Rechtsprechung
| BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82 |
Enteignung für Hochspannungsleitung
Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, Enteignung zugunsten Privater;
Art. 100 GG, 'in seinen Willen aufgenommen'
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Enteignung zugunsten privatrechtlicher Energieversorgungsunternehmen (§ 11 Abs. 1 EnWG) verfassungsgemäß
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 66, 248
- NJW 1984, 1872
- BB 1985, 553
- NVwZ 1984, 574
Wird zitiert von ... (61)
- BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …
Die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen nach § 11 EnWG 1935 und § 12 EnWG 1998 war und ist mit Art. 14 GG vereinbar (im Anschluss an BVerfGE 66, 248).*).§ 11 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 1935 lasse die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 66, 248) auch zu Gunsten (wie hier) privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen zu.
Die Bindungskraft des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1984 (BVerfGE 66, 248) sei entfallen, da sich die diesem Beschluss zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse zwischenzeitlich geändert hätten.
1.1 Nach dem auf Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1984 (BVerfGE 66, 248) ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 11 Abs. 1 EnWG 1935 die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung auch zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen zulässt.
Die Führung dieser Unternehmen zum Nutzen der Allgemeinheit werde durch die in § 6 Abs. 1 EnWG 1935 statuierte allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht sowie durch die Instrumente der in § 1 EnWG 1935 angeordneten staatlichen Energieaufsicht gewährleistet (vgl. BVerfGE 66, 248 . Hier setzt der Angriff der Revision an. Nach Ansicht der Kläger ist aufgrund zwischenzeitlich eingetretener tatsächlicher und rechtlicher Entwicklungen die Gemeinwohlbindung privater Energieversorgungsunternehmen nicht (mehr) gewährleistet.
Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (in diesem Sinne zu § 11 EnWG 1935 bereits BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7; vgl. auch BVerfGE 66, 248 ).
- BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Verfassungsmäßigkeit von Enteignungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz
aa) (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1984 § 11 EnWG 1935 für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, soweit darin für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung die Enteignung auch zugunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen für zulässig erklärt wird, und festgestellt, dass die Sicherstellung der Energieversorgung eine öffentliche Aufgabe von größter Bedeutung ist, weil die Energieversorgung zum Bereich der Daseinsvorsorge gehört und eine Leistung ist, derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf (vgl. BVerfGE 66, 248 ).Es kommt nicht darauf an, ob ein Vorhaben in einem allgemeinen Sinne dem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern ob die konkrete Enteignung hierfür notwendig ist (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 66, 248 ; 74, 264 ).
Ist die Enteignung zu diesem durch das Grundgesetz vorgegebenen und durch den Gesetzgeber hinreichend festgelegten Ziel erforderlich, kommt es für ihre verfassungsrechtliche Beurteilung nicht entscheidend darauf an, ob sie zugunsten eines Privaten oder eines Trägers öffentlicher Verwaltung erfolgt (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 74, 264 ).
Dazu ist eine gesetzlich vorgesehene effektive rechtliche Bindung des begünstigten Privaten an das Gemeinwohlziel notwendig (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 74, 264 ).
(1) Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht ohnehin bereits im Jahr 1984, wie dargelegt, § 11 EnWG 1935 für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, soweit darin für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung die Enteignung auch zugunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen für zulässig erklärt wurde (vgl. BVerfGE 66, 248 ), kommt es auf die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum vielfach geäußerte Kritik an der Tauglichkeit der in diesem Gesetz vorgesehenen Investitionskontrolle und Preisaufsicht (…vgl. Gröner, Die Ordnung der deutschen Elektrizitätswirtschaft, 1975, S. 355 ff.;… Jarass, Der Staat 1978, S. 507 ;… Baur, in: Ders./Lukes, Geschlossene Versorgungsgebiete, Versorgungssicherheit oder Wettbewerb, 1979, S. 1 ;… anders Tegethoff, in: Ders./Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Stand: Februar 1985, § 4 EnergG, Abschnitt 1, Rn. 4) hier schon deshalb nicht entscheidungserheblich an, weil jedenfalls im Fall der Beschwerdeführer nicht ersichtlich ist, dass sich etwaige Mängel in diesem Bereich im Enteignungsverfahren zu ihren Lasten ausgewirkt hätten.
