Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Ende der Amtszeit des ehrenamtlichen Richters
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn ein Richter durch eine gerichtliche Ermessensentscheidung festgelegt wird;
§ 547 Nr. 1 ZPO, zwingende Aufhebung und Zurückverweisung bei Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters