Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98 |
Erbensucher II
§§ 812 ff BGB, §§ 677 ff BGB, kein Honoraranspruch eines Erbensuchers ohne Vertrag
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Alpmann Schmidt
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
- Prof. Dr. Lorenz
Vergütungsanspruch des "Erbensuchers"gegen den Erben aus GoA?
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch des gewerblichen Erbenermittlers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 677, 683, 812
Vergütungsansprüche gewerblicher "Erbensucher" - finanztip.de (Kurzinformation)
Erbsucher - Honoraranspruch
- finanztip.de (Kurzinformation)
Honoraranspruch eines "Erbensuchers"
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 72
- MDR 2000, 77
- FamRZ 2000, 217
- NJW-RR 2000, 809
- WM 1999, 2411
- DB 2000, 1560
Wird zitiert von ... (39)
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.).Hierbei sind je nach der Art des Geschäftes an den Fremdgeschäftsführungswillen unterschiedliche Anforderungen zu stellen, außerdem darf die gesetzliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 7 u. 10; NJW 2007, 63, Tz. 12 u. 14, zit. jeweils nach: juris).
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 4, 28, 31; 82, 323, 330f.; 114, 248, 250; NJW 2000, 72, 73;… siehe zu allem auch Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 6 m.w.N.).
Für die Abgrenzung, ob der Geschäftsführer - beim zugleich eigenen und fremden Geschäft - neben der Wahrung eigener Interessen zugleich (auch) mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt, wird zugunsten einer dahingehenden Vermutung insbesondere darauf abzustellen sein, ob und inwieweit das Interesse des Anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 9-10; NJW 2007, 63 Tz. 10-14, zit. jeweils nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O.).
Ausgeschlossen ist die Annahme einer Fremdgeschäftsführung und damit die Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag, insgesondere des § 683 BGB, soweit ausdrückliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn bestehen oder soweit dadurch die in anderen Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts vorgesehene Risikoverteilung unterlaufen würde (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz.: 7ff., zit. nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 7a m.w.N.; Einf v § 677 rn. 8/9).
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
Erbrecht - Vergütungsanspruch des gewerblichen Erbensuchers
Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72).*).Der Senat hat sie in seinem Urteil vom 23. September 1999 im Hinblick auf die im Gefüge des Privatrechts angelegte Risikoverteilung beim Scheitern von Vertragsverhandlungen sowie auf sonst mögliche nicht sach- und interessengerechte Ergebnisse verneint (III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 = LM Nr. 40 zu § 677 BGB mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Ehmann = JZ 2000, 521 mit ebenfalls im Ergebnis zustimmender Anmerkung Schultze = JuS 2000, 603 [LS] mit Besprechung Emmerich; ebenso BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 143/00 - NJW 2003, 3046, 3048; OLG Frankfurt OLG-Report 1998, 375;… Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 677 Rn. 12;… Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677 Rn. 4;… Jauernig/Mansel, BGB 11. Aufl., Rn. 7 vor § 677;… MünchKomm/Seiler, BGB, 4. Aufl., § 677 Rn. 12;… Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. § 677 Rn. 7a; s. auch Falk, JuS 2003, 833, 838; Hau, NJW 2001, 2863, 2864; abweichend noch OLG Celle ZEV 1999, 449).
Dieses Geschäftsrisiko folgt letztlich aber aus den für alle geltenden Grundsätzen der Privatautonomie (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) und ist damit, ähnlich wie etwa beim Maklergeschäft, Teil des von Art. 12 GG geschützten Berufsbildes selbst.
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00
Erbrecht - Erbenermittler: Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?
Dem steht nicht entgegen, daß der Erbensucher von einem von ihm ermittelten Erben keinerlei Vergütung beanspruchen kann, wenn dieser, ohne eine Honorarvereinbarung abzuschließen, aufgrund der erteilten Informationen den Nachlaß selbst auffindet (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f.).
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02
Arbeit & Soziales - Arbeitsunfall: Anspruchsübergang auf Versicherungsträger
In Fällen der vorliegenden Art scheidet ein Rückgriff auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag indes aus, weil die Rückgriffsfrage im Gesetz bereits geordnet ist (vgl. dazu BGHZ 30, 162, 169 ff.; 33, 243, 245 f.; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 f.).Der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - aaO, S. 73, m.w.N.); diese Voraussetzungen sind im Streitfall nicht vorgetragen.
- OLG Saarbrücken, 31.03.2004 - 5 U 527/02
Zu den Voraussetzungen von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne …
Ein Geschäft für einen anderen besorgt, wer ein Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGH, U. v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 unter II 2 a).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 23.9.1999, a.a.O.) ist zu unterscheiden zwischen objektiv und subjektiv auch fremden Geschäften.
