Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61   

Eingemeindung

§ 42 Abs. 1 VwGO, Eingemeindung kann ein Verwaltungsakt sein;

§ 42 Abs. 2 VwGO, Klagebefugnis ist gegeben, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 18, 154
  • DÖV 1964, 546
  • DÖV 1964, 205
  • DVBl 1964, 191



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94  

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Die Klägerin kann im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, durch den angegriffenen Bescheid in dem von ihr behaupteten Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG verletzt zu sein, da dieses nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihr nicht zustehen kann (vgl. BVerwGE 18, 154 [157]; 95, 25 [27]).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79  
    verletzt sein können (BVerwG, Buchholz 310, § 42 VwGO Nr. 11; BVerwGE 18, 154 [157]; 36, 192, [199 f.]; 44, 1 [3] = NJW 1974, 203).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92  
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