Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
08.09.1999
Aktenzeichen
3 StR 327/99
Dazu im Internet

dejure.org

Entschuldigungsschreiben an Bankangestellte

§ 46a Nr. 1 StGB, Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich;

für § 46a Nr. 2 StGB reicht einfacher Schadenersatz nicht aus;

§ 250 Abs. 3 StGB, Prüfung eines minder schweren Falles bei Zusammentreffen von allgemeinen und "vertypten" Milderungsgründen (hier § 46a StGB);

§ 46 StGB, Unzulässigkeit der Verhängung einer niedrigeren als der "an sich" verwirkten Strafe, wenn dies geschieht, um sie gem. § 56 StGB zur Bewährung aussetzen zu können

HRR Strafrecht

§ 46 a StGB StGB; § 250 Abs. 3 StGB

Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei Vorliegen von allgemeinen Milderungsgründen und gesetzlich vertypten Milderungsgründen

judicialis

Fundstellen
NStZ 1999, 610
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