Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98 |
Eismann
§ 13 GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, § 5 ArbGG, Scheinselbständigkeit, Franchisenehmer als arbeitnehmerähnliche Person (Anlehnung an § 12a TVG: wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit)
Volltextveröffentlichungen (10)
- Alpmann Schmidt
- betriebsraete.de
- franchiserecht.de
Arbeitnehmerähnliche Franchisenehmer Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (Eismann II)
- franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Eismann II
Zum Rechtsweg für Klagen des Franchisegebers gegen einen Franchisenehmer, der arbeitnehmerähnliche Person ist
- uni-konstanz.de
§ 13 GVG; § 2 ArbGG
Franchisenehmer als arbeitnehmerähnliche Person - Eismann - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Klagen des Franchisegebers gegen einen arbeitnehmerähnlichen Franchisenehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rechtsweg für Klagen des Franchisegebers gegen einen arbeitnehmerähnlichen Franchisenehmer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eismann-Franchisenehmer arbeitnehmerähnliche Person
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Scheinselbstständigkeit
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Besprechungen u.ä. (2)
- bundesverband-direktvertrieb.de
, S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Sicherstellung der Selbständigkeit des Franchise-Nehmers - Überlegungen zur Vertragsgestaltung (RA Dr. Eckhard Flohr)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Eismann-Franchisenehmer arbeitnehmerähnliche Person
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 18.03.1998 - 6 W 2/97
- BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 140, 11
- NJW 1999, 218
- ZIP 1998, 2104
- MDR 1999, 244
- WM 1999, 146
- BB 1999, 11
- BB 1999, 73
- NZA 1999, 53
- DB 1999, 152
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzwürdig sein (vgl. BAG-Beschlüsse vom 11. April 1997 5 AZB 33/96, NJW 1997, 2404; vom 16. Juli 1997 5 AZB 29/96, NJW 1997, 2973; vom 8. September 1997 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701; BGH-Beschlüsse in BB 1999, 11; vom 4. November 1998 VIII ZB 12/98, BB 1999, 73, DStR 1998, 2020 - arbeitnehmerähnlicher Franchisenehmer). - BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
Verfahrensrecht - zulässiges Rechtsmittel zur Klärung des Rechtswegs
Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., u.a. Senat in BGHZ 140, 11 [20 f.], BAG, Beschluß vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97, NJW 1998, 701 unter II. 1., jew.m.w.Nachw. und BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 3.).Sie setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGHZ 140, 11, 19 ff.; Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 3 c und BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 3 b).
- OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99
Freie Mitarbeit und Selbständigkeit ?
Hinzutreten muß nach der Rechtsprechung noch, daß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzwürdig ist (BGH NJW 1999, 218, 220).Dies hat der BGH in der angesprochenen Entscheidung NJW 1999, 218, 220 für den Fall bejaht, daß der nach der Vertragsgestaltung als Franchise-Nehmer angesehene Vertragspartner aufgrund der Gestaltung des Vertragsverhältnisses weder rechtlich noch praktisch andere Einnahmen erzielen konnte und deshalb von dem Vertragspartner wirtschaftlich abhängig war.
Zum anderen wird vom BGH auch auf die Höhe der Vergütung abgestellt und für bedeutsam gehalten, ob diese auch durch einen höheren Arbeitseinsatz nicht wesentlich gesteigert werden kann (BGH NJW 1999, 218, 221).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05
Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B.: NJW 96, 3293, NJW 97, 1724, NJW 97, 2404, NJW 97, 2973, NJW 2001, 1373 und 1374), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 140, 11, 20f. = NZA 99, 53 und BGH 152, 213, 217), gehören zu diesem Personenkreis Personen, die zwar selbständig, aber vom Vertragspartner wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.Arbeitnehmerähnliche Personen können auch Franchisenehmer sein (so BGHZ 140, 11, 20f. = NZA 99, 53 für den Fall Eismann).
- OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
Architekten - Anwendbarkeit der HOAI bei freiem Mitarbeiterverhältnis
Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und dass er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH NJW 1999, 648, 650; NJW 1999, 218, 220; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).(vgl. hierzu die "Eismann"- Entscheidung BGH NJW 1999, 218, 220) sowie über die Dauer und die Beendigungsmöglichkeiten des Vertragsverhältnisses.
- BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99
Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag
Zudem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (vgl. § 12 a Abs. 1 TVG; BGHZ 140, 11, 20 und BGH…, Beschluß vom 21. Oktober 1998 aaO S. 2179; BAG NJW 1997, 2973, 2974). - BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08
Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen …
Dabei kann dahinstehen, ob der Senat die vom Beschwerdegericht vorgenommene Vertragsauslegung in entsprechender Anwendung des § 559 ZPO nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann oder ob die Verträge von der Klägerin - was das Beschwerdegericht nicht festgestellt hat - über dessen Bezirk hinaus verwendet werden und der Senat deshalb die Verträge selbst auslegen kann; denn auch die eigene Auslegung durch den Senat führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BGHZ 140, 11, 20; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, [...], unter II 2). - BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00
Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den …
Dabei kann dahinstehen, ob der Senat die vom Beschwerdegericht vorgenommene Auslegung der Tankstellenverträge und ihrer Anlagen in entsprechender Anwendung des § 561 ZPO nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann oder ob die Verträge von der Beklagten - was das Oberlandesgericht nicht festgestellt hat - über dessen Bezirk hinaus verwendet werden und der Senat deshalb die Verträge selbst auslegen kann (vgl. dazu Senatsbeschluß BGHZ 140, 11, 20); denn auch die eigene Auslegung durch den Senat führt zu keinem anderen Ergebnis. - OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01
Steuerberater ist kein Arbeitnehmer
Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.). - BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
Abgrenzung Dienstvertrag und Maklervertrag
Aus dem von der Revision angeführten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1997 (NJW 1997, 2973) sowie aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1998 (VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218) ergibt sich nichts anderes. - BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09
Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit
- OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers
- OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98
- OLG Hamm, 15.08.2000 - 19 U 5/99
- LSG Niedersachsen, 26.02.2002 - L 4 KR 3/01
- LG Mainz, 20.06.2006 - 12 HKO 82/05
Die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers bringt es mit sich, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 4 KR 3/01
Versicherungspflicht - Abgrenzung - Handelsvertreter - Handlungsgehilfe
