Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00   

Einziehungsgrundstück in Spanien

§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;

§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;

§ 244 Abs. 3 StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 244 Abs. 3 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73d StGB
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Sachverständiger; Ungeeignetheit eines Beweismittels; Erweiterter Verfall (Auslandsgrundstücke)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der Teilaussage; Beweiswürdigung bei einer Teilaussage

  • lexetius.com
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 494
  • NStZ 2000, 483
  • StV 1999, 598
  • JR 2001, 79
  • StV 2000, 598
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01  

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04  

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99  

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
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  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

    Die Anordnung des Verfalls des Guthabens auf dem Konto bei einer luxemburgischen Bank begegnet auch unter dem Gesichtspunkt der Souveränität Luxemburgs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, NStZ 2000, 483).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00  

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Denn ein Sachverständiger wäre vorliegend schon deshalb ungeeignet gewesen, weil die zur Erstattung des beantragten Sachverständigengutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen nicht genannt und auch nicht erkennbar sind (siehe dazu zuletzt BGH StV 2000, 598).
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