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Die Enteignung zugunsten von Unternehmen der Daseinsvorsorge, über die das Bundesverfassungsgericht am Modell des Energiewirtschaftsgesetzes entschieden habe (BVerfGE 66, 248), zeige, daß die Einräumung enteignungsrechtlicher Befugnisse zugunsten solcher Unternehmen ein Korrelat zu der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgabe darstelle.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 66, 248 [257]) sei eine solche Enteignung jedenfalls dann statthaft, wenn einem Unternehmen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen und zudem sichergestellt sei, daß es zum Nutzen der Allgemeinheit geführt werde.
Es hat sie jedoch in seiner Entscheidung zu § 11 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedenfalls dann für zulässig erachtet, wenn einem solchen Unternehmen durch oder aufgrund eines Gesetzes die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen und zudem sichergestellt ist, daß es zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (BVerfGE 66, 248 [257]).
Ist bereits der Geschäftsgegenstand des privaten Unternehmens dem allgemein anerkannten Bereich der Daseinsvorsorge zuzuordnen, wie es bei Verkehrs- oder Versorgungsbetrieben der Fall sein kann, genügt es, wenn hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß die selbstgestellte "öffentliche" Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt wird (BVerfGE 66, 248 [258]).
- BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
Eine Enteignung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil sie zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens erfolgt (BVerfGE 66, 248 [257]; BVerwGE 1, 42 [43]).Gemeinwohl und Private Gewinnerzielung durch ein solches Unternehmen schließen einander nicht aus (BVerfGE 66, 248 [257];… zustimmend z.B. Bryde, a.a.O., RdNr. 82 zu Art. 14 ;… Krohn/ Löwisch, a.a.O., RdNr. 50; Papier in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz , RdNr. 502 zu Art. 14 , und Rittstieg in Alternativkommentar zum Grundgesetz , 1984, RdNr. 204 zu Art. 14/15).
Ausschlaggebend kommt es deshalb darauf an, daß das Zwangsinstrument der "privatbegünstigenden" Enteignung zu einem überindividuellen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck, d.h. für eine Aufgabe eingesetzt wird, deren Erledigung dem Staat oder den Gemeinden obliegt (vgl. BVerfGE 66, 248 [257]).
Ferner muß sichergestellt sein, daß diese Aufgabe auf Dauer im Interesse des Gemeinwohls wahrgenommen wird (dazu BVerfGE 38, 175 [180]; 66, 248 [257] und ferner etwa Frenzel, a.a.O., S. 127 ff.;… Krohn/Löwisch, a.a.O., RdNr. 50;… Papier, a.a.O., RdNr. 506 zu Art. 14).
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
Der zunächst erforderliche "qualifizierte Enteignungszweck" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, BVerfGE 74, 264 ), d.h. ein hinreichend konkreter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, BVerfGE 24, 367 ; Beschl. v. 12.11.1974, BVerfGE 38, 175 ;… Urt. v. 10.03.1981, BVerfGE 56, 249 ; Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241) und bestimmter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, a.a.O., S. 287;… Urt. v. 10.03.1981, a.a.O.) Enteignungstatbestand lässt sich dem Landesmessegesetz ohne weiteres entnehmen.Der Zugriff auf das Eigentum ist deshalb nur zulässig, wenn er - was typischerweise bei der Erfüllung "öffentlicher Aufgaben" in Betracht kommt - einem besonderen, überindividuellen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dient (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, BVerfGE 24, 367 ;… Urt. v. 12.11.1974, BVerfGE 38, 175 ; Urt. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… Urt. v. 24.03.1987, BVerfGE 74, 264 ;… BVerwG, Urt. v. 14.03.1985 , BVerwGE 71, 108 ).
So kommt der Person des Begünstigten bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Enteignung keine ausschlaggebende Bedeutung zu (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, a.a.O.; Beschl. v. 18.02.1999, NJW 1999, 2659); entscheidend ist nicht die private Rechtsträgerschaft, sondern das mit dem Vorhaben verfolgte, im öffentlichen Nutzen liegende Interesse (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1995, NVwZ-RR 1995, 701;… Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241;… Urt. v. 09.03.1990, BVerwGE 85, 44; BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248); dementsprechend ist eine Enteignung zugunsten Privater insbesondere dann regelmäßig als zulässig angesehen worden, wenn der Gegenstand des privaten Unternehmens dem Bereich der allgemein anerkannten Daseinsvorsorge zuzuordnen war (…vgl. Papier, a.a.O., Art. 14 GG Rn. 578; BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248).
