Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00   

Eintritt in BGB-Gesellschaft

§§ 705 ff BGB, aufgrund der Anerkennung eigener Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (GbR) durch die neuere Rechtsprechung haften eintretende Gesellschafter nun auch für Altschulden der Gesellschaft;

Reichweite des § 93 ZPO bei Rechtsprechungsänderung

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Stade, 18.05.2000 - 4 O 391/99
  • OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01  

    Wettbewerbsrecht - Einkaufsgutschein kein Preisnachlass!

    Das gilt - anders als im Fall der Gesetzesänderung (vgl. dazu BGHZ 37, 233, 246 f.) - unabhängig davon, ob der Beklagte den Anspruch im Hinblick auf diese Änderung umgehend anerkennt, auch in kostenmäßiger Hinsicht (a.A. für den - vorliegend nicht gegebenen - Fall, daß sich die seit jeher einhellige Rechtsprechung zum Nachteil des Beklagten ändert, OLG Celle OLG-Rep 2002, 125).
  • LG Hamburg, 23.12.2009 - 303 S 25/09  

    Rückzahlungsanspruch aus Insolvenzanfechtung: Sofortiges Anerkenntnis der

    Der getroffenen Kostenfolge steht die Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 22 U 155/00 -, veröffentlicht in OLGR 2002, 125, wonach ein mit Rücksicht auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erklärtes Anerkenntnis der Klageforderung unter § 93 ZPO falle, nicht entgegen.
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