Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00   

Elektroarbeiten

§ 1 UWG, eine Gemeinde handelt nicht allein dadurch sittenwidrig, daß sie gegen kommunalrechtliche Vorschriften, die sie in der Erwerbstätigkeit einschränken, verstößt (Art. 87 BayGO) (vgl. für B-W §§ 102 ff GemO);

Art. 87 BayGO ist kein Schutzgesetz (§ 823 Abs. 2 BGB) zugunsten von Mitbewerbern

Volltextveröffentlichungen (16)

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Kurzfassungen/Presse (10)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer Wettbewerb?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer Wettbewerb?

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    UWG § 1; BayGO Art. 87; BGB § 823 Abs. 2
    Kein unlauterer Wettbewerb bei kommunalrechtlich unzulässiger erwerbswirtschaftlicher Betätigung einer Gemeinde

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  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber kein unlauterer Wettbewerb

  • anwaltskanzlei-lankau.de (Pressemitteilung)

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde kann nicht schon deshalb als unlauterer Wettbewerb gegenüber privaten Konkurrenten angesehen werden, weil sie der Gemeinde nach Kommunalrecht untersagt ist

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Stadtwerke arbeiten für private Auftraggeber

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gemeindewirtschaftsrecht

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer Wettbewerb?

  • bpanet.de (Leitsatz)

    Elektroarbeiten

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Art. 87 BayGO ist kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine unlautere erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde allein wegen gemeinderechtlicher Untersagung

Sonstiges (5)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Auswirkungen eines gemeindewirtschaftlichen Verstoßes auf das Wettbewerbsrecht" von Prof. Hansdieter Schmid, original erschienen in: Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 2003, 104 - 107.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Chancengleichheit für Städte, Örtliche Zweckbezüge im europäischen Strom- und Gaswettbewerb?" von Uwe Steckert, original erschienen in: ZKF 2003, 257 - 264.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und das Wettbewerbsrecht" von Nikolai Warneke, original erschienen in: JuS 2003, 958 - 960.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Rechtsschutz privater Konkurrenten gegen kommunale Wirtschaftsbetätigung" von Dr. Karl-Josef Faßbender, original erschienen in: DÖV 2005, 89 - 100.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Wechselwirkungen zwischen kommunalem Wirtschaftsrecht und Vergaberecht" von RA Dr. Christopher Zeiss, original erschienen in: NZBau 9/2003, 475 - 480.

Verfahrensgang

  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
  • OLG München, 20.04.2000 - 6 U 4072/99
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 150, 343
  • NJW 2002, 2645
  • ZIP 2002, 1645
  • DVBl 2002, 1282
  • WM 2003, 44
  • VergabeR 2002, 467
  • NZBau 2002, 516
  • GRUR 2002, 825
  • NVwZ 2002, 1141
  • NZBau 2002, 516 (Ls.)
  • BauR 2002, 1753 (Ls.)
  • NZBau 2002, 517
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Wird zitiert von ... (63)  

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02  

    Vergabe - Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

    Das habe der BGH in einem Urteil vom 25.04.2002 (I ZR 250/00), über das bislang nur eine Pressemitteilung vorliege, ausdrücklich bestätigt.

    Schon deshalb kommt es für die Beschwerdeentscheidung auch auf das neue Urteil des BGH vom 25.04.2002 (I ZR 250/00), auf das sich die Antragsgegnerin und die Beigeladene berufen, nicht an.

    Diese Ansicht des Senats zu § 1 UWG i. V. m. § 107 GO NRW n.F. kann in dem strikten Sinne des § 124 Abs. 2 GWB eigentlich nicht von dem neuen Urteil des BGH (vom 25.4. 2002 - I ZR 250/00), auf das sich die Antragsgegnerin und die Beigeladene berufen, abweichen.

    Der beschließende Senat hat es daher nicht für notwendig und damit auch nicht für gerechtfertigt gehalten, die vorliegende Beschwerdeentscheidung bis zu dem (ungewissen) künftigen Zeitpunkt hinauszuschieben, in dem das vollständig begründete BGH-Urteil I ZR 250/00 - für die Öffentlichkeit erreichbar - vorliegt.

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99  

    Wettbewerbsrecht - Erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinden

    Wie der Senat - nach Erlaß des Berufungsurteils - entschieden hat (Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 250/00, GRUR 2002, 825, 826 = WRP 2002, 943 - Elektroarbeiten, für BGHZ vorgesehen; vgl. auch Köhler, NJW 2002, 2761, 2762; a.A. Dreher, ZIP 2002, 1648), ist ein Anspruch aus § 1 UWG nicht immer schon dann gegeben, wenn ein Wettbewerber Vorschriften verletzt, bei deren Einhaltung er aus dem Markt ausscheiden müßte.

    Der Gesetzesverstoß kann dazu allein nicht genügen, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. - entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG - eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGH GRUR 2002, 825, 826 - Elektroarbeiten).

    Eine solche Schutzfunktion fehlt der Vorschrift des § 107 GO NW ebenso wie der ihr entsprechenden Bestimmung des Art. 87 BayGO, die Gegenstand der Entscheidung "Elektroarbeiten" war (vgl. BGH GRUR 2002, 825, 826 f.; a.A. Dreher, ZIP 2002, 1648 ff.).

    Sie hat aber nicht den Zweck, die einzelnen Unternehmen dadurch vor einem Wettbewerb durch gemeindliche Unternehmen zu schützen, daß ein Verstoß Individualansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen kann (vgl. - zu Art. 87 BayGO - BGH GRUR 2002, 825, 828 - Elektroarbeiten, m.w.N.).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02  

    Wettbewerbsrecht - Marktbeherrschende Stellung

    Der Gesetzesverstoß genügt dazu allein nicht, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGHZ 150, 343, 348 - Elektroarbeiten; BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Eine solche Schutzfunktion kommt, wie die Revision auch nicht mehr in Zweifel zieht, der Vorschrift des Art. 87 BayGO nicht zu (BGHZ 150, 343, 348 ff. - Elektroarbeiten).

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