Die am Nutzen der Allgemeinheit orientierte Zielsetzung bei der Errichtung einer Landesmesse überlagerte nicht nur deren etwaige privatrechtliche Struktur sondern auch einen etwaigen auf Erzielung von Gewinn gerichteten Zweck und ließe diese unter dem Blickwinkel des Enteignungsrechts jedenfalls in den Hintergrund treten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… BVerwG, Urt. v. 09.03.1990, BVerwGE 85, 44 ;… Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241 ;… Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 77, 108).
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
Der zunächst erforderliche "qualifizierte Enteignungszweck" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ), d.h. ein hinreichend konkreter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968 - 1 BvR 638/64 u.a. - BVerfGE 24, 367 ; Beschl. v. 12.11.1974 - 1 BvR 32/68 - BVerfGE 38, 175 ;… Urt. v. 10.03.1981 - 1 BvR 92/71, 1 BvR 96/71 - a.a.O. S. 261; Beschl. v. 20.03.1984 - 1 BvL 28/82 - BVerfGE 66, 248 ;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, a.a.O.) und bestimmter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, a.a.O., S. 287;… Urt. v. 10.03.1981, a.a.O.) Enteignungstatbestand lässt sich dem Gesetz ohne weiteres entnehmen.Der Zugriff auf das Eigentum ist deshalb nur zulässig, wenn er - was typischerweise bei der Erfüllung "öffentlicher Aufgaben" in Betracht kommt - einem besonderen, überindividuellen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dient (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, a.a.O. S. 389;… Urt. v. 12.11.1974, a.a.O. S. 180; Urt. v. 20.03.1984, a.a.O. S. 257;… Urt. v. 24.03.1987, a.a.O. S. 289).
Ist die Enteignung zu diesem durch das Grundgesetz vorgegebenen und durch den Gesetzgeber hinreichend festgelegten Ziel erforderlich, kommt es für ihre verfassungsrechtliche Beurteilung nicht entscheidend darauf an, ob sie zugunsten eines Privaten oder eines Trägers öffentlicher Verwaltung erfolgt (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 74, 264 ).
Dazu ist eine gesetzlich vorgesehene effektive rechtliche Bindung des begünstigten Privaten an das Gemeinwohlziel notwendig (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 74, 264 ).".
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
Der zunächst erforderliche "qualifizierte Enteignungszweck" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, BVerfGE 74, 264 ), d.h. ein hinreichend konkreter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, BVerfGE 24, 367 ; Beschl. v. 12.11.1974, BVerfGE 38, 175 ;… Urt. v. 10.03.1981, BVerfGE 56, 249 ; Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241) und bestimmter (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, a.a.O., S. 287;… Urt. v. 10.03.1981, a.a.O.) Enteignungstatbestand lässt sich dem Landesmessegesetz ohne weiteres entnehmen.Der Zugriff auf das Eigentum ist deshalb nur zulässig, wenn er - was typischerweise bei der Erfüllung "öffentlicher Aufgaben" in Betracht kommt - einem besonderen, überindividuellen, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dient (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, BVerfGE 24, 367 ;… Urt. v. 12.11.1974, BVerfGE 38, 175 ; Urt. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… Urt. v. 24.03.1987, BVerfGE 74, 264 ;… BVerwG, Urt. v. 14.03.1985 , BVerwGE 71, 108 ).
Der Person des Begünstigten kommt bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Enteignung keine ausschlaggebende Bedeutung zu (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.03.1987, a.a.O.; Beschl. v. 18.02.1999, NJW 1999, 2659); entscheidend ist nicht die private Rechtsträgerschaft, sondern das mit dem Vorhaben verfolgte, im öffentlichen Nutzen liegende Interesse (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1995, NVwZ-RR 1995, 701;… Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241;… Urt. v. 09.03.1990, BVerwGE 85, 44; BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248); dementsprechend ist eine Enteignung zugunsten Privater insbesondere dann regelmäßig als zulässig angesehen worden, wenn der Gegenstand des privaten Unternehmens dem Bereich der allgemein anerkannten Daseinsvorsorge zuzuordnen war (…vgl. Papier, a.a.O., Art. 14 GG Rn. 578; BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248).
