Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99   

Entschuldigungsschreiben an Bankangestellte

§ 46a Nr. 1 StGB, Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich;

für § 46a Nr. 2 StGB reicht einfacher Schadenersatz nicht aus;

§ 250 Abs. 3 StGB, Prüfung eines minder schweren Falles bei Zusammentreffen von allgemeinen und "vertypten" Milderungsgründen (hier § 46a StGB);

§ 46 StGB, Unzulässigkeit der Verhängung einer niedrigeren als der "an sich" verwirkten Strafe, wenn dies geschieht, um sie gem. § 56 StGB zur Bewährung aussetzen zu können

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 46 a StGB StGB; § 250 Abs. 3 StGB
    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei Vorliegen von allgemeinen Milderungsgründen und gesetzlich vertypten Milderungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenswiedergutmachung durch Entschuldigungsschreiben

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1999, 610
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01  

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich dabei § 46 a Nr. 1 StGB vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat, die auch bei Vermögensdelikten denkbar sind, während § 46 a Nr. 2 StGB den materiellen Schadensersatz betrifft (BGH StV 1995, 464 f.; 2000, 129; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 1 = NStZ 1995, 492; BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99  

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Es wird - damit die Schadenswiedergutmachung ihre friedenstiftende Wirkung entfalten kann und die Vorschrift nicht etwa eine Privilegierung "reicher" oder solcher Täter bewirkt, die noch im Beutebesitz sind - verlangt, daß der Täter einen über die rein rechnerische Kompensation hinausgehenden Beitrag erbringt (BGH aaO; BGH, Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99 - vgl. auch BTDrucks. 12/6853, S. 22; König/Seitz NStZ 1995, 1, 2).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01  

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß das Landgericht vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB ausgegangen ist, sich jedoch vor allem die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat bezieht (BGH NStZ 1999, 610; 2000, 205 f.; BGH, Beschluß vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01).
mehr
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 1 Ss 34/05  

    Strafzumessung; Schadenswiedergutmachung; Bewährung

    § 46 a Nr. 2 StGB setzt daneben voraus, dass der Täter einen über die rein rechnerische Kompensation hinausgehenden Beitrag erbringt; die Wiedergutmachungsbestrebungen müssen Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (vgl. BGH NJW 2001, 2557; StV 2000, 128; NStZ 1999, 610; Tröndle/Fischer, § 46 a Rdnr. 11).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 224/10  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unterlassene Prüfung eines

    Der Senat kann angesichts des maßvollen Strafausspruchs ausschließen, dass die unterbliebene Prüfung eines minder schweren Falles gemäß § 29a Abs. 2 BtMG trotz Annahme des vertypten Milderungsgrundes des § 31 BtMG (vgl. BGH NStZ 1999, 610; StraFo 2008, 173) mit entsprechender Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB sich auf die Strafhöhe ausgewirkt hat.
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