Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00 |
Eintritt in BGB-Gesellschaft
§§ 705 ff BGB, aufgrund der Anerkennung eigener Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (GbR) durch die neuere Rechtsprechung haften eintretende Gesellschafter nun auch für Altschulden der Gesellschaft;
Reichweite des § 93 ZPO bei Rechtsprechungsänderung
Volltextveröffentlichungen (4)
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
HGB § 130, ZPO § 93
Personengesellschaften, Firmenübernahme, prozessualer Kostenerstattungsanspruch - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis des BGB-Gesellschafters nach Änderung der BGH-Rechtsprechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des in eine BGB -Gesellschaft eintretenden Gesellschafters für Altschulden
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Stade, 18.05.2000 - 4 O 391/99
- OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01
Wettbewerbsrecht - Einkaufsgutschein kein Preisnachlass!
Das gilt - anders als im Fall der Gesetzesänderung (vgl. dazu BGHZ 37, 233, 246 f.) - unabhängig davon, ob der Beklagte den Anspruch im Hinblick auf diese Änderung umgehend anerkennt, auch in kostenmäßiger Hinsicht (a.A. für den - vorliegend nicht gegebenen - Fall, daß sich die seit jeher einhellige Rechtsprechung zum Nachteil des Beklagten ändert, OLG Celle OLG-Rep 2002, 125). - LG Hamburg, 23.12.2009 - 303 S 25/09
Rückzahlungsanspruch aus Insolvenzanfechtung: Sofortiges Anerkenntnis der …
Der getroffenen Kostenfolge steht die Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 22 U 155/00 -, veröffentlicht in OLGR 2002, 125, wonach ein mit Rücksicht auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erklärtes Anerkenntnis der Klageforderung unter § 93 ZPO falle, nicht entgegen.
