Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00 |
Erfüllung vor Klagezustellung
§ 91a ZPO, Gericht ist nicht gehalten, weitere Sachaufklärung zu betreiben;
§ 91a ZPO, bei nicht erschöpfender Kostenentscheidung kann materiell-rechtlicher Erstattungsanspruch in einer neuen Klage geltend gemacht werden;
(Hinweis: beachte zur Problematik der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit die Neuregelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
ZPO § 91 a
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
ZPO § 91a
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung steht Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nicht entgegen
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Verhältnis zwischen materiellrechtlichem und prozeßualem Kostenerstattungsanspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattungsanspruch aus Verzug trotz rechtskräftiger Kostenentscheidung? (IBR 2002, 116)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 680
- MDR 2002, 473
- WM 2002, 396
- BauR 2002, 519
- BB 2002, 16
- ZfBR 2002, 107 (Ls.)
- ZfBR 2002, 250
- VersR 2002, 1530
- IBR 2002, 116
- BB 2002, 16 (Ls.)
- BauR 2002, 366 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16)
- LG Bonn, 11.03.2011 - 6 S 170/09 Wird dieser im Rahmen einer Entscheidung nach § 91a ZPO nicht berücksichtigt, kann der materiell-rechtliche Anspruch auch dann nachträglich geltend gemacht werden, wenn dies zu einer Umkehrung der gerichtlichen Kostenentscheidung führt (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00, NJW 2002, 680).
Zwar kann der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich auch die der klagenden Partei aufgegebenen Kosten der Gegenseite umfassen (so im Fall BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00, dort Tz. 8).
Der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - (NJW 2002, 680 f.) liegt eine andere Konstellation zugrunde.
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Anerkennung einer Fahrerlaubnis
Diese prozessuale Entscheidung schließt einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung nicht aus (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1994 - I ZR 187/92 - NJW-RR 1995, 495; vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680). - BGH, 16.02.2011 - VIII ZR 80/10
Verfahrensrecht - Nach Klagerücknahme kein Kostenanspruch des Klägers
Im Falle einer Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 1 ZPO entgegengerichteter materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung nicht in Betracht, wenn der Sachverhalt, der zu dieser Kostenentscheidung geführt hat, unverändert bleibt (Anschluss an BGHZ 45, 251 sowie BGH, GRUR 1995, 169 und WM 2002, 396).*).Bleibt hingegen der Sachverhalt, der zu einer abschließenden prozessualen Kostenentscheidung geführt hat, unverändert, geht es nicht an, nunmehr den gleichen Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen materiellrechtlich entgegengesetzt zu beurteilen (BGH, Urteile vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257; vom 19. Oktober 1994 -I ZR 187/92, GRUR 1995, 169 unter II 2 -Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme; vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00, WM 2002, 396 unter II 1;… ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - 2 B 130/97, [...] Rn. 6, und 2 B 131/97, [...] Rn. 2).
- OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden …
Insofern erscheint es als billig, auch die Kosten, die Gegenstand dieses materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch sind, dessen Bestehen ohne weitere Sachaufklärung festgestellt werden kann, im Rahmen des § 91a ZPO dem Antragsgegner aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 680). - BGH, 28.10.2004 - III ZB 43/04
Verfahrensrecht - Kostenenscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags
Eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands erfordert eine sachliche Prüfung nicht nur der geltend gemachten Forderung, sondern auch des behaupteten erledigenden Ereignisses und gegebenenfalls eines materiellrechtlichen Kostenanspruchs (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 14/4722 S. 81; zu § 91a ZPO: BGH, Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680). - BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08
Selbständiges Beweisverfahren - Aufrechnung mit Kosten des Verfahrens
Nach diesen Grundsätzen kann die Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs in einem Prozess (BGH, Urteil vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168, 171; Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601 = ZfBR 1989, 200 jeweils m.w.N.) oder danach (BGH, Urteil vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257 f.; Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00, BauR 2002, 519) eingeschränkt sein, soweit die geltend gemachten Kosten mit denjenigen Kosten identisch sind, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können bzw. geltend gemacht worden sind. - BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
Wohnungseigentum - Kostenentscheidung nach billigem Ermessen im Verfahren
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung zu einer abschließenden Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich eines etwaigen materiellen Kostenerstattungsanspruches nicht in der Lage ist und deshalb ausdrücklich die Prüfung des materiellen Kostenerstattungsanspruchs ablehnt (vgl. BGH NJW 2002, 680 zu § 91a ZPO). - OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 U 6/05
Architekten & Ingenieure - Prüfen der branschutztechnische Anforderungen
Ein solcher Anspruch kann je nach Sachlage neben die prozessuale Kostenentscheidung treten, ihr sogar entgegengerichtet sein, sofern zusätzlich Umstände hinzukommen, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (BGH a.a.O. und NJW 2002, 680). - OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 4 W 54/06
Kosten bei Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei fortdauerndem Bestreiten …
Darüber hinaus kann die Tragung der Kosten durch den Beklagten dann gerechtfertigt sein, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten zusteht, weil der Beklagte aus einem Schuldverhältnis zur Auskunft verpflichtet war, wegen deren Unterlassung aus Verzug Schadensersatz zu leisten hat und diese Umstände ohne Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme festzustellen sind (BGH NJW 2002, 680). - OLG Köln, 26.08.2009 - 17 W 198/09
Erstattungsfähigkeit; Rechtskraft; Kosten eines Privatgutachtens
So ist eine Partei trotz einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht gehindert, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen die andere Partei durchzusetzen, wenn das Gericht in seinem Kostenbeschluss die Prüfung der materiellen Rechtslage ausdrücklich ablehnt und auf die Möglichkeit verweist, einen etwaigen Anspruch im Klagewege geltend zu machen (BGH NJW 2002, 680 = MDR 2002, 473). - BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Wohnungseigentum
- OLG Saarbrücken, 12.05.2004 - 4 W 76/04
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Unerheblichkeit einer …
- LG Kiel, 15.11.2006 - 7 S 125/05
Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch im Klageweg
- OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10
Streitwert einer Stufenklage
- OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten …
- OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10
