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht nicht automatisch das Verbot der Versammlung zur Folge hat (vgl. BVerfGE 69, 315 [350 f.]; 85, 69 [74 f.]). - BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer Versammlung
Versammlungsrechtliche Vorschriften über die Anmeldepflicht nach § 14 VersG sind auf die Spontanversammlung nicht anwendbar, soweit der mit der Spontanveranstaltung verfolgte Zweck bei Einhaltung dieser Vorschrift nicht erreicht werden könnte (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 85, 69 ). - VG Hamburg, 11.11.2009 - 4 K 3590/04
Auflösung einer Versammlung, die sich auf den Erhalt des Wohnens in Bauwägen …
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
Personalienangabe
- VGH Bayern, 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 1 B 4.05
- BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Kosten für versammlungsrechtliche Auflagen
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1884/93
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des …
- BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG
- OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08
- VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08
Strommengenbegrenzung nach dem EEG
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 1 S 2428/99
Lohnstatistik: Pflicht zur Auskunft der "verarbeitende Industrie"
- BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Wortlautgrenze; Analogieverbot; …
- VG Arnsberg, 07.04.2009 - 11 K 1273/08
- FG München, 29.04.2003 - IV 234/02
Mittelbarer Gesellschafterbeitritt kein steuerpflichtiger Erwerb
- BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94
Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95
Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1995 - 13 S 3199/94
Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der …
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 487/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 1 A 149/00
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - 1 S 3415/95
Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Eilverfahren über einen "Akt der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3711/94
Zur Zuständigkeit für die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Falle der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
Zum Begriff des Arbeitnehmers iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1