Auch wenn sie damit zunächst ihre bzw. die Verpflichtung ihrer Tochtergesellschaft Deutschland gegenüber der Firma I. erfüllt hat, den Weiterlauf des Containers zur Beklagten zu ermöglichen und für die Durchführung des Transports zu sorgen, hat sie bei der Eröffnung des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens zugleich in dem Bewusstsein und mit dem Willen gehandelt, zumindest auch im Interesse der Beklagten zu handeln, also ein auch fremdes Geschäft vorgenommen (vgl. BGH, U. v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 unter II 2 a).
- BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04
Bankrecht - Kreditvermittlungsvertrag
Die Privatrechtsordnung kennt grundsätzlich keine Pflicht zur Vergütung ungefragt überlassener Informationen; ein Entgelt ist dafür lediglich auf vertraglicher Grundlage zu zahlen (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72, 73).Hierfür wird im Regelfall eine vertragliche Grundlage erforderlich sein (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO).
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Immobilien - Bestimmbarkeit des Dritten reicht bei Vertrag zugunsten Dritter!
b) Der Fremdgeschäftsführungswille wird auch bei Geschäften, die, wie die Errichtung der Stellplatzanlage im vorliegenden Fall, zugleich objektiv eigene als auch objektiv fremde sind, vermutet (BGHZ 40, 28, 31; BGH, Urt. v. 23. September 1999, III ZR 322/98, NJW 2000, 72;… Urt. v. 21. Oktober 2003, X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82).Es trifft auch zu, dass eigene Aufwendungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt, und dass jede Seite das Risiko eines Scheiterns von Vertragsverhandlungen selbst trägt (BGH, Urt. v. 23. September 1999, III ZR 322/98, NJW 2000, 72, 73).
- BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Bürgschaft - Anspruch gegen Bürgen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
Dieses Bewusstsein und der Wille, auch im Interesse eines anderen zu handeln, muss bei objektiv eigener Geschäftsführung hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412).Die Spezialregelung eines Ausgleichsanspruchs verdrängt die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag, um Widersprüche zwischen den Wertungen einer gesetzlich angeordneten Rückgriffsregelung und der Risikoverteilung in den §§ 677 ff. BGB zu vermeiden (BGH, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412 und vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399 f.;… PWW/Fehrenbacher, BGB, 3. Aufl., § 677 Rdnr. 15;… Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearb. 2006, vor § 677 ff. Rdnr. 196).
- BFH, 03.04.2008 - V R 62/05
Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als …
Der Erbenermittler erhält von dem Erben eine Vergütung dafür, dass er ihm den Erbfall offenlegt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263; BGH-Urteil vom 23. September 1999 III ZR 322/98, NJW 2000, 72, Der Betrieb --DB-- 2000, 1560; BGH-Beschluss vom 23. Februar 2006 III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656). - BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
Immobilien - Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl. nur Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 m.w.N.).Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 70/05
Fremdgeschäftsführungswille bei Neuvermietungsbemühungen, Interesse des …
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00
Mietrecht - Mietgarantie oder Vermietungsgarantie?
- BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
- OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des …
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02
Vermögensrecht - "Zustehen" von Mieteinnahmen
- OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
- BGH, 01.06.2006 - I ZR 143/03
Erbenermittler als Rechtsbeistand
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Darlehen - Objektives Geschäft des Käufers bei Sicherheitsstellung für Darlehen
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04
Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …
- OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06
Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente …
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2005 - 3 O 352/05
Keine Vertragsänderung durch Schweigen auf eine zugegangene E-Mail
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
Vermessungsingenieur: Vergütung ohne besonderen Antrag?
- AG Bonn, 24.08.2004 - 4 C 252/04
Haftung des admin-c für Wettbewerbsverstoß
- OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
Bürgschaft; Verjährung: Haftung des Bürgen für die Kosten eines …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08
Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter - …
- LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer …
- BGH, 17.02.2000 - IX ZR 344/98
Geschäftsführung ohne Auftrag bei vermeintlichem Auftrag
- OLG Celle, 06.09.2006 - 15 U 1/06
Rückgewähransprüche bei unberechtigter Abhebung aus einem Wertpapierdepot
- OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
Zu den Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere des …
- OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 12 U 107/00
Bauvertrag - Einbau einer Heizungsanlage
- OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2006 - 2 LB 20/05
Bestattung einer Angehörigen und Fremdgeschäftsführung
- VG Arnsberg, 07.12.2009 - 14 K 868/09
- OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04
Anspruch der Pflegeeltern gegen die Gemeinde auf Erstattung von Unterhaltskosten: …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2006 - 2 LA 55/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05
Ansprüche aus öffentlich rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag bei nicht …
- OLG Köln, 21.12.2010 - 24 U 152/09