Die am Nutzen der Allgemeinheit orientierte Zielsetzung bei der Errichtung einer Landesmesse überlagerte nicht nur deren etwaige privatrechtliche Struktur sondern auch einen etwaigen auf Erzielung von Gewinn gerichteten Zweck und ließe diese unter dem Blickwinkel des Enteignungsrechts jedenfalls in den Hintergrund treten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984, BVerfGE 66, 248 ;… BVerwG, Urt. v. 09.03.1990, BVerwGE 85, 44 ;… Urt. v. 14.12.1990, BVerwGE 87, 241 ;… Urt. v. 14.03.1985, BVerwGE 77, 108).
- BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Eine Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers kann sich nur daraus ergeben, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 60, 135 [149]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254]; 70, 126 [129 ff., 133]).Ein Bestätigungswille wird beispielsweise bejaht, wenn die alte Norm als Gesetz neu verkündet wird, wenn eine neue (nachkonstitutionelle) Norm auf die alte Norm verweist, wenn ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet vom nachkonstitutionellen Gesetzgeber durchgreifend geändert wird und ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen veränderter und unveränderter Norm besteht (vgl. BVerfGE 32, 296 [300]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254]).
Eine Bestätigung ist aber zu verneinen, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 32, 256 [260] und 296 [299]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254 f.]; 70, 126 [130]).
Je länger der Gesetzgeber solche vorkonstitutionellen Regelungen in Geltung läßt, desto geringer werden die Voraussetzungen für die Annahme, er habe die Vorschriften in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 63, 181 [188]; 66, 248 [255]; 70, 126 [130, 132, 133]).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Nur ein im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen (und auch privaten) Interessen überwiegendes öffentliches Interesse ist als besonders und als dringend zu qualifizierendes Interesse geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1984 - 1 BvL 28/82 - BVerfGE 66, 248, 257; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 252 und vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 16 ff.). - VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
Die Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und für die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich (BVerfGE 66, 248, 258). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84
Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie
- VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01
Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen …
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
- BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96
Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S. …
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
- BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84
Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § …
- BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
Zur Fortgeltung von DDR-Strafvorschriften
- BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89
Muß der Gesetzgeber festlegen, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung …
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 1/96
Entbehrlichkeit eines Enteignungsverfahrens nach EnteigG BW § 24 Abs 1; zur …
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Voraussetzungen einer Entwicklungsmaßnahme
- BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebaurecht
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.1993 - 10 S 1425/93
Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung für den Bau eines Strommastes - …
- BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie
- BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95
- BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96
Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger
- BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1367/88
- BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 2187/07
Enteignung für den Straßenbau
- VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
- BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04
Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87
Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 10 S 4/96
Anfechtungsklage gegen raumordnerische Genehmigung einer Hochspannungsfreileitung
- VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
Erweiterung der Airbus-Produktionsfläche für Bau des A3XX in Hamburg gestoppt!
- VGH Bayern, 13.02.2003 - 22 A 97.40029
Enteignung zu energiewirtschaftlichen Zwecken
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1586/07
Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen …
- VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 9/93
Kein automatischer Verlust der Trägerschaft einer Stadtsparkasse bei Einkreisung
- BVerfG, 10.08.1998 - 2 BvL 11/97
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bezüglich fortgeltendem …
- VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10211/07
Zulegung, gebunden, Allgemeinwohl, Abwägung, Rahmenbetriebsplan, …
- BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
- VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
- VG Minden, 01.08.2007 - 3 K 422/07
Bürgerbegehren in Sachen "PPP" auch vor Gericht ohne Erfolg
- VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07
Staats- und Verfassungsrecht; konkrete Normenkontrolle; Konkrete Normenkontrolle; …
- OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 8 U 139/10
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg …
- VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 33.02
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 35.02
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 34.02
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 8.01
Enteignung für Pipeline nach Tschechien zulässig
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 16.01
Enteignung für Pipeline nach Tschechien zulässig
- VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07
Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1667/07
Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen …
- OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1999 - 10 S 2699/99
Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH - Errichtung oder Änderung der …
- FG Thüringen, 07.04.1993 - II K 13/92
- VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09
Zur Zulässigkeit der Enteignung zur öffentlichen Energieversorgunghier: …
